Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite

    Wie ist die Lüneburger Luft?

    Informationen zu Luftqualität und Feinstaubbelastung 

    Luft ist ein Gemisch aus verschiedenen Gasen, vor allem aus Stickstoff und Sauerstoff. Hinzu kommen Edelgase, Wasser, Methan, Kohlendioxid und Spuren weiterer Substanzen. Da man nicht alle Gase messen kann, werden die als die Qualität bestimmenden Gase das Stickstoffdioxid (NO2) und das Ozon (O3) gemessen.

    Luft transportiert und verbreitet kleinste Partikel, die in einigen Fällen die Atmung erschweren können. Sie werden üblicherweise als Feinstaub bezeichnet. Da man – ähnlich wie beim Gas - auch nicht alle Arten von Feinstaub bestimmen kann, wird der als die Qualität bestimmende Feinstaub derjenige mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometer (PM10) gemessen.

    Die auf natürlichem Wege entstandene Zusammensetzung der Luft wird sehr viel durch vom Menschen verursachte Einflüsse verändert, häufig mit nachteiligen Folgen. Nachteilige Veränderungen können sich beispielsweise aus Verkehr, Industrie, Kraftwerken und Heizanlagen ergeben.

    In der Hansestadt Lüneburg wurde in den letzten Jahren kein Grenzwert der relevanten Schadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub oder Ozon überschritten.

    Informationen über die Luftqualität in Niedersachsen können kontinuierlich mit der Smartphone-App "Luftqualität Niedersachsen" abgerufen werden.

    Weitere Informationen zur App und die Links zur Installation für ihr Smartphone finden sie auf der Seite des Niedersächsischen Umweltministeriums.

    Info

    Foto: Pixabay

    Geruchsbelästigung

    Gerüche sind subjektive Wahrnehmungen – Einzelfallbewertung erforderlich

    Geruchsbelästigungen sind eine Form der Umweltbelastung, weil sie je nach Intensität das Wohlbefinden des Menschen beeinträchtigen können. 

    Infolge der subjektiven Wahrnehmung von Gerüchen kann die Frage, wann Gerüche aus rechtlicher Sicht eine erhebliche Belästigung darstellen, kaum generell beantwortet werden; es bedarf also der Einzelfallbewertung.

    Beschwerden über Geruchsbelästigungen richten Sie bitte an den Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg.

    Mehr zum Thema Geruchsbelästigung durch Kleinfeuerungsanlagen – zum Beispiel Holzöfen – erfahren Sie hier.

    Info

    Unser natürliches Messgerät.
    Foto: pexels/Angela Roma