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    Lüneburgs Innenstadt nachhaltig weiterentwickeln

    So funktionieren Steuerungsgruppe und Projektbeantragung

    Lüneburgs Innenstadt soll resilient werden – unter diesem Motto steht die Aufnahme der Hansestadt Lüneburg in das Landes-Fördermittelprogramm „Resiliente Innenstädte“. Hierdurch steht ein Fördervolumen von insgesamt 6,6 Millionen Euro aus EU/EFRE-Mitteln für Maßnahmen bis 2027 zur Verfügung. Auf dieses Fördervolumen kann aber nicht nur die Hansestadt Lüneburg zugreifen, auch zum Beispiel Vereine oder Quartierszusammenschlüsse können Projektvorhaben mit einer Förderung umsetzen. Welche Projekte dafür infrage kommen, wird dabei von der Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ beurteilt. Sie hat somit eine herausragende Rolle in dem Beantragungsprozess. Dieser und die Arbeit der Steuerungsgruppe werden folgend vorgestellt.

    Darum geht es

    Im Rahmen des Fördermittelprogrammes „Resiliente Innenstädte“ steht ein Budget von insgesamt 6,6 Millionen Euro zur Verfügung, um die Innenstadt der Hansestadt Lüneburg zukunftsfähig und vielfältig zu gestalten. 3,95 Millionen Euro werden dabei gefördert.

    Die im Rahmen dieses Programms umgesetzten Projekte werden mit bis zu 60 Prozent gefördert. Der Eigenanteil von 40 Prozent ist von den Projektträger:innen durch Eigenmittel oder bspw. Zuschüsse und Spenden sicherzustellen.

    Das sind mögliche Projektträger:innen

    Neben der Hansestadt Lüneburg gibt es weitere potentielle Projektträger:innen, die ihre Projektideen einbringen und zur Förderung beantragen können. Hierbei handelt es sich um:

    • Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum
    • Zusammenschlüsse im Sinne des Nds. Quartiersgesetzes (NQG)
    • Sonstige juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt sind

    Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen uns sonstige juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgelegt sind.

    Diese Anforderungen müssen die Projekte erfüllen

    Dieses Fördermittelprogramm ist breit aufgestellt und ermöglicht eine Förderung für vielfältige Projekte. Damit ein Projekt gefördert werden kann, sind die folgenden Voraussetzungen einzuhalten:

    • Das Projekt muss sich im Programmraum des Strategiekonzeptes „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ befinden. Er ist ab Seite 5 dargestellt.
    • Projekte, die investive Maßnahmen beinhalten, sind nur förderfähig, wenn die Kosten bei über 120.000 Euro liegen. Für Projekte, die nicht-investiv sind, liegen die Mindestprojektkosten bei 30.000 Euro.
    • Das Projekt muss einen Fördergegenstand der Richtlinie treffen, um förderfähig zu sein. Die Richtlinie mit den Fördergegenständen finden Sie untenstehend.
    Das sind die wesentlichen inhaltlichen Kriterien für Projektideen

    Neben der Beachtung der Fördergegenstände ist vor allem die Verbindung der Projekte zu den Handlungsfeldern und -optionen aus dem Strategiekonzept „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ notwendig. In dem Strategiekonzept sind außerdem die Ziele und Querschnittsziele genannt, die in der Projektplanung zu berücksichtigen sind. Ob diese Kriterien erfüllt sind, wird durch ein Scoring von der Steuerungsgruppe geprüft.

    Projektbeantragung

    Ablauf und Erklärung

    Nachdem potentielle Projektträger:innen ihre Idee entwickelt und ausgestaltet haben, folgt im ersten Schritt das Erstellen des Projektsteckbriefs. Hierzu ist ein Muster-Projektsteckbrief auf dieser Website hinterlegt. Dieser dient der übersichtlichen Darstellung der Eckpunkt des Projekts und stellt keinen Antrag dar.

    Dieser Projektsteckbrief wird im zweiten Schritt von der Steuerungsgruppe diskutiert. Es erfolgt eine erste Rückmeldung an die/den Projektträger:in, ob die Projektidee für eine Förderung geeignet erscheint.

    Nach einer positiven Rückmeldung erfolgt im dritten Schritt die Antragsstellung durch die/den Projektträger:in bei der NBank. Dies ist im Kundenportal der NBank möglich.

    Die NBank prüft im vierten Schritt, ob das Projekt generell förderfähig ist. Hier werden insbesondere der Bezug zum Fördermittelgegenstand, die räumliche Zuordnung und das Erreichen der Mindestsummen geprüft. Konkrete Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen, erhalten Sie bei der NBank.

    Bei positivem Ergebnis der NBank prüft die Steuerungsgruppe im fünften Schritt, ob das Projekt förderwürdig ist. Hierbei sind besonders die regionalen Kriterien entscheidend: Anhand des Scoringboards wird die Erreichung der Ziele und Querschnittsziele aus dem Strategiekonzept „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ durch die Projektidee geprüft.

    Im abschließenden sechsten Schritt nimmt die NBank die Abschlussprüfung vor und erteilt den Bewilligungsbescheid.

    Nach aktuellen Einschätzungen ist mit einer Bearbeitungszeit von rund einem halben Jahr auszugehen.

    Info

    Grafik: Hansestadt Lüneburg

    Steuerungsgruppe

    Ein lokales Gremium zur Projektbewertung

    Die Steuerungsgruppe ist für die qualitative Prüfung der Projektideen zuständig und hat vor allem einen Blick auf die regionalen Interessen und Gegebenheiten. Ihre Entscheidungen beruhen auf den Inhalten des Strategiekonzepts „Resiliente Innenstadt Lüneburg“.

    Zusammensetzung der Steuerungsgruppe
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    Zusammensetzung der Steuerungsgruppe
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    So arbeitet die Steuerungsgruppe

    Die Besetzung der Steuerungsgruppe erfolgt überwiegend institutionell. Insgesamt 26 Vertreter:innen verschiedener Interessen und Expert:innen in den Fachgebieten decken die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Soziales, Ökonomisches und Ökologisches) ab und repräsentieren durch die politischen Vertreter die Belange der Öffentlichkeit. Durch diese breite Streuung soll eine unabhängige Entscheidungsfindung gewährleistet werden.

    Die Sitzungen der Steuerungsgruppe finden nicht-öffentlich statt. Die Ergebnisse der Beratungen werden jedoch in Form eines Ergebnisprotokolls veröffentlicht.

    Das sind die Fristen und die Sitzungstermine

    Die Projektideen werden zunächst durch die Steuerungsgruppe anhand des Projektsteckbriefs diskutiert. Für die Einreichung dieser Projektsteckbriefe werden die Fristen regelmäßig auf dieser Website öffentlich bekannt gemacht. Aktuell sind die folgenden Stichtage als Fristen festgelegt:

    • 1. November 2022
    • 1. Januar 2023
    • 1. März 2023
    • 1. Mai 2023

    Die weiteren Stichtage werden an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.

    Die nicht-öffentlichen Sitzungen der Steuerungsgruppe erfolgen in der Regel drei bis vier Wochen nach dem Stichtag. Die nächsten Sitzungstermine:

    • 1. Februar 2023
    • 29. März 2023
    • 7. Juni 2023
    Protokolle der Sitzungen
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    Protokoll Steuerungsgruppe Resiliente Innenstädte 13. September 2022
    (pdf / 0.82 MB)
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    Protokoll Steuerungsgruppe Resiliente Innenstädte 22. November 2022
    (pdf / 1.52 MB)
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    Protokoll Steuerungsgruppe Resiliente Innenstädte 1. Februar 2023
    (pdf / 0.27 MB)
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    Weitere Dokumente
    pdf
    Strategiekonzept
    (pdf / 9.73 MB)
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    pdf
    Geschäftsordnung der Steuerungsgruppe
    (pdf / 0.26 MB)
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    Richtlinie Resiliente Innenstädte
    (pdf / 2.65 MB)
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    pdf
    Muster-Projektsteckbrief
    (pdf / 0.33 MB)
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    Scoringboard Steuerungsgruppe
    (pdf / 0.19 MB)
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    Kontakt

    Für die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ ist die Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung der Hansestadt Lüneburg zuständig. Für Fragen und Anmerkungen zu diesem Thema stehen folgende Personen zur Verfügung:

    Finn Kubisch
    Geschäftsführer Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Lüneburg“
    Telefon +49 4131 309-3163
    E-Mail senden

    Oliver Bruns
    Telefon +49 4131 309-3164 
    E-Mail senden

    Florian Norbisrath
    Telefon +49 4131/309-3176
    E-Mail senden