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    Grundwasser

    Die Quelle für unser Trinkwasser in Lüneburg

    Als Teil des natürlichen Wasserkreislaufs ist das Grundwasser unser größter und wichtigster Süßwasserspeicher. 

    Grundwasser ist in unserer Region die Quelle der Trinkwasserversorgung und speist sowohl Bäche, Flüsse als auch Seen. 

    In Lüneburg wird das Grundwasser für die Erzeugung von Trinkwasser, Feldberegnung und gewerbliche Zwecke genutzt.

    Info

    So funktioniert der Wasserkreislauf. 
    Grafik: Kooperation KLIWA Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft

    Grundwasserkörper

    Zum Gebiet der Hansestadt Lüneburg gehören zwei Grundwasserkörper: Lockergestein Ilmenau Links und Ilmenau Rechts. Die Grundwasserkörper erstrecken sich über die Gebiete des Landkreises Lüneburg, des Landkreises Uelzen und der Hansestadt Lüneburg. Geologisch gesehen ist das Grundwasser in mehrere Stockwerke unterteilt. Durch besonders ausgeprägte Deckschichten in ca. 30 bis teilweise über 100 Metern Tiefe sind Bereiche im Gebiet der Hansestadt besonders gut zur Trinkwasserversorgung geeignet.

    Die für die Menschen zur Verfügung stehende Menge an Wasser in einem Grundwasserkörper wird Nutzbares Grundwasserdargebot genannt. Das Grundwasserdargebot wird von Landesfachbehörden ermittelt und ist Grundlage für die Grundwasserbewirtschaftung.  

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Grundwasserbewirtschaftung

    Unter Grundwasserbewirtschaftung versteht man unter anderem den Schutz und die Nutzung des Grundwassers, beispielsweise durch Grundwasserentnahmen. Dazu zählen unter anderem Trinkwasserversorgung, Feldberegnung und gewerbliche Nutzungen, z.B. Kühlung oder Herstellung von Lebensmitteln. 

    Des Weiteren gehören das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser bei Bautätigkeiten zur Grundwasserbewirtschaftung. 

    Eine Übersicht über die Grundwasserbewirtschaftung im Jahr 2022 finden Sie in der Grundwasserbilanz des Landkreis Lüneburgs (Download) 

    Brunnen und Bohrvorhaben

    Für alle Bohrvorhaben, auch für Gartenbrunnen, besteht nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine Anzeigepflicht. Die Anzeige einer Brunnenbohrung muss mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle angezeigt werden (gem. § 49 Wasserhaushaltsgesetz).

    Auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie steht hierfür eine Online-Bohranzeige zur Verfügung. 

    Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen in den Wasserschutzgebieten. Im Wasserschutzgebiet der Hansestadt Lüneburg gelten Beschränkungen hinsichtlich Bohrvorhaben. Diese sind in der Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) von 1993 festgelegt (Download als PDF). Außerdem können sich im Senkungsgebiet der Hansestadt weitere Einschränkungen ergeben.

    Grundwasserprojekte

    Integriertes Wasserversorgungs- und -mengenmanagementkonzept (IWaMako-ZuSa)
    Die Hansestadt Lüneburg, der Landkreis Lüneburg und der Beregnungsverband-ESK haben in einer Kooperation ein Projekt durchgeführt, welches die lokalen Grundwasserverhältnisse zunächst analysieren soll. Basierend auf den Daten wurden Maßnahmen zur Optimierung der Grundwasserverhältnisse theoretisch erarbeitet und konkret vorgeschlagen. Wissenschaftler:innen, Ingenieurbüros und Fachbehörden unterstützten bei dem Projekt. Der Kostenumfang für die Erstellung des Konzeptes betrug 300.000 €, wovon das Land Niedersachsen 270.000 € übernahm. Die Hansestadt Lüneburg beteiligte sich mit 5.000 €.

    Wasserforum
    Die Hansestadt Lüneburg ist Mitglied im Verein „Wasserforum Region Lüneburg e.V.“
    Der gemeinnützige Verein hat insbesondere die Aufgabe, mittels der Durchführung von Informations- und Bildungsveranstaltungen sowie der Förderung von Projekten die Vereinsmitglieder und die Öffentlichkeit für die Themen Grundwasserneubildung, Grundwasserschutz und Grundwassererhalt zu sensibilisieren.

    Grundwasserabsenkung
    pdf
    Arbeitsbogen Grundwasserabsenkung
    (pdf / 0.03 MB)
    Download
    pdf
    Antrag auf Grundwasserabsenkung
    (pdf / 0.06 MB)
    Download

    Geothermie

    Erdwärme

    Geothermie bezeichnet die in der Erdkruste gespeicherte Wärmeenergie und die Nutzung dieser Energie. Geothermie kann zum Heizen, Kühlen und zur Stromerzeugung eingesetzt werden. 

    Als regenerative Energie gewinnt Geothermie zunehmend an Bedeutung. Bei der technischen Umsetzung, aber auch bei den rechtlichen Grundlagen spielen geologische und wasserwirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Besonders wichtig dabei ist der Schutz des Grundwassers.  

    Im Wasserschutzgebiet der Hansestadt Lüneburg wird aus dem Grunde für den Bau und den Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.  

    Info

    Schematische Darstellung eines Systemhauses mit Erdwärmekollektoren (Spiralkollektor links, Flächenkollektor rechts). Grafik: GeoBerichte 24.
    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover.

    Geothermie - Geht das bei mir?

    Hinweise ob Geothermie bei Ihrem Grundstück umsetztbar ist, finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS Kartenserver) des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie.

    Link zur Karte der Nutzungseinschränkungen 

    Auf dieser Seite können Sie durch Eingabe einer Adresse prüfen, ob an der angegebenen Adresse Nutzungseinschränkungen für Geothermie bestehen. 

    1. Bitte geben Sie ihre vollständige Adresse in die Suchmaske ein. 

    2. Links über die Symbole können Sie eine Legende zur Karte öffnen. 

    GeoBerichte 24

    Thema: Erdwärmenutzung in Niedersachsen. 

    Schwerpunkt dieses Leitfadens sind die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Erdwärmebrunnensystemen zum Entzug von Wärme aus dem Boden bzw. aus dem Grundwasser sowie den Eintrag von Wärme.

    GeoBerichte 5

    Thema: Erstellung von Planungsgrundlagen für die Nutzung von Erdwärmekollektoren. 

    Die GeoBerichte 5 bezieht sich hauptsächlich auf horizontale Erdwärmekollektoren im oberflächennahen Untergrund.