Bekanntmachungen
der Hansestadt Lüneburg
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179 „Ziegelkamp“ gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 30.05.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179 „Ziegelkamp“ und der Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt.
Der Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanung ist in diesem pdf-Dokument zeichnerisch dargestellt.
Anlagen
- Anlage 1 Geltungsbereich
- Anlage 2 Planzeichnung
- Anlage 2a Vorhaben- und Erschließungsplan
- Anlage 3 Begründung
- Anlage 4 Abwägungsvorschläge
- Anlage 5 Baugrundbeurteilung
- Anlage 6 Baumgutachten
- Anlage 6a Baumgutachten Ergänzung
- Anlage 6b Kronendurchmesser nach Beschnitt
- Anlage 7 Schalltechnische Untersuchung
- Anlage 7a Schalltechnische Untersuchung Ergänzung Tiefgarage
- Anlage 8 Staubgutachten
- Anlage 9 Geruchsgutachten
- Anlage 10 umweltrelevante Stellungnahmen
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren mit Vorhaben- und Erschließungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179 „Ziegelkamp“, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 13.06.2023 bis einschließlich 20.07.2023 im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35, 1. Stock, an der Aushangtafel neben Zimmer 1.10 montags bis mittwochs von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr aus.
Anregungen und Stellungnahmen können von jeder Person während der Auslegungszeit schriftlich oder per E-Mail (stellungnahmen61@stadt.lueneburg.de) eingereicht werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu der Planung zu äußern.
Für Darlegungen und die Anhörung stehen fachkundige Mitarbeitende vor Ort oder telefonisch unter 04131-3093425 zur Verfügung.
Die Auslegung erfolgt unter den jeweils aktuell geltenden Schutzmaßnahmen nach der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektion mit dem Corona-Virus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die ausgelegten Unterlagen und der Entwurf des Bebauungsplanes sind auch online auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg verfügbar (https://www.hansestadt-lueneburg.de/bekanntmachungen).
Zusätzlich sind alle Informationen über Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren sowie wirksame / rechtskräftige Bauleitpläne über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (uvp.niedersachsen.de) zugänglich.
Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Gem. § 3 (2) BauGB ist außerdem ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lüneburg, 31.05.2023
In Vertretung
Gundermann
Bekanntmachung der Hansestadt Lüneburg über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen"
Die Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg gibt bekannt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen" einschließlich der Begründung als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in diesem pdf-Dokument zeichnerisch beschrieben.
Der Bebauungsplan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen" mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Über den Inhalt des Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweis: Der rechtskräftige Bebauungsplan kann außerdem digital unter
www.landkreis-lueneburg.de/geoportal eingesehen werden.
Gleichzeitig wird
1. gemäß § 44 Abs. 5 BauGB und
2. gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
auf Folgendes hingewiesen:
1) Eine Entschädigung wegen dieses Bebauungsplanes kann der Entschädigungsberechtigte gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche kann der Berechtigte dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
2) Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lüneburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen" in Kraft.
Lüneburg, 17.05.2023
Die Oberbürgermeisterin
Claudia Kalisch
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103/II „Bilmer Berg II“ für das Gebiet östlich des Gewerbegebietes Bilmer Berg I und etwa 250 m östlich der Siedlung Hagen / Postweg, nördlich der Grenze zur Gemeinde Wendisch Evern, sowie südwestlich der geplanten A 39 / B 216 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103/II gefasst und zugleich den am 14.12.2010 entsprechend gefassten Aufstellungsbeschluss aufgehoben. Der Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2023 sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2010 werden hiermit bekannt gemacht.
Ferner hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2023 den Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanung ist in diesem pdf-Dokument zeichnerisch beschrieben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 103/II „Bilmer Berg II“ mit den Angaben über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung hängt in der Zeit vom 13.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023 im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35, 1. Stock, an der Aushangtafel (rechts neben Zimmer 1.10) montags bis mittwochs von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr aus.
Für Darlegungen und die Anhörung stehen fachkundige Mitarbeiter vor Ort oder telefonisch unter 04131-309 3429 zur Verfügung.
Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder per E-Mail (stellungnahmen61@stadt.lueneburg.de) eingereicht oder während der Auslegungsfrist zu Protokoll gegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu der Planung zu äußern.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die ausgelegten Unterlagen sind auch online auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg (https://www.hansestadt-lueneburg.de/bekanntmachungen). Zusätzlich sind alle Informationen über Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren sowie wirksame/rechtskräftige Bauleitpläne über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (uvp.niedersachsen.de) zugänglich.
Lüneburg, 31.05.2023
Die Oberbürgermeisterin
In Vertretung
Gundermann
Bekanntmachung der Hansestadt Lüneburg über den Aufstellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans „Bilmer Berg II“ für das Gebiet östlich des Gewerbegebietes Bilmer Berg I und etwa 250 m östlich der Siedlung Hagen / Postweg, nördlich der Grenze zur Gemeinde Wendisch Evern, sowie südwestlich der geplanten A 39 / B 216 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 30.05.2023 den Beschluss zur Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und zugleich den am 14.12.2010 entsprechend gefassten Aufstellungsbeschluss aufgehoben. Der Aufstellungsbeschluss vom 30.05.2023 sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2010 werden hiermit bekannt gemacht.
Ferner hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 30.05.2023 den Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanung ist in diesem pdf-Dokument zeichnerisch beschrieben.
Der Vorentwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans „Bilmer Berg II“ mit den Angaben über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung hängt in der Zeit vom 13.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023 im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35, 1. Stock, an der Aushangtafel (rechts neben Zimmer 1.10) montags bis mittwochs von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr aus.
Für Darlegungen und die Anhörung stehen fachkundige Mitarbeiter vor Ort oder telefonisch unter 04131 309-3429 zur Verfügung.
Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder per E-Mail (stellungnahmen61@stadt.lueneburg.de) eingereicht oder während der Auslegungsfrist zu Protokoll gegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu der Planung zu äußern.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die ausgelegten Unterlagen sind auch online auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg (https://www.hansestadt-lueneburg.de/bekanntmachungen). Zusätzlich sind alle Informationen über Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren sowie wirksame/rechtskräftige Bauleitpläne über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (uvp.niedersachsen.de) zugänglich.
Lüneburg, 31.05.2023
Die Oberbürgermeisterin
In Vertretung
Gundermann
"Die Vorschlagsliste der Hansestadt Lüneburg zur Auswahl der Schöffinnen/Schöffen und Ersatzschöffinnen/Ersatzschöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 liegt in der 25. Kalenderwoche ab 19.06.2023 zu folgenden Zeiten im Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg, Marienplatz 2, Zimmer 1.01, 21335 Lüneburg, öffentlich zu jedermanns Einsicht auf:
Montag bis Donnerstag 8 bis 14 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann gegen die Vorschlagsliste innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch bei der Hansestadt Lüneburg erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Der Wortlaut der §§ 32 – 34 GVG kann zusammen mit der aufgelegten Vorschlagsliste eingesehen werden."
Im Auftrag
Willmanns
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 21.03.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ und der Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt.
Der Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanung ist in diesem pdf-Dokument dargestellt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 17.05.2023 im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35, 1. Stock, an der Aushangtafel neben Zimmer 1.10 montags bis mittwochs von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr aus.
Neben dem Planentwurf, dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Ansichten und Schnitt und der Begründung mit Umweltbericht (der u.a. Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf den Mensch, seine Gesundheit und Erholung, Fläche und Boden und Klima, den Wasserhaushalt, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, das Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie Schutzgebiete enthält sowie die Ergebnisse einer Biotopkartierung und eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags enthält), werden folgende Dokumente veröffentlicht, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Naturschutzverbänden mit Umweltbezug zu:
- Waldabstand
- Untergrund und Erdfallgefährdung
- Baumbestand, Biotopverbund, Feuchtwiese, Teichen
- Pflanzmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen
- Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien
- Versiegelung, Nutzung von Regenwasser, Artenvielfalt, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung
- Versickerung, Teichverlegung
- Natur- und Landschaftsschutz
- Höhlenbrütende Vögel, Berechnung der Versiegelung, Eingriffsregelung, Kompensationsfläche Feuchtwiese
- Verkehr
- Schmutzwasserentsorgung, Regenwasserableitung, Kanalnetz
- Kampfmittel
- Menschen, Fauna und Flora
- Monitoring
- Versiegelung, Grundwasserhaushalt
- Brutzeiten, Vogelarten, Anpflanzungen, Ausgleich, Abfälle, Teichbewohnende, Fenster und Vogelschlag, Nistmöglichkeiten
- Landschaftsrahmenplan, Frischluftentstehungsgebiet, Treibhausgassenken, Wasserspeicherung, Grundwasserneubildung
- Archäologie
Fachgutachten und Stellungnahmen zu folgenden Themen mit Umweltbezug:
- Baumkontrolle und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Angaben zu Laubbäumen, Fledermausquartieren/potenzieller Quartiersnutzung, Vogelbrutstätten, Reptilienvorkommen und Eremiten
- Entwässerungskonzept
- Entwässerung im Bestand
- Regenwasser Berechnungen
- Schalltechnische Untersuchung mit Angaben zu Verkehrslärm, Gewerbelärm und Anlagengeräuschen (Parkplatzlärm) sowie erforderlichen Schallschutzmaßnahmen
- Baugrunduntersuchung mit Angaben zu Bodenschichten, Wasserstand, Baugrund, Versickerung und Empfehlungen für die Gründung und Kellerabdichtung.
Diese Unterlagen können während der Auslegung ebenfalls eingesehen werden.
Anlagen
- Anlage 1 Geltungsbereich
- Anlage 2 Begründung
- Anlage 3 Planzeichnung Entwurf
- Anlage 4 Vorhaben- und Erschließungsplan
- Anlage 5.1 Baugrunduntersuchung
- Anlage 5.2 Entwässerung Bestandslageplan
- Anlage 5.3 Entwässerungskonzept Regenwasser
- Anlage 5.4 Potenzialeinschätzung Fledermäuse
- Anlage 5.5 Regenwasser Berechnungen
- Anlage 5.6 Schalltechnische Untersuchung
- Anlage 6 Umweltrelevante Stellungnahmen
- Vorhaben Nord- und Ostansicht
- Vorhaben Schnitt
Anregungen und Stellungnahmen können von jeder Person während der Auslegungszeit schriftlich oder per E-Mail (stellungnahmen61@stadt.lueneburg.de) eingereicht werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu der Planung zu äußern.
Für Darlegungen und die Anhörung stehen fachkundige Mitarbeiter vor Ort oder telefonisch unter 04131-3093425 zur Verfügung.
Die Auslegung erfolgt unter den jeweils aktuell geltenden Schutzmaßnahmen nach der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektion mit dem Corona-Virus.
Zusätzlich sind alle Informationen über Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren sowie wirksame / rechtskräftige Bauleitpläne über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (uvp.niedersachsen.de) zugänglich.
Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Gem. § 3 (2) BauGB ist außerdem ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lüneburg, 29.03.2023
In Vertretung
Gundermann
Die Steuersätze für die Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer wurden unverändert aus dem Jahr 2022 für das Jahr 2023 übernommen, so dass auf die Ausfertigung von Jahresbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird.
Gegenüber all denjenigen Steuer-/Abgabepflichtigen, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, werden für das Kalenderjahr 2023
· die Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung der Hansestadt Lüneburg
· die Zweitwohnungssteuer nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Hansestadt Lüneburg
gem. § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die festgesetzten Abgaben werden jeweils mit einem Viertel ihrer Jahresbeträge am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 fällig. Für Abgabenpflichtige, die bisher von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, werden die jeweiligen Abgaben in einer Summe am 01.07.2023 fällig.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Bescheide für das Kalenderjahr 2023 erteilt, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten. Bei Änderung der Besteuerungs-/Abgabengrundlagen werden jeweils Änderungsbescheide erteilt.
Mit der Festsetzung der Abgaben durch öffentliche Bekanntmachung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Lüneburg, den 06.01.2023
Hansestadt Lüneburg
Die Oberbürgermeisterin
Versammlungen
in der Hansestadt Lüneburg
Diese Übersicht zeigt die kommenden Versammlungen in der Hansestadt Lüneburg. Aufgrund der Kurzfristigkeit einiger eingereichter Versammlungen hat diese Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie hier.
Thema: "Aufmerksamkeit und Wiederherstellung des Grundgesetzes, Frieden und Freiheit"
Route: St. Lambertiplatz
Termine:
13.05.2023, 20.05.2023, 27.05.2023 jeweils von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr
15.05.2023, 22.05.2023 jeweils von 18:45 Uhr bis 20:00 Uhr