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    Pressemitteilung vom 12.12.2022

    Stadt fördert künftig verstärkt Steckersolargeräte für Balkone und Terrassen

    HANSESTADT LÜNEBURG. Die Nutzung regenerativer Energien ist ein entscheidender Beitrag für den Klimaschutz. Doch der Einbau von Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen und anderen innovativen Techniken ist in der Anschaffung kostspielig und kommt oft nur für Eigenheimbesitzer:innen in Frage. Um verstärkt auch einkommens- und vermögensschwache Haushalte bei der Umstellung auf eine klimafreundliche Energieversorgung zu unterstützen, wird das städtische Förderprogramm zur Nutzung Regenerativer Energien entsprechend angepasst: Verstärkt gefördert werden künftig Steckersolargeräte. Das hat der Rat der Stadt in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Steckersolargeräte, im Handel auch als Mini-PV, Plug-In- oder Balkon-Kraftwerke bezeichnet, lassen sich auf Balkonen oder Terrassen montieren oder ohne feste Installation aufstellen. Der erzeugte Strom lässt sich direkt im Haushalt nutzen und senkt so die Stromrechnung.

    Die Änderung des Förderprogsieht zum einen vor, dass die Höhe der Förderung für Steckersolargeräte angepasst wird: Der Zuschuss erhöht sich von bislang 300 Euro auf künftig 30 Prozent der Investitionskosten pro Anlage plus 150 Euro Festzuschuss für die Installationskosten. Darüber hinaus wird ein Teil der zur Verfügung stehenden Mittel des Förderprogramms für Steckersolargeräte reserviert, das heißt, dass künftig 30.000 Euro allein für die Förderung von Steckersolargeräten bereitstehen. „Damit können grob geschätzt 75 solcher Geräte gefördert werden“, sagt Dr. Karina Hellmann, Lüneburgs Klimaschutzmanagerin.

    Eine Förderung von Batteriespeichern, wie sie zwischenzeitlich in das Programm aufgenommen worden war, entfällt nach dem aktuellen Ratsbeschluss wieder. „Die Speicher gehören mittlerweile meist standardmäßig zu PV-Anlagen dazu und diese rentieren sich mittlerweile auch ohne Förderung nach kurzer Zeit“, nennt Hellmann einen Grund dafür.

    Anträge für das Förderprogramm zur Nutzung Regenerativer Energien sind ab 2023 wieder möglich. Der Fördermittelantrag muss jeweils vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Auch ist eine unabhängige Energieberatung vorab Voraussetzung. Hier unterstützt die Hansestadt in Form der Anschubberatung „Klimaschutz daheim“.

    Eine Übersicht aller städtischen Förderprogramme im Bereich Klimaschutz gibt es unter https://www.lueneburg-klimaschutz.de/klimafonds/.