Schiedsamt
Schlichten statt richten
Wenn zwei sich streiten, muss das nicht immer vor Gericht enden. Häufig können Schiedspersonen bei bürgerlich-rechtlichen und auch strafrechtlichen Streitigkeiten schlichten.
In der Hansestadt Lüneburg sind zwei Schiedspersonen und eine Vertreterin tätig. Sie sind als Landesehrenbeamte zur Verschwiegenheit und Neutralität verpflichtet. In einer ruhigen Gesprächsatmosphäre versuchen die Schiedspersonen, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung ihres Problems zu finden.
Vor einer Klage: Schlichtungsversuch ist in bestimmten Streitfällen Pflicht
Das Niedersächsische Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung besagt, dass in bestimmten Fällen eine Klage beim Gericht nur zulässig ist, wenn zuvor der Versuch einer Schlichtung erfolglos gewesen ist.
Dies gilt für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nachbarrechtsgesetz sowie für folgende Ansprüche aus dem Strafrecht: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses, Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes (sofern es sich nicht um arbeitsrechtliche Angelegenheiten handelt).
Über Einzelheiten geben die Schiedspersonen gern Auskunft.
Welche Schiedsperson ist zuständig?
Zuständig ist immer die Schiedsperson, in dessen Bezirk der oder die Antragsgegner:in wohnt.
Die Grenze zwischen den beiden Schiedsamtsbezirken bildet von Osten nach Westen die Mittellinie folgender Straßen:
- Dahlenburger Landstraße,
- Altenbrückertorstraße,
- Willy-Brandt- Straße,
- Stresemannstraße,
- Lindenstraße,
- Soltauer Straße,
- Oedemer Weg,
- Ringstraße,
- Mittelfeld bis zur Schnellenberger Allee
- und schließlich Richtung Westen bis zur Stadtgrenze.
- Wer sich für das Ehrenamt interessiert, muss mindestens 30 Jahre alt und „nach Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein“ – so sieht es das Niedersächsische Schiedsämtergesetz vor.
- Außerdem muss die Person ihren Wohnsitz im jeweiligen Schiedsamtsbezirk der Hansestadt Lüneburg haben.
- Wer vorbestraft ist oder unter Betreuung steht, kann das Ehrenamt nicht übernehmen.
- Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
- Mitzubringen sind aber eine gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit, schriftliche Vergleichsprotokolle abzufassen und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsangeboten teilzunehmen.
- Der zeitliche Aufwand als Schiedsperson lässt sich nur schwer pauschal einschätzen, da er stark davon abhängt, wie viele Menschen tatsächlich ein Schiedsverfahren eröffnen. Insgesamt ist die Tätigkeit zeitlich flexibel und gut neben anderen Verpflichtungen machbar.

Schiedsamtsbezirke in der Hansestadt Lüneburg. Die Karte im pdf-Format in einer höheren Auflösung finden Sie unter dem Text. Grafik: Hansestadt Lüneburg
Hansestadt Lüneburg – Schiedsamtsbezirk I (Lüneburg Nord)
N. N.
Hansestadt Lüneburg – Schiedsamtsbezirk II (Lüneburg Süd)
Julia B. Diehl
+49 4131 2061907
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Hansestadt Lüneburg – Vertreterin Schiedsamtsbezirke I und II
Anna Bauseneick
+49 151 46404549
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