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    Weitere Infos

    zur Ausweispflicht 

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, sie haben einen gültigen Reisepass.

    Wichtige Infos zur Antragstellung für den Personalausweis

    Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.

    Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.

    In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Wenn Sie sich in Folge von Krankheit oder wegen körperlichen Behinderungen nicht oder nur in Begleitung in der Öffentlichkeit bewegen können, ist auch ein Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht möglich.

    Unter 16 Jahre

    Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

    Einen Antrag finden Sie hier:

    Bei Antragstellung ist das persönliche Erscheinen Ihres Kindes immer erforderlich. Weiterhin sind folgende Unterlagen mitzubringen:

    • Ausweise beider Eltern – mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein
    • Geburtsurkunde des Kindes im Original aus der die Eltern des Kindes hervorgehen
    • aktueller Personalausweis, alter Reisepass und Kinderreisepass des Kindes sofern vorhanden
    • ein aktuelles Lichtbild (bitte weisen Sie den Fotografen darauf hin, dass es für einen Pass geeignet sein muss – hier finden Sie eine Fotomustertafel)

    Für Personen ab 6 Jahren ist die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend.

    Sie bekommen bei Antragstellung eine Informationsbroschüre über die neuen Möglichkeiten des neuen Personalausweises angeboten.

    Gebühren

    Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 37,-- Euro. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.

    Weitere Informationen unter www.personalausweisportal.de

    Broschüre des Bundesministeriums des Innern: Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion