Bebauungsplan Nr. 174 "Am Wienebütteler Weg"
Verstärkt Wohnungen für kleine und mittlere Einkommen
Auf dem früher als Ackerland genutzten Gelände westlich der Straße Am Wienebütteler Weg sollen rund 340 Wohneinheiten entstehen, rund 270 davon in Mehrfamilienhäusern. Mindestens 30 Prozent der Wohnungen werden mietpreisgebunden sein. Die Hansestadt Lüneburg möchte damit gerade auch der Nachfrage nach Wohnungen für kleine und mittlere Einkommen nachkommen.
Da es sich um eine Fläche im städtischen Besitz handelt, kann die Stadt es ermöglichen, dass dort neben Grundstücken für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser verstärkt geförderter Mietwohnungsbau entsteht.
Der Grüngürtel West liegt außerhalb des Plangebiets.
Chronologie des Baugebietes
Im Winter 2016/2017 hat die Hansestadt das Beteiligungsverfahren für Bürger:innen für den Bebauungsplan "Am Wienebütteler Weg" begonnen. 2017 trafen sich Planer:innen, Anlieger:innen und Interessierte zu zwei Fokusgruppen und einer Planungswerkstatt.
Anschließend begannen die förmlichen (Bauleitplan-)Verfahren inklusive der sogenannten frühzeitigen Auslegung. Nach einer Überarbeitung wurden die Pläne im Mai 2020 erneut im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt.
Im Juni/Juli 2020 wurden die Entwürfe mit Begründungen, Umweltbericht sowie Gutachten und eingegangenen Stellungnahmen das zweite Mal öffentlich ausgelegt (sogenannte förmliche Auslegung).
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden geprüft. Zu den ersten Ergebnissen fand im September 2020 eine weitere Bürgerversammlung im Kulturforum Wienebüttel statt, in der Interessierten noch einmal Fragen beantwortet wurden.
Die Verwaltung hat daraufhin die Abwägungsvorschläge für Bauausschuss und Rat vorbereitet und die Unterlagen zur Vorlage für einen Feststellungsbeschluss (79. Änderung des Flächennutzungsplanes) bzw. Satzungsbeschluss (Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“). Die Beschlüsse wurden am 17.12.2020 gefasst. Die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im April 2021 vom Amt für regionale Landesentwicklung genehmigt.
Am 4. Mai 2023 hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan abgelehnt. Damit konnten die Planungen für die Erschließung und Bebauung rechtssicher weitergehen.
Einige Änderungen, die sich auf Anregungen des Gerichtes ergeben haben, wurden im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 174 vorgenommen. Die Unterlagen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Hansestadt Lüneburg
Stadtplanung
Matthias Eberhard
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