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    Schneefegen

    Diese Pflichten haben die Anwohner

    Sobald es schneit, stellt sich vielen Anwohner:innen die Frage, wie das noch genau ist mit den Eis- und Schneeräum-Pflichten. Das Ordnungsamt der Hansestadt Lüneburg kennt die Antworten.

    In der Karte finden Bürgerinnen und Bürger Standorte der öffentlichen Streugutboxen im Stadtgebiet.

    Wann muss ich raus zum Schneeräumen?

    Geräumt und gestreut werden muss montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 21 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall müssen die Anlieger:innen gegebenfalls auch mehrfach täglich raus. So steht es auch in der jüngsten Änderung der städtischen Straßenreinigungsverordnung nachzulesen.

    Wie breit muss der Streifen sein, den ich freifege?

    Der Gehweg ist in voller Breite frei zu halten oder zu streuen. Sind keine Gehwege vorhanden, muss mindestens ein 1,30 Meter breiter Streifen frei gehalten werden, so sieht es die städtische Verordnung vor. Außerdem ist es wichtig, die Gullis und Gossen freizuhalten, damit das Wasser bei Tauwetter abfließen kann.

    Darf ich Streusalz verwenden?

    Nein, bitte nicht! Reines Salz oder reine Sole sind verboten, zumal außerhalb befestigter Straßenflächen. Die wichtigsten Hinweise in Kürze: Der erste Schritt sollte immer die mechanische Reinigung sein, also Schnee und Eis mit Schieber oder Besen zu entfernen. Droht Glättebildung ist auf Geh- und Radwegen Salz, aber nur in einem Mischungsverhältnis von 1 Teil Salz und 15 Teilen Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln erlaubt. Auch hier regelt unsere städtische Verordnung alles Nähere bzw. auch die städtische Baumschutzsatzung.

    Wieso überhaupt Räum- und Streupflicht, sind dafür nicht meine Mieter zuständig?

    Räum- und Streupflichten vor Mehrfamilienhäusern sind vielfach auf die Mieter übertragen – das allein schützt aber nicht vor Ärger und Kosten, sollte sich doch mal eine Passantin oder ein Passant vorm Haus bei einem Sturz verletzen. Die Hansestadt Lüneburg muss der Übertragung auf Dritte zugestimmt haben. Denn nach einem Unfall stellen die Krankenkassen und Verletzten immer erst zwei Fragen: Wer hatte die Verkehrssicherungspflicht? Wem gehört das Haus, vor dem der Unfall passiert ist? Hat der Eigentümer seine Pflichten an jemanden übertragen, kommt es darauf an, dass die Stadt der Übertragung zugestimmt hat. Das gilt übrigens auch, wenn eine Firma mit dem Schneeräumen beauftragt wurde.

    Wie komme ich an die Zustimmung der Stadt?

    Es gibt Vordrucke, die der Bereich Ordnung per Mail, Fax oder Post gern zuschickt. Alternativ können Interessierte den Vordruck Übernahme Straßenreinigungspflicht herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt bei uns abgeben. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15 Euro.

    Warum ist die Räumpflicht hierzulande überhaupt so strikt geregelt?

    Die Frage hört die Verwaltung öfter. Aber speziell in Norddeutschland ist die Gefahr von Glätte eine ganz andere als in Regionen mit richtigem Schneewinter. Hier haben wir ständig Wechsel zwischen Schnee, Eis, Tauwetter, dann wieder Frost. Da wird es schnell gefährlich glatt, und darum brauchen wir im Interesse aller Beteiligten entsprechende Regeln.

    Fakten und Infos zum Thema Schnee und Eis

    Winterdienst der AGL

    Koordinaten für den Winterdienst des Betriebshofes bei der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH, kurz AGL, sind im Wesentlichen die Pflichten nach dem Niedersächsischen Straßengesetz und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Hier gilt Pflicht vor Kür – ist also in einer angemessenen Zeit alles geräumt und es sind noch Kapazitäten frei, werden diese für weitere, freiwillige Winterdienstarbeiten auf Geh- und Radwegen genutzt.

    Wo wird geräumt, wo nicht?

    Für Straßen gilt: Geräumt und gestreut wird je nach Witterung in zwei verschiedenen Alarmstufen: Wenn die Zeit drängt, kommen zuerst die Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken an die Reihe. Anschließend sind die übrigen verkehrswichtigen Straßen dran. Ebenso wie für Straßen geben Gesetz und Rechtsprechung auch feste Anhaltspunkte für das Räumen von Radwegen vor:

    • Liegt ein Radweg innerhalb einer geschlossenen Ortslage?
    • Ist er verkehrswichtig?
    • Gilt er als gefährlich, weil er etwa auf einer Brücke entlangführt oder abschüssig ist?

    Nur wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, hat die AGL die Pflicht, den Weg zu räumen – und zwar zuallererst unter dem Gesichtspunkt der sicheren Versorgung. Sprich: Eine Straße, die von vielen Bürger:innen morgens gleich für den Weg zur Arbeit genutzt wird oder ein Verbindungsweg zwischen Wohngebiet und Supermarkt hat Vorrang vor zum Beispiel einer hauptsächlich von Spaziergängern genutzten Strecke.

    Warum ist mein Radweg zur Arbeit morgens gestreut – wenn ich nach Hause will, hat sich aber nichts getan?

    Den oben genannten Prinzipien folgend werden Radwege in der Innenstadt zum Teil nur stadteinwärts geräumt – denn dann ist der Druck, rechtzeitig ins Büro oder zur Schule zu kommen, weit größer. Ist der richtige Radweg für den Nachhauseweg nicht geräumt und kann tatsächlich wegen Schnee- und Eisglätte nicht genutzt werden, erlischt nach der Rechtssprechung auch die grundsätzlich bestehende Benutzungspflicht.

    Immer wieder schlecht geräumt – wo kann ich mich beschweren?

    Der Bereich Ordnung der Stadtverwaltung ist Ansprechpartner, wenn zum Beispiel vor größeren Wohnanlagen nicht ordentlich geräumt wird. Räum- und Streupflichten vor Mehrfamilienhäusern sind vielfach auf die Mieter oder ein Unternehmen übertragen – das allein schützt aber nicht vor Ärger und Kosten, sollte sich jemand vor dem Haus bei einem Sturz verletzen.

    Darf ich Steusalz benutzen?

    Nein, bitte nicht! Reines Salz oder reine Sole sind verboten, zumal außerhalb befestigter Straßenflächen. Die wichtigsten Hinweise in Kürze: Der erste Schritt sollte immer die mechanische Reinigung sein, also Schnee und Eis mit Schieber oder Besen zu entfernen. Droht Glättebildung ist auf Geh- und Radwegen Salz, aber nur in einem Mischungsverhältnis von 1 Teil Salz und 15 Teilen Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln erlaubt. Auch hier regelt unsere städtische Verordnung alles Nähere bzw. auch die städtische Baumschutzsatzung.

    Gefahr von oben: Wer muss Eiszapfen beseitigen?

    Hauseigentümer:innen sollten bei Frost hin und wieder einen Blick nach oben werfen: Leicht bilden sich an Dachgauben und -rinnen Eiszapfen, die man entfernen sollte, bevor sie herabfallen und Passant:innen gefährden.

    Winterdienst – welche Arbeit verbirgt sich hinter diesem Begriff?

    Mit den Vorbereitungen beginnt die Mannschaft der AGL meist schon im Oktober. Fahrzeuge werden vorbereitet und ausgestattet, Routen werden verteilt, Mitarbeiter eingewiesen, es gibt Probefahrten im „Trockenen“ bei Tageslicht und Fahrtrainings mit den schweren Maschinen, Streugutboxen werden befüllt. Kündigt sich Frost an, muss die Einsatzleitung gegen 2 Uhr nachts startklar sein und im Wechsel mit zwei Kolleg:innen kontrollieren, ob es auf Lüneburgs Straßen glatt ist. Die Flotte muss um 4 Uhr zum Streuen ausrückten. Das Zeitfenster, um die wichtigsten Straßen für den Berufsverkehr zu räumen, reicht dann gerade mal bis 7 Uhr.

    Kann ich auch vorbeugend streuen?

    Präventiv können Winterdienst wie Anlieger:innen kaum etwas machen. Die AGL beobachtet aber in kritischen Phasen laufend das Wetter, betreibt auch eine eigene Wetterstation. Ist Blitz-Eis angekündigt, ist es möglich, kurz vorher mal abstreuen, aber nur dann, wenn nicht zugleich Starkregen oder -schnee angesagt ist.