Hansestadt Lüneburg
Gleichstellungsbeauftragte
Karin Fischer
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Gleichstellungsbeauftragte
der Hansestadt Lüneburg
Die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Koordinierungsstelle Teilhabe, Antidiskriminierung und Extremismusprävention versammelt sich unter dem Dach des Gleichstellungsbüros.
Karin Fischer hat als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg die Aufgabe, zur Gleichberechtigung der Geschlechter beizutragen. Dafür hat sie den verfassungsrechtlichen Auftrag, bei allen kommunalen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mitzuwirken, die Auswirkungen auf die gleichwertige Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben können. Sie übernimmt damit die Rolle einer Wächterin und Impulsgeberin.
Gesetzliche Grundlagen sind das Grundgesetz (Art. 3, Abs. 2 u. 3), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG § 3), die Niedersächsische Kommunalverfassung §§ 8 + 9 sowie das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG).
Ebenso ist sie Ansprechpartnerin für alle Bürger:innen der Hansestadt Lüneburg sowie für alle Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung. Zudem berät sie den Rat der Hansestadt Lüneburg und die politischen Gremien, um Gleichstellungsimpulse zu geben und deren Umsetzung zu begleiten.

Karin Fischer, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg.
Foto: Hansestadt Lüneburg
Aktuelles
Hier gibt es eine Übersicht über die Veranstaltungen zum Thema Gleichstellung
Der nächste Equal Pay Day findet am 27. Februar 2026 statt. Bereits am 4. Februar wird die Autorin Birte Meier aus ihrem Buch „Equal Pay Now!“ lesen, um aufzuzeigen, mit welchen Schritten wir die Umsetzung gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit endlich erreichen können.
Die Überwindung der geschlechtsspezifischen Lohnlücke (Gender Pay Gap) ist nach wie vor ein wichtiges Gleichstellungsziel: Frauen erhalten in Deutschland im Schnitt 16 Prozent weniger Gehalt als Männer, wie das Statistische Bundesamt für das Jahr 2025 berechnet hat.
Mit dem Gender Pay Gap wird die prozentuale Differenz zwischen durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Männer und dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Männer bezeichnet.
Frauen erhielten im Jahr 2025 mit durchschnittlich 22,81 Euro einen um 4,24 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 Euro) und damit 16 Prozent weniger Gehalt. Wird dieser Wert von 16 Prozent in Tage umgerechnet, arbeiten Frauen vom 1. Januar an 58 Tage unentgeltlich.

Themenfelder
Damit befasst sich die Gleichstellungsbeauftragte
Themen der Gleichstellungsarbeit sind unter anderem gerechte Personalauswahlverfahren und Stellenbesetzungen in der Stadtverwaltung sowie Präventionsarbeit, beispielsweise zum Schutz vor Gewalt in der Familie, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie sexualisierte Belästigung und Diskriminierung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Geschlechtervielfalt oder auch inklusive Stadt.
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