Bekanntmachungen
der Hansestadt Lüneburg
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 21.03.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ und der Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt.
Der Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanung ist in diesem pdf-Dokument dargestellt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 17.05.2023 im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35, 1. Stock, an der Aushangtafel neben Zimmer 1.10 montags bis mittwochs von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr aus.
Neben dem Planentwurf, dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Ansichten und Schnitt und der Begründung mit Umweltbericht (der u.a. Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf den Mensch, seine Gesundheit und Erholung, Fläche und Boden und Klima, den Wasserhaushalt, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, das Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie Schutzgebiete enthält sowie die Ergebnisse einer Biotopkartierung und eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags enthält), werden folgende Dokumente veröffentlicht, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Naturschutzverbänden mit Umweltbezug zu:
- Waldabstand
- Untergrund und Erdfallgefährdung
- Baumbestand, Biotopverbund, Feuchtwiese, Teichen
- Pflanzmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen
- Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien
- Versiegelung, Nutzung von Regenwasser, Artenvielfalt, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung
- Versickerung, Teichverlegung
- Natur- und Landschaftsschutz
- Höhlenbrütende Vögel, Berechnung der Versiegelung, Eingriffsregelung, Kompensationsfläche Feuchtwiese
- Verkehr
- Schmutzwasserentsorgung, Regenwasserableitung, Kanalnetz
- Kampfmittel
- Menschen, Fauna und Flora
- Monitoring
- Versiegelung, Grundwasserhaushalt
- Brutzeiten, Vogelarten, Anpflanzungen, Ausgleich, Abfälle, Teichbewohnende, Fenster und Vogelschlag, Nistmöglichkeiten
- Landschaftsrahmenplan, Frischluftentstehungsgebiet, Treibhausgassenken, Wasserspeicherung, Grundwasserneubildung
- Archäologie
Fachgutachten und Stellungnahmen zu folgenden Themen mit Umweltbezug:
- Baumkontrolle und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Angaben zu Laubbäumen, Fledermausquartieren/potenzieller Quartiersnutzung, Vogelbrutstätten, Reptilienvorkommen und Eremiten
- Entwässerungskonzept
- Entwässerung im Bestand
- Regenwasser Berechnungen
- Schalltechnische Untersuchung mit Angaben zu Verkehrslärm, Gewerbelärm und Anlagengeräuschen (Parkplatzlärm) sowie erforderlichen Schallschutzmaßnahmen
- Baugrunduntersuchung mit Angaben zu Bodenschichten, Wasserstand, Baugrund, Versickerung und Empfehlungen für die Gründung und Kellerabdichtung.
Diese Unterlagen können während der Auslegung ebenfalls eingesehen werden.
Anlagen
- Anlage 1 Geltungsbereich
- Anlage 2 Begründung
- Anlage 3 Planzeichnung Entwurf
- Anlage 4 Vorhaben- und Erschließungsplan
- Anlage 5.1 Baugrunduntersuchung
- Anlage 5.2 Entwässerung Bestandslageplan
- Anlage 5.3 Entwässerungskonzept Regenwasser
- Anlage 5.4 Potenzialeinschätzung Fledermäuse
- Anlage 5.5 Regenwasser Berechnungen
- Anlage 5.6 Schalltechnische Untersuchung
- Anlage 6 Umweltrelevante Stellungnahmen
- Vorhaben Nord- und Ostansicht
- Vorhaben Schnitt
Anregungen und Stellungnahmen können von jeder Person während der Auslegungszeit schriftlich oder per E-Mail (stellungnahmen61@stadt.lueneburg.de) eingereicht werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu der Planung zu äußern.
Für Darlegungen und die Anhörung stehen fachkundige Mitarbeiter vor Ort oder telefonisch unter 04131-3093425 zur Verfügung.
Die Auslegung erfolgt unter den jeweils aktuell geltenden Schutzmaßnahmen nach der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektion mit dem Corona-Virus.
Zusätzlich sind alle Informationen über Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren sowie wirksame / rechtskräftige Bauleitpläne über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (uvp.niedersachsen.de) zugänglich.
Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Gem. § 3 (2) BauGB ist außerdem ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lüneburg, 29.03.2023
In Vertretung
Gundermann
Die Steuersätze für die Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer wurden unverändert aus dem Jahr 2022 für das Jahr 2023 übernommen, so dass auf die Ausfertigung von Jahresbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird.
Gegenüber all denjenigen Steuer-/Abgabepflichtigen, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, werden für das Kalenderjahr 2023
· die Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung der Hansestadt Lüneburg
· die Zweitwohnungssteuer nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Hansestadt Lüneburg
gem. § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die festgesetzten Abgaben werden jeweils mit einem Viertel ihrer Jahresbeträge am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 fällig. Für Abgabenpflichtige, die bisher von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, werden die jeweiligen Abgaben in einer Summe am 01.07.2023 fällig.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Bescheide für das Kalenderjahr 2023 erteilt, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten. Bei Änderung der Besteuerungs-/Abgabengrundlagen werden jeweils Änderungsbescheide erteilt.
Mit der Festsetzung der Abgaben durch öffentliche Bekanntmachung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Lüneburg, den 06.01.2023
Hansestadt Lüneburg
Die Oberbürgermeisterin
Versammlungen
in der Hansestadt Lüneburg
Diese Übersicht zeigt die kommenden Versammlungen in der Hansestadt Lüneburg. Aufgrund der Kurzfristigkeit einiger eingereichter Versammlungen hat diese Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie hier.
Thema: "Aufmerksamkeit und Wiederherstellung des Grundgesetzes, Frieden und Freiheit"
Route: St. Lambertiplatz
Termine:
13.05.2023, 20.05.2023, 27.05.2023 jeweils von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr
15.05.2023, 22.05.2023 jeweils von 18:45 Uhr bis 20:00 Uhr