Ortsrecht
Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen, Benutzungs- und Entgeltordnungen, Verfahrensregelungen
Das Ortsrecht umfasst die vom Rat der Hansestadt Lüneburg erlassenen Satzungen, ordnungsbehördlichen Verordnungen, Benutzungs- und Entgeltordnungen und Verfahrensregelungen, soweit diese nicht bundes- oder landesrechtlich geregelt sind.
Maßgeblich ist jeweils die im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg veröffentlichte Fassung.

Foto: Hansestadt Lüneburg
Hinweis: Für die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (22-02 Abfallgebührensatzung) sowie für die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Abfallentsorgung (70-03 Abfallsatzung) ist die GfA gkAöR zuständig.
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