Hunde
Hundesteuer, Leinenpflicht und weitere Regelungen

In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie im nördlichen Teil des Kurparks (zwischen SaLü und Pfarrer-Kneipp-Weg) müssen Hunde immer angeleint sein. Gleiches gilt in Schongebieten wie zum Beispiel Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Dazu gehört im Lüneburger Stadtgebiet beispielsweise der Kalkberg.
In der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli jedes Jahres) gelten im Wald und in der freien Landschaft verschärfte Regeln: In dieser Zeit müssen Hunde dort immer an der Leine geführt werden, damit sie keine Wildtiere beim Brüten oder der Aufzucht der Jungen stören können. Ausgenommen sind Jagd- und Polizeidiensthunde.
Eine Leine muss bei jedem Spaziergang mit dem Hund zur Hand sein. Wer Hunde hält oder führt, muss dafür sorgen, dass sie nicht unbeaufsichtigt umherlaufen und Menschen oder Tiere anspringen oder belästigen. Dafür ist nach einer städtischen Verordnung der Halter oder die Halterin verantwortlich. Nur Personen, die den Hund auch beherrschen können, dürfen ihn führen. Das ist zum Beispiel zu bedenken, wenn Kinder mit dem Hund spazieren gehen möchten.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen Hundehalter:innen einen Sachkundenachweis vorlegen können. Für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten sind außerdem eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung (Chip) Pflicht.
Wenn Hunde auf öffentlichen Flächen ihr Geschäft verrichten, sind die Halterinnen und Halter nach einer städtischen Verordnung dazu verpflichtet, den Kot zu beseitigen. Für Herrchen und Frauchen bedeutet das: immer einen Plastikbeutel zur Hand haben.
An öffentlichen Plätzen in Lüneburg stehen zahlreiche Tütenspender, aus denen sich Hundehalter kostenlos Beutel zum Aufsammeln der Häufchen ziehen dürfen. Die gefüllten und zugeknoteten Beutel können in jedem Abfalleimer entsorgt werden.
Die Hundesteuer soll dafür sorgen, dass die Zahl der Hunde in der Hansestadt nicht unkontrolliert steigt. Die Steuereinnahmen fließen in den städtischen Haushalt, aus dem zum Beispiel auch die Straßenreinigung und die Spender mit Tüten für den Hundekot finanziert werden.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Die Steuersätze kann jede Kommune selbst festlegen.
Mehr als 2.800 Hunde sind in Lüneburg gemeldet. Wer seinen Hund nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Angemeldet werden müssen alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten.
Ansprechpartnerin im Bereich Ordnung
Mareike Pickbrenner
+49 4131 309-3250
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Stadttauben
Lockaktion und mobile Taubenschläge
Tauben sind gefühlt überall in der Innenstadt – nicht immer zur Freude aller Menschen. Um die Tiere von Dächern und belebten Straßen und Plätzen möglichst fernzuhalten und die Population zu kontrollieren, setzen die Hansestadt Lüneburg und der Verein Stadttauben Lüneburg e. V. seit einiger Zeit auf eine gezielte Lockaktion.
Das bedeutet: Die Verwaltung hat dem Verein eine Genehmigung ausgestellt, zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Plätzen im Lüneburger Innenstadtbereich Tauben zu füttern. Dafür ist eine Sondergenehmigung nötig, weil grundsätzlich das Füttern wildlebender Tauben im Stadtgebiet verboten ist.
Die Fütterung durch den Stadttaubenverein führt momentan zu einer Ansammlung der Tiere an bestimmten Orten. Gleichzeitig befinden sich aber tagsüber weniger Tauben auf den Straßen, weil sie nichts Fressbares suchen müssen.
Zudem sind in der Lüneburger Innenstadt mobile Taubenschläge aufgestellt worden. Sie sollen im Sinne des sogenannten Augsburger Modells dabei helfen, den Taubenbestand in Lüneburg zu reduzieren: Eier, die die Tauben dort legen, werden gegen Attrappen ausgetauscht.

Foto: Verein Stadttauben Lüneburg e. V.
Die Lockaktion zielt darauf ab, die Tiere mit Futter kontrolliert an bestimmten Orten zusammenzuführen. In diesen Taubenschlägen wird dann der Verein die Eier der Tauben gegen „Placebo-Eier“ austauschen, um so langfristig die Population auf eine tierschutzfreundliche Zahl zu regulieren.
Die aktuell zwei Container-Taubenschläge stehen auf der Friedrich-Ebert-Brücke auf der Seite des DLRG sowie auf dem Parkplatz der Warburg hinter dem Behördenzentrum Auf der Hude.
Bei der Standortwahl war unter anderem zu berücksichtigen, dass der Ein- und Ausflug der Tauben den fließenden Verkehr auf nahegelegenen Straßen nicht beeinträchtigen darf.
Lüneburgerinnen und Lüneburger, die ein Taubennest auf ihrem Balkon oder Dachboden entdecken, können sich direkt an den Stadttaubenverein wenden. Mitglieder des Vereins kommen dann vorbei und tauschen die Eier vor Ort gegen „Placebo-Eier“ aus.
Ansprechpartnerin im Bereich Ordnung
Mareike Pickbrenner
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