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    Pressemitteilung vom 21.08.2025

    Bauprojekt im Senkungsgebiet: Hansestadt beantwortet wichtige Fragen

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Zwischen 30 und 70 Metern tief liegt das Salz im Lüneburger Salzstock. Darüber erstreckt sich – rund 1,8 Quadratkilometer groß – das Senkungsgebiet, das als Folge des Salzabbaus entstanden ist. Bauvorhaben in diesem Bereich sind stets mit besonderen Herausforderungen verbunden, da es im Senkungsgebiet Erdbewegungen gibt. Anwohnende fragen sich, wie Bauarbeiten sich auf das Senkungsgeschehen und die eigenen Häuser auswirken.

    Aktuell wird über ein Projekt am Schanzenweg/Vor Mönchgarten diskutiert. Das Grundstück liegt im Senkungsgebiet. Hier plant ein privater Bauherr Umbauten und mehrere Neubauten, entstehen sollen etwa 100 Wohnungen.

    Warum hat die Hansestadt das Bauprojekt genehmigt?

    Die Bauaufsicht hat das Vorhaben intensiv geprüft. Vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre.

    „Wir haben in dieser Zeit viele Gespräche geführt, das Bauvorhaben der Politik vorgestellt und uns eng mit Senkungsexperten abgestimmt“, sagt Stadtbaurätin Heike Gundermann. Alle Voraussetzungen für eine Genehmigung seien erfüllt.

    Zudem entspreche das Projekt der städtischen Strategie, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, indem bestehende Flächen verdichtet und mit der Entwicklung neuer Flächen sparsam umgegangen wird.

    Wirkt sich das Bauvorhaben auf das Senkungsgeschehen aus?

    Das Vorhaben wurde mit dem Geologe Thorsten Trapp abgestimmt, der die Stadt seit vielen Jahren berät. Er hält Auswirkungen auf das Senkungsgeschehen für ausgeschlossen. Die Prozesse, die Senkungen verursachen, finden in großer Tiefe statt – am Ochtmisser Kirchsteig nachweislich unterhalb von 120 Metern. Bauarbeiten an der Oberfläche beeinflussen diese Vorgänge nicht.

    Schon im Verfahren zum Bauvorbescheid hatten Nachbarn ihre Sorgen geäußert. Daraufhin lud die Stadt zu einem Gespräch mit der Senkungsbeauftragten und dem Geologen ein.

    Stimmt es, dass dort eine mehrstöckige Tiefgarage entstehen soll?

    Nein. Eine mehrstöckige Tiefgarage ist dort nicht geplant. Auch die Behauptung, dass bis in 18 Metern Tiefe gebohrt werde, ist falsch.

    Geplant ist ein Untergeschoss in 3 bis maximal 4 Metern Tiefe. Dieser Bereich muss ohnehin ausgehoben werden, da laut Baugrundgutachten locker gelagerter Schutt vorhanden ist. Um die Standsicherheit zu gewährleisten, muss dieses Material entfernt werden.

    So entsteht ein Untergeschoss mit Kellerräumen, Fahrradstellplätzen, Räumen für Haustechnik sowie Stellplätzen für Autos.

    Welche Auflagen gibt es für den Bauherrn?

    Weil das Grundstück im Senkungsgebiet liegt, wird der Standsicherheitsnachweis, den der Bauherr vorlegen muss, von einem externen Prüfingenieur geprüft.

    Außerdem sind während der Ausführungsplanung weitere geologische Untersuchungen vorgesehen, um mögliche Risiken auszuschließen.

    Wie sind Anwohnende abgesichert?

    Die Stadt hat dem Bauherrn ein Beweissicherungsverfahren empfohlen, das er auch umsetzt. Es dient dazu, mögliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Nachbarn prüfen zu können. Eine rechtliche Grundlage, ein solches Verfahren verpflichtend anzuordnen, gibt es im öffentlichen Baurecht jedoch nicht.

    Darüber hinaus hat der Bauherr der Stadt zugesichert, weitere geologische Prüfungen des Bodens durchzuführen (siehe oben).

    Info

    An der Ecke Schanzenweg/Vor Mönchsgarten plant ein Bauherr mehrere Bauvorhaben. 
    Foto: Hansestadt Lüneburg