Blindgänger
So können Grundstückseigentümer vorsorgen
Die Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg beschäftigen Lüneburg bis heute. Die Hansestadt selbst hat zuletzt bis Frühjahr 2018 alle bis dato bekannten Blindgängerverdachtspunkte auf städtischem Grund gezielt untersucht und die dabei gefundenen Blindgänger vom Kampfmittelbeseitigungsdienst entschärfen lassen.
Aber auch andere Grundstückseigentümer, ob öffentlich oder privat, sind bei der Bewältigung der Altlasten gefordert und können sich hierzu bei der Hansestadt beraten lassen. Denn niemand kann wollen, dass bei eigentlich kleinen Arbeiten, etwa um den Garten umzugestalten o.ä., das Graben in tieferen Schichten zufällig zu einem Blindgänger führt.
Die Hansestadt möchte es Grundstückseigentümern leicht machen vorzusorgen und bietet darum eine zentrale Info-Telefonnummer und auf dieser Seite einige Antworten auf gängige Fragen.
Tipp
Wer auf seinem Grundstück ins Erdreich eingreifen oder kleinere, auch genehmigungsfreie Umbauten vornehmen möchte, bei denen es mehr als einige Spatenstiche in die Tiefe geht, sollte sich vorab bei der Hansestadt über sein Grundstück informieren.
Erfahrungswerte und Untersuchungen vergangener Jahre legen die Einschätzung nahe, dass von einem Bombenblindgänger, der in einiger Tiefe sicher im Erdreich liegt, im Normalfall keine akute Gefährdung ausgeht. Glaubt man den Fachleuten, steigt allerdings das Gefährdungspotenzial von nicht detonierten Bomben im Laufe der Zeit zum Beispiel durch Korrosionsschäden (Rost). Die Bergung bzw. Entschärfung wird dann zunehmend schwieriger. Insofern ist es besser, jetzt zu handeln und ein Stück mehr Sicherheit für die eigene Immobilie, aber auch für sich und nachfolgende Generationen zu schaffen.
Die vorhandenen Unterlagen, zum Beispiel auch vom Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen, bieten nach Einschätzungen der Verwaltungeine gute Erkenntnislage für die Hansestadt Lüneburg. So gelten nahezu 90 Prozent des Stadtgebietes als Flächen, auf denen es derzeit keinen Anlass gibt, Blindgänger zu vermuten. Dazu zählen auch die Flächen, die bereits sondiert sind.
Es gibt aber auch Flächen, auf denen ein Restrisiko nicht auszuschließen ist. Dazu zählen per se (ehemals) militärisch genutzte Flächen sowie die Teile des Stadtgebietes, in denen es nachweisbar Luftangriffe gegeben hat. Sofern diese Flächen nicht schon weiter untersucht worden sind, etwa bei Bauvorhaben, gelten sie als so genannte Kampfmittelverdachtsflächen.
Grundsätzlich ist der Umgang mit Verdachtsflächen in der Hansestadt Lüneburg in den letzten Jahren immer weiter systematisiert worden. So wird bei jedem Bauantrag und bei jeder Bauleitplanung automatisch der für Gefahrenabwehr zuständige Bereich Ordnung der Hansestadt Lüneburg mit befragt, ob es dort einen Verdacht gibt.
Über das zentrale Info-Telefon können Grundstückseigentümer anfragen, wie es sich für ihr Grundstück verhält und erhalten möglichst kurzfristig Informationen, ob zum Beispiel eine Sondierung zu empfehlen ist oder ob die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins von Kampfmitteln auf dem Grundstück als gering zu bewerten ist. Bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben macht die Hansestadt eine Sondierung im Bereich des Baufeldes inklusive Sicherheitszuschlag zur Auflage.
Der jeweilige Grundstückseigentümer. Denn jeder Mensch ist für sein Eigentum verantwortlich und auch dafür, dass von diesem Eigentum keine Gefahr ausgeht.
Die Kosten können sehr unterschiedlich hoch sein. Im Durchschnitt hat die Hansestadt für die Sondierungen auf ihren eigenen Grundstücken rund 10.000 Euro veranschlagt. Die Kosten für die Entschärfung, Bergung und Entsorgung eines Blindgängers durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen trägt das Land.
Grundstückseigentümer im Lüneburger Stadtgebiet, die sich über eine mögliche Kampfmittelbelastung ihres Grundstückes informieren wollen, können sich an die zentrale städtische Rufnummer wenden: Telefon 04131 309-4400
Unter dieser Nummer können sich gern auch Zeitzeugen melden, die Hinweise auf weitere mögliche Blindgänger-Fundorte haben.
Hansestadt Lüneburg
Kampfmittelbelastung von Grundstücken
Dennis Lauterschlag
+49 4131 309-3320
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Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ)
Einrichtung des Landkreises Lüneburg

Die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) ist eine Einrichtung des Landkreises und hat ihren Sitz in Scharnebeck. Sie gliedert sich in die Bereiche Atemschutzwerkstatt, Kfz-Werkstatt und Schlauchpflegerei und erfüllt verschiedene Funktionen.
Zum einen werden dort regelmäßig sämtliche Geräte der Feuerwehren im Landkreis Lüneburg nach Norm-, Prüf- und Unfallverhütungsvorschriften geprüft.
Daneben werden in der Feuerwehrtechnischen Zentrale Feuerwehrlehrgänge, technische Lehrgänge für Atemschutzgeräteträger, Maschinisten und Sprechfunker sowie Versammlungen der Feuerwehr durchgeführt. Auch Bereichsübergreifende Katastrophenschutzübungen finden in regelmäßigen Abständen in Scharnebeck statt.
Für Einsätze der Kreisfeuerwehr werden dort außerdem Sonderfahrzeuge und -geräte wie Schlauch- und Wechselladerfahrzeuge, Gerätewagen Atemschutz, Abrollbehälter Gefahrgut sowie Gewässerölabwehr, Einsatzleitwagen, Strahlenmeßfahrzeuge und Trockenlöschanhänger bereitgehalten.
Landkreis Lüneburg
Fachdienst Bauen
Brandschutzprüfer
Torsten Hensel
+49 4131 26-1235
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Die Kreisfeuerwehr
Hansestadt und Landkreis Lüneburg
Die Feuerwehren in Hansestadt und Landkreis Lüneburg sind ehrenamtlich organisiert. Ranghöchster Feuerwehrmann ist der Kreisbrandmeister (KBM). Ihm unterstehen die Orts-, Stadt- und Gemeindebrandmeister. Außerdem übt der Kreisbrandmeister die Fachaufsicht über die
Feuerwehrtechnische Zentrale, die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle und die Kreisfeuerwehrbereitschaften aus.
Im Kreisgebiet sorgen rund 3.600 Feuerwehrangehörige in 95 Freiwilligen Feuerwehren für die Sicherheit der Bevölkerung.
Im Jahr 2017 waren die ehrenamtlichen Helfer in insgesamt 2.186 Einsätzen unterwegs, davon 301 Brandeinsätze, 1.577 Hilfeleistungen und 308 Fehlalarme.
Weitere Informationen zur Organisation erhalten Sie auf der Internetseite der Kreisfeuerwehr Lüneburg.
Brandschutz
Hansestadt und Landkreis Lüneburg
Fachliche Beratung für die Brandverhütung beziehungsweise den vorbeugenden Brandschutz gibt es beim Landkreis Lüneburg. Für Hansestadt und Landkreis Lüneburg sitzen hier Brandschutzprüfer. Zu ihren Aufgaben zählen:
- Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren sowie Nutzungsänderungen für bauliche Anlagen, von denen eine besondere Brandgefahr ausgeht;
- Beurteilungen und Stellungnahmen zu Bauleit-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
- Beratungen von Architekten, Fachplanern und Bauherren
- Brandsicherheitsschauen (Hauptamtliche Brandschau)
- Aufschaltungen und Abnahmen von Brandmeldeanlagen (BMA)
Für weitere Fragen zur Brandschutzprüfung nehmen Sie gern Kontakt mit dem Landkreis Lüneburg auf.
Hilfreich sind auch Feuermelder und vor allem Brandmeldeanlagen. Letztere ermöglichen schnelle Hilfe im Brandfall, denn sie haben einen direkten Anschluss an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle des Landkreises Lüneburg. Bei einer Meldung durch eine Brandmeldeanlage wird sofort die Feuerwehr alarmiert.
Durch das Zusammenlaufen der Melder in der jeweiligen Brandmeldezentrale hat die Feuerwehr die Möglichkeit, sich schnell im Gebäude zu orientieren und einen effektiven Eingriff durchzuführen.
Landkreis Lüneburg
Fachdienst Bauen
Brandschutzprüfer
Torsten Hensel
+49 4131 26-1235
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