Bekanntmachungen
der Hansestadt Lüneburg
Bekanntmachung der Hansestadt Lüneburg über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen"
Die Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg gibt bekannt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen" einschließlich der Begründung als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in diesem pdf-Dokument zeichnerisch beschrieben.
Der Bebauungsplan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen" mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Über den Inhalt des Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweis: Der rechtskräftige Bebauungsplan kann außerdem digital unter
www.landkreis-lueneburg.de/geoportal eingesehen werden.
Gleichzeitig wird
1. gemäß § 44 Abs. 5 BauGB und
2. gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
auf Folgendes hingewiesen:
1) Eine Entschädigung wegen dieses Bebauungsplanes kann der Entschädigungsberechtigte gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche kann der Berechtigte dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
2) Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lüneburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen" in Kraft.
Lüneburg, 17.05.2023
Die Oberbürgermeisterin
Claudia Kalisch
Die Steuersätze für die Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer wurden unverändert aus dem Jahr 2022 für das Jahr 2023 übernommen, so dass auf die Ausfertigung von Jahresbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird.
Gegenüber all denjenigen Steuer-/Abgabepflichtigen, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, werden für das Kalenderjahr 2023
· die Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung der Hansestadt Lüneburg
· die Zweitwohnungssteuer nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Hansestadt Lüneburg
gem. § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die festgesetzten Abgaben werden jeweils mit einem Viertel ihrer Jahresbeträge am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 fällig. Für Abgabenpflichtige, die bisher von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, werden die jeweiligen Abgaben in einer Summe am 01.07.2023 fällig.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Bescheide für das Kalenderjahr 2023 erteilt, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten. Bei Änderung der Besteuerungs-/Abgabengrundlagen werden jeweils Änderungsbescheide erteilt.
Mit der Festsetzung der Abgaben durch öffentliche Bekanntmachung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Lüneburg, den 06.01.2023
Hansestadt Lüneburg
Die Oberbürgermeisterin
Versammlungen
in der Hansestadt Lüneburg
Diese Übersicht zeigt die kommenden Versammlungen in der Hansestadt Lüneburg. Aufgrund der Kurzfristigkeit einiger eingereichter Versammlungen hat diese Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie hier.
Thema: „Aufmerksamkeit und Wiederherstellung des Grundgesetzes, Frieden und Freiheit“
Ort: Lamberti Platz
Termine: Samstag, den 04.11.2023, 11.11.2023, 18.11.2023, 25.11.2023 jeweils von 11:00 Uhr - 14:00 Uhr
Thema: „Aufmerksamkeit und Wiederherstellung des Grundgesetzes“
Ort: Lamberti Platz
Termine: Montag, den 06.11.2023, 13.11.2023, 20.11.2023, 27.11.2023 von 18:45 Uhr bis 20:00 Uhr
Thema: "Gedenkspaziergang Weltaidstag"
Route: Clamartpark (Treffpunkt), Route durch die Innenstadt, Am Sande (Abschlusskundgebung)
Termin: Freitag, den 01.12.2023 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr