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    Weitere Infos

    zur Abmeldung

    Sie ziehen aus Lüneburg weg? Schade!

    Eine Abmeldung in Lüneburg ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung.

    Für die Abmeldung benötigen Sie:

    Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Lüneburg. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.

     

    Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Den Meldeschein können Sie auch per Post zusenden an:

    Hansestadt Lüneburg Bürgeramt

    -Meldebehörde-

    21335 Lüneburg

    Gebühren fallen für die Abmeldung nicht an.

    Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis haben, müssen Sie diesen beim Wegzug aus dem Parkgebiet abgeben.