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    Einwohnermeldeamt

    der Hansestadt Lüneburg

    Weiterhin wird das Einwohnermeldeamt seine Serviceleistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung anbieten. Es wird daher gebeten, von einem spontanen Besuch abzusehen.

    Wer einen Termin vereinbart hat wird darum gebeten, möglichst genau zur Uhrzeit des Termin zu kommen, da kein Wartebereich vorgehalten werden kann. 

    Aktueller Hinweis zu Führungszeugnissen
    Derzeit gibt es im Internet zahlreiche unseriöse Anbieter, die suggerieren, dass Bürger:innen bei ihnen ein Führungszeugnis beantragen können. Bitte stellen Sie Ihren Antrag ausschließlich beim Bundesamt für Justiz!

    Abholung fertiger Reisepässe und Personalausweise:
    Fertige Ausweisdokumente erhalten Sie ohne Termin 

    • Montag         08:00 bis 13:00 sowie 14:00 bis 15:30 Uhr
    • Dienstag       10:00 bis 13:00 sowie 14:00 bis 17:00 Uhr
    • Mittwoch      09:00 bis 12:00 Uhr
    • Donnerstag  10:00 bis 13:00 sowie 14:00 bis 15:30 Uhr
    • Freitag          08:00 bis 13:00 Uhr

    im Hauptgebäude des Bürgeramtes.

    Online-Termine und -Angebote

    Termine online reservieren und Online-Behördengänge

    Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, bieten wir Ihnen in einigen städtischen Einrichtungen die Möglichkeit, online Termine zu vereinbaren:

    FAQ-Liste

    Die häufigsten Fragen

    Anmeldung

    1. Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
    Es werden Ihr Personalausweis/Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung benötigt.

    2. Wann beginnt die Anmeldefrist?
    Die Anmeldefrist von zwei Wochen beginnt ab dem Tag, an dem Sie in der Wohnung tatsächlich wohnen.

    3. Ist eine Anmeldung ohne gültigen Personalausweis möglich?
    Sollte der Personalausweis abgelaufen sein, können Sie sich dennoch damit anmelden. Haben Sie einen gültigen Reisepass? Dann bringen Sie auch den zur Anmeldung mit.

    4. Wo melde ich meine Nebenwohnung an?
    Die Nebenwohnung wird in der Stadt/Gemeinde angemeldet, in der sich diese befindet.

    5. Muss ich mein Au-Pair anmelden? Was benötige ich gegebenenfalls?
    Bleibt das Au-Pair länger als drei Monate in Deutschland, hat es sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Wenn es lediglich für maximal drei Monate bei Ihnen bleibt und anschließend nach Hause zurückkehrt, ist eine Anmeldung nicht erforderlich. Benötigt werden dieselben Unterlagen wie bei einer normalen Anmeldung.

    6. Bedeutet "alleinige Wohnung" das gleiche wie "Hauptwohnung"?
    Nein. Alleinige Wohnung bedeutet, dass Sie keine weiteren Wohnungen innerhalb Deutschlands bewohnen. Bewohnen Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die Wohnung grundsätzlich dort, wo Sie sich hauptsächlich aufhalten die Hauptwohnung.

    7. Muss ich mich nach der Geburt meines Kindes beim Bürgeramt melden?
    Nein. Das Bürgeramt wird über das Standesamt informiert, sofern das Kind im Inland geboren wurde. Wurde das Kind im Ausland geboren, so ist eine Anmeldung des
    Kindes notwendig.

    Abmeldung

    1. Wie melde ich mich ins Ausland ab?
    Sie müssen im Bürgeramt vorsprechen und sich innerhalb von zwei Wochen ins Ausland abmelden. Sind Sie bereits ins Ausland verzogen, so haben Sie sich nachträglich abzumelden. Dazu füllen Sie den Abmeldeschein aus, unterschreiben diesen und senden uns diesen zu. Wenn Sie sich vertreten lassen möchten, so füllen Sie den Abmeldeschein mit Unterschrift aus, geben dem Freund/Bekannten/Verwandten eine Vollmacht und eine Kopie des eigenen Personalausweises/Reisepasses mit, damit dieser für Sie die Abmeldung vornehmen kann.

    2. Ab wann ist eine Abmeldung möglich?
    Im Bürgeramt können Sie sich frühestens eine Woche, bevor Sie das Land verlassen, abmelden. Spätestens jedoch haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

    3. Erhalte ich bei meiner Abmeldung eine Abmeldebestätigung?
    Ja, erhalten Sie. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie diese direkt. Sollten Sie jemanden bevollmächtigt haben, die Abmeldung in Ihrem Auftrag vorzunehmen, geben Sie der betreffenden Person am besten auch eine Vollmacht mit, dass diese die Abmeldebestätigung in Empfang nehmen darf. Sollten Sie sich schriftlich abgemeldet haben, so kann auf Wunsch unter Angabe der neuen Adresse im Ausland die Bestätigung auch zugesandt werden.

    4. Wie melde ich meine Nebenwohnung in einer anderen Stadt ab?
    Sie melden die Nebenwohnung immer beim Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes ab. Entweder persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses oder Sie füllen den Abmeldeschein Nebenwohnung aus, unterschreiben diesen und senden uns diesen sowie eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses zu.

    Ummeldung

    1. Welche Unterlagen werden für eine Ummeldung benötigt?
    Es werden Ihr Personalausweis/Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung zur Ummeldung benötigt.

    2. Ist die Ummeldung vor Einzug möglich?
    Nein. Die Ummeldung ist erst möglich, wenn Sie tatsächlich in der Wohnung wohnen.

    3. Ich ziehe von einem Mietverhältnis in ein Eigentum. Welche Unterlagen werden dafür benötigt?
    Sie benötigen nur Ihren Personalausweis/Reisepass.

    4. Genügt eine Anmeldung beim Bürgeramt der Stadt, in der die neue Wohnung liegt oder muss man sich zusätzlich in der Stadt, in der die bisherige Wohnung lag, abmelden?
    Es genügt die Anmeldung beim Bürgeramt der Stadt, in der sich die neue Wohnung befindet. Die vorherige Stadt/Gemeinde erhält dann automatisch eine Mitteilung über den Wohnungswechsel.

    5. Kann ich meinen Lebensgefährten/Partner mit ummelden?
    Ja, können Sie. Dazu benötigen Sie neben dem Personalausweis/Reisepass des Partners und dem eigenen Personalausweis/Reisepass auch den ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeschein, die Wohnungsgeberbestätigung sowie eine Vollmacht.

    6. Wie melde ich einen Angehörigen um, der selbst dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist?
    Am besten wäre es, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, in dem auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vertretung vor Behörden, Wohnortwechsel etc. enthalten ist. Die Vollmacht bringen Sie im Original zusammen mit der Wohnungsgeberbestätigung, dem Personalausweis/Reisepass des Angehörigen und dem eigenen Personalausweis/Reisepass zur Ummeldung mit. Haben Sie nur eine Generalvollmacht, so wird diese nur akzeptiert, wenn sie von einem Notar beglaubigt wurde. Sollte keine Vollmacht existieren, benötigen Sie die gleichen Unterlagen, wie in Frage 5 gelistet.

    Meldebescheinigung/-bestätigung

    1. Welche Unterlagen werden benötigt?
    Die Meldebestätigung erhalten Sie in der Regel direkt nach Ihrer Anmeldung. Für eine Meldebescheinigung bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass sowie 7,50 € bzw. 9 € Gebühren mit.

    2. Kann man eine Meldebestätigung auch per Post bekommen?
    Die Meldebestätigung bekommen Sie in der Regel direkt nach Ihrer An-/Ummeldung.

    3. Kann man nachträglich für einen bestimmten Zeitpunkt eine Meldebescheinigung bekommen?
    Ja, können Sie. Dazu bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass sowie 7,50 € bzw. 9 € Gebühren mit.

    Statuswechsel

    1. Hauptwohnung: außerhalb der Zuständigkeit von Lüneburg, Nebenwohnung ist in Lüneburg. Welche Meldebehörde ist für den Statuswechsel zuständig?
    Wird Lüneburg Hauptwohnung, so ist das Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg für den Statuswechsel zuständig.

    Haben Sie mehrere Wohnungen?
    Sie haben mehrere Wohnungen? Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Bei Verheirateten gilt die Familienwohnung als Hauptwohnung. Ihre Nebenwohnung in Lüneburg soll nun Hauptwohnung oder alleinige Wohnung werden?
    Sie sind in Lüneburg mit Nebenwohnung gemeldet und leben nun überwiegend in Lüneburg? Dann benötigen wir

    • Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
    • den Meldeschein "Anmeldung bei der Meldebehörde"

    Kommen Sie persönlich ins Bürgeramt müssen Sie den Vordruck Anmeldung nicht vorher ausfüllen. Wir erheben die Daten in Ihrem Beisein direkt.

    Durch den Statuswechsel wird die Hansestadt Lüneburg zuständig für die Ausstellung Ihrer Personaldokumente und Sie können Ihr Wahlrecht in Lüneburg ausüben, sofern die gesetzlich bestimmten Termine eingehalten werden.
    Der Meldeschein muss von Ihnen persönlich unterschrieben im Bürgeramt vorgelegt werden. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich vertreten lassen.

    Ihre Hauptwohnung in Lüneburg soll nun Nebenwohnung werden?
    Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, in der Ihre neue Hauptwohnung liegt. Eine Abmeldung aus Lüneburg ist in der Regel nicht erforderlich. Geben Sie bitte bei der Anmeldung der neuen Wohnung an, ob die Wohnung in Lüneburg als Nebenwohnung beibehalten wird oder ob Sie ganz ausziehen.

    Wohnungsgeberbestätigung 

    1. Wer zählt als Wohnungsgeber in der Wohnungsgeberbestätigung?
    Wohnungsgeber ist grundsätzlich der Vermieter selbst. Sollte der Einzug in eine Wohngemeinschaft erfolgen, so ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber.

    2. Ist das Zusenden der Wohnungsgeberbestätigung per E-Mail möglich?
    Ja. Die Wohnungsgeberbestätigung können Sie an unsere E-Mail-Adresse senden.

    3. Mein Vermieter füllt mir die Bestätigung nicht aus. Was kann ich tun?
    Der Vermieter ist nach dem Bundesmeldegesetz dazu verpflichtet, die Bestätigung auszufüllen. Sollte er dies nicht tun, melden Sie sich bitte beim Bürgeramt.

    Personalausweis

    1. Welche Unterlagen werden benötigt?
    Sie müssen Ihren Personalausweis/Reisepass (auch wenn er abgelaufen ist) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorlegen. Um gegebenenfalls unterschiedliche Namensschreibweisen abklären zu können, bringen Sie bitte vorsorglich Ihre Geburtsurkunde/Eheurkunde mit. Die Gebühren in Höhe von 22,80 € (unter 24-Jährige) / 37,-- € (ab 24 Jahre) sind bei der Antragstellung zu entrichten. Weitere Informationen.

    2. Wie lange braucht der Personalausweis, bis dieser fertig ist?
    Die Fertigstellung des Personalausweises erfolgt ab Antragstellung in der Regel nach ungefähr zwei bis drei Wochen.

    3. Werde ich benachrichtigt, wenn der Personalausweis fertig ist?
    Ja. Der Personalausweis hat eine Online-Ausweisfunktion, für die Sie eine PIN benötigen. Die wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Post zugesandt. Haben Sie den PIN-Brief erhalten, so können Sie zwei bis drei Tage später vorbei kommen und Ihren neuen Personalausweis in Empfang nehmen.

    4. Benötige ich einen Termin, um den neuen Personalausweis abzuholen?
    Nein. Haben Sie den PIN-Brief erhalten, dann können Sie im Bürgeramt Ihren neuen Personalausweis in Empfang nehmen. Zur Abholung bringen Sie bitte Ihren alten Personalausweis mit.

    5. Ist im Fall einer Eheschließung, verbunden mit einer Namensänderung, eine Beantragung des Personalausweises auch vorher möglich?
    Ja, es ist in Ausnahmefällen möglich. Verreisen Sie etwa direkt nach der Eheschließung, so haben Sie die Möglichkeit, frühestens acht Wochen vor der Eheschließung mit Nachweis der Namensänderung bei Eheschließung, einen Personalausweis zu beantragen. Neben dem Nachweis des Standesamtes benötigt das Bürgeramt zudem eine Bestätigung darüber, dass Sie nach der Eheschließung verreisen und wann diese Reise ist.

    6. Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Personalausweis verloren habe oder dieser mir gestohlen wurde?
    Wurde Ihnen der Personalausweis gestohlen, sollten Sie bei Auffallen des Verlustes direkt im Bürgeramt vorsprechen und den Verlust melden. Haben Sie bereits Anzeige bei der Polizei erstattet, so bringen Sie bitte die erhaltene Anzeige mit. Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben, so warten Sie lieber zwei bis drei Wochen ab, bis Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Häufig taucht der Ausweis wieder auf. Sollte das nicht der Fall sein, so müssen Sie im Bürgeramt vorsprechen und einen neuen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis kann bei Bedarf jederzeit ausgestellt werden. Haben Sie kein Ausweisdokument, um sich weiter ausweisen zu können, so beantragen Sie bitte bei der Meldung auch gleich einen neuen Personalausweis mit.

    7. Wie beuge ich einem Missbrauch der Online-Funktion nach Verlust oder Diebstahl des Ausweises vor?
    Sie haben die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion sperren zu lassen, wenn Ihr Ausweis abhandengekommen ist oder gestohlen wurde. Rund um die Uhr ist die Sperrhotline unter Tel. 116 116 zu erreichen. Dazu benötigen Sie Ihr Sperrkennwort. Weitere Informationen.

    Reisepass/ Expresspass 

    1. Wo muss ich den Reisepass beantragen?
    Den Reisepass beantragen Sie, wie den Personalausweis, im Bürgeramt der Stadt/Gemeinde, wo Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Die Gebühren in Höhe von 37,50 € (unter 24-jährige) / 70 € (ab 24 Jahre) sind bei der Antragstellung zu entrichten. Beim Express-Reisepass fallen zusätzliche Express-Gebühren in Höhe von 32 € an.

    2. Wie lange braucht der Reisepass und wie lange der Expresspass?
    Der Reisepass braucht in der Regel ungefähr drei bis vier Wochen, der Expresspass drei bis vier Werktage.

    3. Ist mein Reisepass fertig?
    Bei der Beantragung ist es möglich, eine E-Mail-Benachrichtigung durch den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin einrichten zu lassen. Ist der Reisepass fertig und Sie haben bei der Antragstellung eine E-Mail-Benachrichtigung einrichten lassen, so erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit der Mitteilung, dass Ihr Reisepass abholbereit im Bürgeramt liegt.

    4. Kann jemand anderes für mich den Reisepass abholen?
    Ja. Sie müssen nur der Person, die für Sie Ihren Pass abholen soll, eine Vollmacht und Ihren alten Reisepass mitgeben.

    5. Ist im Fall einer Eheschließung, verbunden mit einer Namensänderung, eine Beantragung des Reisepasses auch vorher möglich?
    Ja, es ist in Ausnahmefällen möglich. Verreisen Sie etwa direkt nach der Eheschließung, so haben Sie die Möglichkeit, frühestens acht Wochen vor der Eheschließung mit Nachweis der Namensänderung bei Eheschließung, einen Reisepass zu beantragen. Neben dem Nachweis des Standesamtes benötigt das Bürgeramt zudem eine Bestätigung darüber, dass Sie nach der Eheschließung verreisen und wann diese Reise ist.

    Führungszeugnisse

    In verschiedenen Lebenslagen kann es erforderlich sein, ein Führungszeugnis vorlegen zu müssen. Sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes.

    Seit dem 1. September 2014 können Bürgerinnen und Bürger ein notwendiges Führungszeugnis auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.

    Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) nutzen.

    Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.

    Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.

    Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

    Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des Bundesjustizamtes zu erreichen.

    Bewohnerparkausweis

    1. Welche Unterlagen benötige ich?
    Sie müssen neben Ihrem Personalausweis/Reisepass auch den Kfz-Schein mitbringen. Sind Sie nicht der Halter, benötigen Sie noch eine Nutzungsbescheinigung/Halterbescheinigung. Diese muss vom Halter des Fahrzeugs ausgefüllt werden. Je nachdem, wie lange Sie den Bewohnerparkausweis ausgestellt haben möchten (für ein bis drei Jahre), werden pro Jahr 30,50 € Gebühren erhoben.

    2. Welche Unterlagen muss ich mitbringen, wenn sich das Kennzeichen geändert hat?
    Neben Personalausweis/Reisepass müssen Sie den schon bestehenden Bewohnerparkausweis mitbringen. Dazu noch die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und, falls Sie nicht der Halter sind, die Nutzungsbescheinigung/Halterbescheinigung so wie eine Kopie des Personalausweises des Halters bzw. bei Firmen-Kfz Nachweis der Beschäftigung bei der Firma. Für die Änderung des Kennzeichens im Bewohnerparkausweis wird eine Gebühr von 2,50€ erhoben.

    3. Wo finde ich den Vordruck zur Änderung des Bewohnerparkausweises?
    Es gibt keine Vordrucke zur Änderung des Bewohnerparkausweises. Hat sich etwas geändert, sei es, dass sich der Halter oder das Kennzeichen geändert hat, so müssen Sie im Bürgeramt vorsprechen oder sich mit Vollmacht vertreten lassen.

    4. Muss ich den Bewohnerparkausweis abgeben, wenn dieser nicht mehr benötigt wird?
    Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten haben und zu einem späteren Zeitpunkt eine Garage oder einen Stellplatz zur Verfügung haben, so haben Sie den Parkausweis unaufgefordert zurückzugeben. Das gleiche gilt, wenn Sie aus dem Parkgebiet verziehen und somit keine Berechtigung mehr haben, einen Bewohnerparkausweis zu haben. Sollten Sie jedoch von einem Parkgebiet in ein anderes ziehen und weiterhin weder Garage noch Stellplatz haben, so bringen Sie den ausgestellten Parkausweis und den Fahrzeugschein mit. Der bestehende Bewohnerparkausweis wird dann auf das neue Parkgebiet umgeschrieben. Für die Umschreibung wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.

    5. Was mache ich, wenn ich meinen Bewohnerparkausweis verloren habe?
    Sollten Sie Ihren Bewohnerparkausweis verloren haben, so sprechen Sie bitte umgehend im Bürgeramt vor. Vor Ort wird eine Verlustanzeige angefertigt und ein Ersatz-Bewohnerparkausweis kann ausgestellt werden. Dazu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis/Reisepass und den Fahrzeugschein mit.

    Beglaubigung 

    1. Welche Unterlagen muss ich für eine Beglaubigung mitbringen?
    Für eine Beglaubigung müssen Sie das ganze Originaldokument mitbringen. Das Bürgeramt darf nur vollständige Dokumente beglaubigen. Sollten Sie nur einen Teil des Dokumentes beglaubigt benötigen, so müssen Sie sich an einen Notar wenden.

    2. Welche Unterlagen werden beglaubigt?
    Grundsätzlich kann das Bürgeramt alle Dokumente beglaubigen, sofern diese von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder für eine deutsche Behörde sind. Ausgenommen sind alle deutschen standesamtlichen Dokumente. Die Dokumente, beispielsweise ein ausländisches Zeugnis für die ausländische Botschaft, können nur von einem Notar beglaubigt werden.

    3. Was kostet eine Beglaubigung?
    Grundsätzlich kostet eine Beglaubigung pro Seite 4 €.

    4. Wie vereinbare ich einen Termin zur Beglaubigung ?                                                                                                                                       Für Beglaubigungen ist keine Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich mit diesem Anliegen per E-Mail an b331@stadt.lueneburg.de oder telefonisch unter +49 4131 309-3259.

    Termine im Bürgeramt

    Wie kann ich einen Termin im Bürgeramt vereinbaren? 

    Einen Termin können Sie ganz bequem online vereinbaren. Auch ist es möglich, einen Termin telefonisch zu vereinbaren unter 04131/309-3259. Ansonsten können Sie sich auch persönlich einen Termin an der Information im Bürgeramt geben lassen. 

    Zum Terminkalender

    Kann man an einem Termin mehrere Anliegen bearbeiten? 

    Ja, können Sie.

    Was muss ich tun, wenn ich den Termin nicht in der angegeben Zeit bestätigt habe? 

    Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren. Sie haben zur Aktivierung 1 Stunde Zeit.

    Wie kann ich meinen bestehenden Termin verschieben/absagen? 

    Wenn Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können geben Sie bitte anderen Bürgerinnen und Bürger die Chance, diesen Termin wahrzunehmen. Ihren Termin können Sie online absagen. Dazu einfach den Link in Ihrer Bestätigungs-E-Mail nutzen, Termin absagen und bequem online einen neuen Termin vereinbaren. Ansonsten können Sie Ihren Termin ganz einfach telefonisch absagen und zugleich mit dem Sachbearbeiter/-in auch einen neuen Termin vereinbaren.

    Warum ist plötzlich doch wieder ein Termin frei, obwohl er gestern noch nicht zur Verfügung stand? 

    Durch kurzfristige "Rückgaben" von Terminen durch Bürgerinnen und Bürger werden immer wieder, auch kurzfristig, Termine frei.

    Sonstige Fragen

    1. Kann man im Bürgeramt mit EC-Karte zahlen?
    Ja, EC-Kartenzahlung ist möglich.

    2. Wie kann ich die aktuelle Adresse zu einer Person erfahren, zu der ich Name, Vorname und Geburtsdatum oder letzte Anschrift innerhalb Lüneburgs habe?
    Sie können beim Bürgeramt schriftlich eine Anfrage auf Auskunft aus dem Melderegister stellen. Dazu teilen Sie neben den Ihnen bekannten Angaben zur gesuchten Person dem Bürgeramt mit, wofür Sie diese Auskunft benötigen. Bestätigt werden muss explizit, dass die Auskunft nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet wird. Sie können die Auskunft auch persönlich im Bürgeramt erhalten. Dann werden die Daten mündlich abgefragt. Die Auskunft kostet 9,00 €; für gewerbliche Zwecke 12,00 €.

    3. Wie kann ich eine Auskunftssperre eintragen lassen?
    Eine Auskunftssperre kann nur eingetragen werden, wenn eine begründete Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder persönliche Freiheit besteht. Nachzuweisen ist dies zum Beispiel durch Polizeiberichte, Urteile durch Gerichte, einstweilige Verfügungen und so weiter. Es wird im Einzelfall geprüft. Informationen zur Auskunftssperre.

    4. Wie kann ich meine doppelte Staatsangehörigkeit eintragen lassen?
    Sollten Sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie diese im Bürgeramt eintragen lassen. Dazu bringen Sie einen Nachweis mit, etwa zum Beispiel den ausländischen Personalausweis/Reisepass. Haben Sie sich gerade in Lüneburg angemeldet und Sie haben an Ihrem vorherigen Wohnort bereits die doppelte Staatsangehörigkeit eintragen lassen, so erhält das Bürgeramt über das Rückmeldeverfahren eine Mitteilung über die Staatsangehörigkeiten, die Sie innehaben.

    Bevölkerungsstatistik

    der Hansestadt Lüneburg

    Wie sich die Zahl der Einwohner:innen in Lüneburg in den vergangenen Jahren entwickelt hat, ist in diesen Grafiken zu sehen:

    Einwohner:innenstatistik 1998 bis 2023
    pdf
    Die Zahlen der Einwohner:innen Lüneburgs seit 1998
    (pdf / 0.54 MB)
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    Ausländer:innenstatistik 1998 bis 2023
    pdf
    Die Zahlen der in Lüneburg lebenden Ausländer:innen seit 1998
    (pdf / 0.31 MB)
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    Alterspyramide
    pdf
    Die Alterspyramide der Geburtsjahrgänge 1919 bis 2023
    (pdf / 0.03 MB)
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    Einwohner:innen in den einzelnen Stadtteilen
    pdf
    Lüneburgs Einwohner:innen in den einzelnen Stadtteilen
    (pdf / 0.12 MB)
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    Bestandsstatistik
    pdf
    Die Lüneburger Bestandsstatistik der Einwohner:innen
    (pdf / 0.02 MB)
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