Straßenreinigung
Berechnung der Straßenreinigungsgebühr

Quadratmeterwurzel – das ist der Maßstab zur Berechnung der Straßenreinigungsgebühr. Was zunächst kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach: Die Hansestadt ermittelt anhand des Grundbuchs die Größe eines Grundstücks und zieht daraus die Quadratwurzel.
Kontaktmöglichkeiten für Auskünfte finden die Lüneburger:innen auf ihren Bescheiden.
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Hunde
in der Hansestadt Lüneburg

In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie im nördlichen Teil des Kurparks (zwischen SaLü und Pfarrer-Kneipp-Weg) müssen Hunde immer angeleint sein. Gleiches gilt in Schongebieten wie zum Beispiel Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Dazu gehört im Lüneburger Stadtgebiet beispielsweise der Kalkberg.
In der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli jedes Jahres) gelten im Wald und in der freien Landschaft verschärfte Regeln: In dieser Zeit müssen Hunde dort immer an der Leine geführt werden, damit sie keine Wildtiere beim Brüten oder der Aufzucht der Jungen stören können. Ausgenommen sind Jagd- und Polizeidiensthunde.
Eine Leine muss bei jedem Spaziergang mit dem Hund zur Hand sein. Wer Hunde hält oder führt, muss dafür sorgen, dass sie nicht unbeaufsichtigt umherlaufen und Menschen oder Tiere anspringen oder belästigen. Dafür ist nach einer städtischen Verordnung der Halter oder die Halterin verantwortlich. Nur Personen, die den Hund auch beherrschen können, dürfen ihn führen. Nehmen Kinder die Leine in die Hand, sollte also besser ein Erwachsener dabei sein.
Zum 1. Juli 2011 ist eine Neufassung der Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft getreten. Vorgeschrieben ist nach dem Gesetz ein Sachkundenachweis, den Hundehalter ab dem 1. Juli 2013 nachweisen müssen. Für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten ist ab sofort außerdem eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung (Chip) Pflicht.
Wenn Hunde auf öffentlichen Flächen ihr Geschäft verrichten, sind die Halterinnen und Halter nach einer städtischen Verordnung dazu verpflichtet, den Kot zu beseitigen. Für Herrchen und Frauchen bedeutet das: immer einen Plastikbeutel zur Hand haben. An öffentlichen Plätzen in Lüneburg stehen insgesamt 83 Tütenspender, aus denen sich Hundehalter kostenlos Beutel zum Aufsammeln der Häufchen ziehen dürfen. Die gefüllten und zugeknoteten Beutel können in jedem Abfalleimer entsorgt werden.
Die Hundesteuer soll dafür sorgen, dass die Zahl der Hunde in der Hansestadt nicht unkontrolliert steigt. Die Steuereinnahmen fließen in den städtischen Haushalt, aus dem zum Beispiel auch die Straßenreinigung und die Spender mit Tüten für den Hundekot finanziert werden.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Die Steuersätze kann jede Kommune selbst festlegen.
Rund 2300 Hunde sind in Lüneburg gemeldet. Wer seinen Hund nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Angemeldet werden müssen alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten.
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Frühling und Sommer in der Hansestadt
Sonnenbaden und Picknick auf öffentlichen Grünflächen – ist das in Lüneburg überall erlaubt?
Die öffentlichen Grünanlagen sind für alle Bürger:innen da. Gegenseitige Rücksichtnahme sollte dabei jedoch selbstverständlich sein. Die Hansestadt Lüneburg appelliert außerdem an alle, die in den Parks und Grünanlagen das schöne Sommerwetter genießen: Hinterlassen Sie die Grünflächen so, wie Sie sie gern vorfinden möchten – lassen Sie also zum Beispiel keinen Müll liegen.
Vorsicht ist in ausgeschilderten Naturschutzgebieten geboten, zum Beispiel am Kalkberg: Dort darf man zum Schutz der Natur die Wege nicht verlassen.
Nein – in den Lüneburger Grünanlagen ist das Grillen verboten, Grillplätze gibt es im Stadtgebiet nicht. In seinem eigenen Garten darf aber natürlich jeder jederzeit grillen. Allerdings sollte man dabei auf die Nachbarn Rücksicht nehmen: Sie können gegen andauernde Rauchbelästigung rechtlich vorgehen. Offene Feuer sind in ganz Lüneburg verboten.
Eine Bundesverordnung gibt vor, wann in Wohngebieten der Rasen gemäht werden darf: montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr – also auch in der Mittagszeit. Motorenbetriebene Freischneider, Laubsammler und ähnliche Geräte, die meist deutlich lauter sind als ein Rasenmäher, dürfen jedoch zwischen 13 und 15 Uhr nicht benutzt werden.
An Sonn- und Feiertagen ist in Wohngebieten der Betrieb aller geräuschintensiver Geräte und Maschinen, auch von Rasenmähern, ganztags verboten.
Unzulässiger Lärm, egal ob zur Tages- oder Nachtzeit, kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
In der Hansestadt Lüneburg reinigt die Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) die Radwege im Stadtgebiet und Gehwege vor den städtischen Grundstücken. Dabei wird auch das Unkraut entfernt. Vor den Liegenschaften der Stadt kümmert sich der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft darum, dass das Unkraut entfernt wird.
Vor Privatgrundstücken sind die Anlieger ganzjährig reinigungspflichtig – sie müssen dort die Gehwege sauber halten, Schnee räumen, Laub und auch Unkraut entfernen. Wächst das Unkraut unkontrolliert, kann der Gehwegbelag Schaden nehmen: Dann drücken die Pflanzenwurzeln Steine und Platten hoch, und es entstehen Stolperkanten und Risse.
Hansestadt und AGL verzichten bei der Unkrautentfernung auf chemische Mittel und raten dies auch den Anliegern. Die chemischen Stoffe reichern sich sonst im Boden an und gelangen durch Regen in die Gewässer. Es reicht aus, das Unkraut mit einer Hacke zu entfernen oder es einfach aus dem Boden zu ziehen.
Jeder Anlieger muss auch darauf achten, dass die Bäume und Pflanzen, die auf seinem Grundstück stehen, nicht auf Geh- und Radwege oder Straßen wuchern. Die Straßenbegeher der Hansestadt Lüneburg überprüfen das Stadtgebiet regelmäßig auf solche Gefahrstellen.
Das Entenfüttern tut stehenden Gewässern nicht gut. Die Enten finden in der Natur genügend Nahrung. Werden sie zusätzlich mit Brot und Essensresten gefüttert, scheiden sie vermehrt Kot aus, was zur Algenbildung beiträgt und dafür sorgen kann, dass Teiche „umkippen“, Fische und Kleintiere sterben.
Außerdem werfen die zahlreichen wohlmeinenden Bürgerinnen und Bürgern meist viel mehr Brot ins Wasser, als die Vögel überhaupt fressen können. Das verbraucht zusätzlich Sauerstoff und trägt dazu bei, dass die Teiche verschlammen.
Auch dort, wo keine Verbotsschilder stehen, sollte man also besser auf das Entenfüttern verzichten. Damit tut man den Tieren den größeren Gefallen.
Nach dem niedersächsischen Wassergesetz bedarf das Baden in öffentlichen fließenden Gewässern keiner Genehmigung. In der Ilmenau darf also jeder baden – jedoch stets auf eigene Gefahr. Denn die Ilmenau gilt nicht als Badegewässer. Die Hansestadt ist daher nicht verpflichtet, sie als solches zu unterhalten und für die Sicherheit der Badenden zu garantieren. Darüber hinaus sind die Ilmenau-Wiesen Naturschutzgebiet. Der Landkreis Lüneburg hat daher bestimmte Orte als Badestellen ausgewiesen, an denen der Sprung ins kühle Nass mit dem Naturschutzgedanken vereinbar ist. Die Stellen finden sich beispielsweise an der Runden Wiese, an der Brücke Rote Schleuse (zwei weitere in der Nähe Richtung Bockelsberg) oder an der Teufelsbrücke.
Im Kreidebergsee jedoch ist das Baden ausdrücklich verboten – aus Sicherheitsgründen: Der See war früher eine Tongrube, auf deren Grund auch heute noch viel Bauschutt liegt. Es gibt viele Untiefen und wechselnde Kalt- und Warmwasserströmungen, die das Baden im Kreidebergsee lebensgefährlich machen.
Der so genannte Kalkbruch nahe Volgershall gehört einem Anglerverein und ist daher kein öffentlicher Badesee.
Hansestadt Lüneburg
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