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    Pressemitteilung vom 30.11.2023

    Ministerium setzt Schlussstrich unter die Villa-Heyn-Debatte

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Lüneburg hat mehr als 1500 Denkmale. Über keines wurde in der jüngsten Vergangenheit so viel diskutiert wie über die Villa Heyn. Anlass dafür waren der Verkauf und die Sanierung der gelben Villa an der Altenbrückertorstraße. 

    Zwei Lüneburger kritisierten hier federführend, die Stadt habe Fehler begangen, beim Verkauf des ehemaligen Kinderheims sowie bei der erteilten Baugenehmigung für den Umbau. Eine Reihe von Fachaufsichtsbeschwerden wurden dazu bei den zuständigen Landesministerien eingereicht. Diese erklärten ihre Prüfungen jetzt für abgeschlossen. Das Ergebnis: Alle Beschwerden wurden zurückgewiesen. „Das ist bei rund 20 Eingaben eine klare Aussage. Damit sollte die Debatte beendet sein“, sagt Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch.

    Die Hauptvorwürfe, mit denen sich Innenministerium und Ministerium für Wissenschaft und Kultur in den letzten Monaten auseinandersetzten: Die Stadt habe die Villa Heyn 2018 unter ihrem Verkehrswert veräußert und dadurch gegen Haushaltsrecht verstoßen. Diesen Vorwurf wies das Innenministerium zurück und bestätigte die Rechtsauffassung der Hansestadt. 

    Ein weiterer Vorwurf der Beschwerdeführer: Die Stadt habe den Abriss des Wintergartens nicht genehmigen dürfen, da damit gegen den Denkmalschutz verstoßen worden sei. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur wies diese Beschwerde „weitgehend“ zurück, merkte hierzu in Richtung Stadtverwaltung aber an, dass angesichts des öffentlichen Interesses an der Villa eine bauhistorische Untersuchung in Betracht gekommen wäre. 

    Hierzu erläuterte die Stadt, dass es eine sorgfältige Abwägung gegeben habe. „Es ging uns immer darum, dass Denkmal durch eine Nachnutzung zu erhalten“, erklärt Stadtbaurätin Heike Gundermann. Dies sei gelungen. „Der Denkmalstatus ist unangetastet, auch nach dem Umbau“, so Gundermann. Denn nicht der Wintergarten, sondern insbesondere die hochwertige Innenausstattung der Villa bilde den Denkmalwert der Villa Heyn und damit den Grund, weshalb das Baudenkmal schützenswert sei. Diese Auffassung teilte auch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

    Erbaut wurde die Villa an der Ilmenau in den Jahren 1894/95. Ab 1949 nutze die Stadt das Gebäude als Kinder- und später als Jugendheim. Im Sommer 2016 wurde die Nutzung als Kinderheim aufgegeben. Bis zu ihrem Verkauf stand das Denkmal einige Jahre lang leer.