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    Kampfmittellasten – Blindgänger

    So können Sie auf Ihrem Grundstück vorbeugen

    Die Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg (etwa Bomben, Granaten, Minen, Waffen und Waffenteile, Gewehrpatronen, Spreng- und Zündmittel) beschäftigen Lüneburg bis heute. Die Hansestadt selbst hat zuletzt alle bis dato bekannten Blindgängerverdachtspunkte auf städtischem Grund gezielt untersucht und die dabei gefundenen Blindgänger vom Kampfmittelbeseitigungsdienst entschärfen lassen.

    Aber auch andere Eigentümer:innen von Grundstücken, ob öffentlich oder privat, sind bei der Bewältigung der Altlasten gefordert und können sich hierzu bei der Hansestadt beraten lassen. Denn niemand möchte, dass bei der Gartenarbeit das Graben in tieferen Schichten zufällig zu einem Blindgänger führt.

    Die Hansestadt möchte es Grundstückseigentümer:innen leicht machen, vorzusorgen, und bietet darum eine zentrale Info-Telefonnummer und auf dieser Seite einige Antworten auf gängige Fragen.

    Tipp
    Wenn Sie auf Ihrem Grundstück ins Erdreich eingreifen oder kleinere, auch genehmigungsfreie Umbauten vornehmen möchten, bei denen es mehr als einige Spatenstiche in die Tiefe geht, sollten Sie sich vorab bei der Hansestadt über Ihr Grundstück informieren.

    Was sind Blindgänger?

    Bombenblindgänger sind Kampfmittel, die scharf, zündfertig, entsichert bereitgemacht und abgeworfen wurden und die aufgrund eines Versagens oder gewollt oder aus sonstigen Gründen nicht zur Wirkung gelangten.

    Warum kann es sinnvoll sein, Auskünfte zu einem möglichen Kampfmittelverdacht auf dem eigenen Grundstück einzuholen?

    Erfahrungswerte und Untersuchungen vergangener Jahre legen die Einschätzung nahe, dass von einem Bombenblindgänger, der in einiger Tiefe sicher im Erdreich liegt, im Normalfall keine akute Gefährdung ausgeht. Glaubt man den Fachleuten, steigt allerdings das Gefährdungspotenzial von nicht detonierten Bomben im Laufe der Zeit zum Beispiel durch Korrosionsschäden (Rost). Die Bergung bzw. Entschärfung wird dann zunehmend schwieriger. Insofern ist es besser, jetzt zu handeln und ein Stück mehr Sicherheit für die eigene Immobilie, aber auch für sich und nachfolgende Generationen zu schaffen.

    Wo sieht die Stadt besondere Risiken für Blindgängerfunde?

    Die vorhandenen Unterlagen, zum Beispiel auch vom Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen, bieten nach Einschätzungen der Verwaltung eine gute Erkenntnislage für die Hansestadt Lüneburg. So gelten nahezu 90 Prozent des Stadtgebietes als Flächen, auf denen es derzeit keinen Anlass gibt, Blindgänger zu vermuten. Dazu zählen auch die Flächen, die bereits sondiert sind.

    Es gibt aber auch Flächen, auf denen ein Restrisiko nicht auszuschließen ist. Dazu zählen (ehemals) militärisch genutzte Flächen sowie die Teile des Stadtgebietes, in denen es nachweisbar Luftangriffe gegeben hat. Sofern diese Flächen nicht schon weiter untersucht worden sind, etwa bei Bauvorhaben, gelten sie als so genannte Kampfmittelverdachtsflächen.

    Wie erfahre ich, ob es auf meinem Grundstück womöglich auch einen alten Blindgänger gibt?

    Der Umgang mit sogenannten Verdachtsflächen ist in der Hansestadt Lüneburg in den letzten Jahren immer weiter systematisiert worden. So wird bei jedem Bauantrag und bei jeder Bauleitplanung automatisch der für Gefahrenabwehr zuständige Bereich Ordnung der Hansestadt Lüneburg mit befragt, ob es dort einen Verdacht gibt.

    Über das zentrale Info-Telefon können Grundstückseigentümer:innen anfragen, wie es sich für ihr Grundstück verhält. Sie erhalten möglichst kurzfristig Informationen darüber, ob zum Beispiel eine Sondierung zu empfehlen ist oder ob es weniger wahrscheinlich ist, dass sich Kampfmittel auf dem Grundstück befinden. Bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben macht die Hansestadt eine Sondierung im Bereich des Baufeldes inklusive Sicherheitszuschlag zur Auflage.

    Sie haben auch die Möglichkeit, durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (KBD) im Vorfeld von Baumaßnahmen eine Kriegsluftbildauswertung vornehmen zu lassen, um somit die Aussage treffen zu können, inwieweit Kriegseinwirkungen durch Luftangriffe erfolgt sind.  Hierbei werden alle dem KBD zum Antragszeitpunkt zur Verfügung stehenden Luftbilder einbezogen. Weitere Informationen sowie ein Antragsformular zur Luftbildauswertung erhalten Sie direkt beim KBD

    Welche Unternehmen können eine Sondierung durchführen?

    Eine Übersicht über Kampfmittelfachfirmen erhalten Sie auf der Internetseite der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V. 

    Wer trägt die Kosten für eine Sondierung?

    Der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks. Denn jeder Mensch ist für sein Eigentum verantwortlich und auch dafür, dass von diesem Eigentum keine Gefahr ausgeht.

    Die Kosten können sehr unterschiedlich hoch sein. Im Durchschnitt hat die Hansestadt für die Sondierungen auf ihren eigenen Grundstücken rund 12.000 Euro veranschlagt. Die Kosten für die Entschärfung, Bergung und Entsorgung eines Blindgängers durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen trägt das Land.

    Info-Telefon

    Wer ein Grundstück im Lüneburger Stadtgebiet besitzt und sich über eine mögliche Kampfmittelbelastung seines Grundstückes informieren will, kann sich an die zentrale städtische Rufnummer wenden: (04131) 309-4400 
    Unter dieser Nummer können sich gern auch Zeitzeugen melden, die Hinweise auf weitere mögliche Blindgänger-Fundorte haben.

    Wo kann ich mich informieren?

    Weiterführende Informationen zum kampfmittelfreien Bauen finden Sie im Merkblatt des Vereins zur Förderung fairer Bedingungen am Bau e.V. 

    Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen informiert in seinem Merkblatt für Grundstückseigentümer:innen über Verhaltensregeln bei Gefahren durch Kampfmittel sowie zur Abwehr dieser Gefahren, insbesondere zu Zuständigkeiten und Kostenregelungen.

    Ich habe Kampfmittel gefunden – was ist zu tun?

    Wenn Sie z. B. während einer Baumaßnahme oder auch während eines Spaziergangs in der Natur Kampfmittel jeglicher Art auffinden, treten Sie zurück und fassen Sie diese unter keinen Umständen an!

    Achtung - Lebensgefahr! Lassen Sie die Gegenstände an dem Ort liegen, an dem Sie sie aufgefunden haben! Stellen Sie ggf. Arbeiten umgehend ein, sperren und verlassen Sie den Gefahrenbereich!

    Sie sind verpflichtet, unverzüglich die folgenden Behörden zu verständigen:

    1. Hansestadt Lüneburg, Bereich Ordnung und Verkehr, Telefon (04131) 309-3300

    2. Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Telefon (04131) 8306-0

    3. Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen, Telefon: (0511) 30245-500 (durchgehend erreichbar) 
    Zur schnelleren Identifizierung eines kampfmittelverdächtigen Gegenstandes und Beurteilung des Gefährdungspotenzials wird empfohlen, berührungsfrei erstellte Digitalfotos an kbd-einsatz@lgln.niedersachsen.de zu übermitteln.

    Der unsachgemäße Umgang mit Kampfmitteln ist lebensgefährlich und kann auch strafrechtliche Folgen haben. Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

    Bombenräumungen

    Häufig gestellte Fragen zu Entschärfung und Evakuierung

    Zünder, die im Rahmen des Bombenabwurfs während des 2. Weltkrieges nicht auslösten, können auch heute noch, über 70 Jahre nach dem Abwurf, aktiviert werden und stellen somit ein großes Gefährdungspotenzial dar. Deshalb müssen diese Blindgänger geräumt werden. In den vergangenen zehn Jahren gab es in Lüneburg etwa 15 Bombenfunde. Dafür müssen manchmal aus Sicherheitsgründen Anwohner:innen ihre Häuser im Umkreis verlassen. Der Zeit-, Planungs- und Arbeitsaufwand für eine Evakuierung von Teilen einer Stadt ist erheblich.

    Warum müssen Blindgänger geräumt werden?

    Zünder, die im Rahmen des Bombenabwurfs während des 2. Weltkrieges nicht auslösten, können auch heute noch, über 70 Jahre nach dem Abwurf, aktiviert werden und stellen somit ein großes Gefährdungspotenzial dar. Bedingt durch die Korrosion sind die Zünder schwer einschätzbar und können unkontrolliert nachträglich auslösen. Sprengstoffe, Metallhüllen und Zünder werden mit der Zeit instabiler und verhalten sich unberechenbar. Mitunter können zum Beispiel sprengfähige Salze mit verheerender Wirkung entstehen.

    Evakuierung der Anwohner bei Bombenräumungen

    Sollte es im Rahmen einer Bombenräumung zu einer Evakuierung von Anwohner:innen kommen, wird die Hansestadt Lüneburg eine zentrale Sammelunterkunft einrichten. Nähere Informationen dazu werden den betroffenen Anwohnenden über die Medien, Lautsprecherdurchsagen und über die Internetseite der Hansestadt bekanntgegeben. Dies gilt auch für Personen, die Hilfe beim Verlassen der Wohnung oder einen Krankentransport benötigen.

    Im konkreten Fall einer Bombenräumung ist auch das Bürgertelefon unter der Telefonnummer (04131) 309-3100 besetzt.

    Wie aufwendig sind derartige Evakuierungen?

    Der Zeit-, Planungs- und Arbeitsaufwand für eine Evakuierung von Teilen einer Stadt ist erheblich.

    Die Koordination erfolgt durch den Bereich Ordnung und Verkehr der Hansestadt Lüneburg. Gleichzeitig wird hier in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst der Evakuierungsradius festgelegt, anschließend werden die einzelnen Evakuierungszonen eingeteilt.

    Am Tag der Evakuierung sind üblicherweise mehrere hundert Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr, der Polizei, der Hilfsorganisationen und städtischer Dienststellen im Einsatz, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und den Kampfmittelbeseitigungsdienst zu unterstützen.

    Warum muss der Evakuierungsradius so groß gewählt werden?

    Erfahrungen von Bombenräumungen und -explosionen zeigen, dass Teile von Blindgängern bei einer Explosion auch in großem Abstand Schäden angerichtet haben und somit eine Gefahr für Menschen darstellen. Der Radius wird durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen je nach Masse des Blindgängers und örtlicher Gegebenheiten festgelegt.

    Wie wird eine Bombe entschärft?

    Entschärfen bedeutet ein Unterbrechen der Zündkette. Sprengmeister:innen setzen hierbei heute bevorzugt das Wasserschneidgerät ein. Es kann aus der Ferne bedient werden und bedeutet für sie oder ihn weniger Lebensgefahr. Das ausgebaute Zündsystem wird dabei mit dem Wasserschneidgerät herausgeschnitten. Bei unkomplizierten, leicht gängigen Zündsystemen kommen jedoch auch andere Werkzeuge zum Einsatz. Entfernte Zündsysteme, die noch intakt sind, werden anschließend bei Bedarf vor Ort gesprengt.