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    Ihre Ansprechpersonen
    Karin Fischer

    Gleichstellungsbeauftragte

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    Hansestadt Lüneburg

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    Telefon: +49 4131 309-3139

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    Gleichstellungsbeauftragte

    der Hansestadt Lüneburg

    Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg ist Karin Fischer. Ihre Aufgabe ist es, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Dafür hat sie den verfassungsrechtlichen Auftrag, bei allen kommunalen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mitzuwirken, die Auswirkungen auf die gleichwertige Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben können (vgl. GG Art. 3, Abs. 2 u. 3, AGG §3, NKomVG §9 sowie NGG). Sie übernimmt damit die Rolle einer Wächterin und Impulsgeberin. 

    Sie ist Ansprechpartnerin für alle Bürger:innen der Hansestadt Lüneburg sowie für alle Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung. Zudem berät sie den Rat der Hansestadt Lüneburg und die politischen Gremien, um Gleichstellungsimpulse zu geben und deren Umsetzung zu begleiten. Gesellschaftlich setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen von organisationsübergreifenden Netzwerken zur strategischen Umsetzung der inhaltlichen Gleichstellungsziele ein. 

    Themen der Gleichstellungsarbeit sind unter anderem:

    • Gerechte Auswahlverfahren, Stellenbesetzungen und Bezahlung
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    • Einbeziehung unterschiedlicher Lebenssituationen und -modelle bei Entscheidungsverfahren
    • Präventionsarbeit (beispielsweise zum Schutz vor Gewalt in der Familie, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung)
    • Geschlechterdiversität
    Notfalladressen bei Gewalterfahrung
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    Übersicht über Notfalladressen
    (pdf / 0.22 MB)
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    Info

    Karin Fischer, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg. Foto: privat

    Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

    Auftakt der "Orange Days" am 25. November 2023 in Lüneburg

    Am 25. November 2023 findet jedes Jahr weltweit der Tag "Zur Beseitigung von Gewalt an Frauen" statt, mit dem international ein sichtbares Zeichen gesetzt werden soll. Er ist Teil der UNiTE-Kampagne des UN-Generalsekretärs. An diesem Tag beginnen die sogenannten "Orange Days", die dazu aufrufen, aktiv gegen Gewalt an Frauen vorzugehen. Bis zum 10. Dezember - der Internationale Tag der Menschenrechte - finden zahlreiche Aktionen statt. 

    Den Auftakt der Orange Days in Lüneburg bildet wie in den vergangenen zwei Jahren die Demonstration, zu der sich viele Lüneburger:innen versammeln. Unterstützt und begleitet wird diese Aktion von den Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Landkreis Lüneburg, dem Kriminalpräventionsrat mit dem Runden Tisch (RT) gegen Gewalt in der Familie und dem RT gegen Gewalt in der Pflege, dem Lüneburger Club von Soroptimist International, der Frauenpolitischen Initiative, dem Kinderschutzbund, der VHS, dem Agora Club Tangent 56, dem DGB sowie pro familia, der Leuphana Universität, dem Frauenhaus und dem Museum Lüneburg. 

    Die Demonstration startet um 15:30 Uhr am Landkreis Lüneburg (Auf dem Michaeliskloster 4) und endet gegen 17:00 Uhr in der Waagestraße am Rathaus mit einer Kundgebung, an der sich unter anderem die stellvertretende Landrätin Inge Voltmann-Hummes beteiligt.

    Info

    Gewalt an Frauen in 2022 weiter gestiegen

    Frauen und Mädchen sind die häufigsten Opfer körperlicher und sexualisierter Gewalt. Für Frauen ist das Risiko, durch einen Beziehungspartner physische und/oder sexualisierte Gewalt zu erfahren, weitaus höher, als von einem Fremden tätlich angegriffen zu werden. Bildung, Einkommen, Alter und Religionszugehörigkeit spielen dabei keine Rolle. In Deutschland ist oder war schon jede vierte Frau Opfer von häuslicher Gewalt (vgl. auch https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen.html).

    Wie das Bundesinnenministerium in einer Pressemitteilung vom Juli 2023 berichtete, lag die Zahl der bekannt gewordenen Opfer von häuslicher Gewalt im Jahr 2022 bei 240.547 Opfern und ist damit im Vergleich zu 2021 um 8,5 Prozent gestiegen. Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer um 9,1 Prozent auf 157.818 Personen. In 80,1 Prozent der Fälle sind Frauen die Opfer. Dies sind jedoch nur die von der Polizei registrierten Fälle – die Dunkelziffer liegt sowohl bei der häuslichen als auch bei der enger eingegrenzten Partnerschaftsgewalt weitaus höher, da viele Fälle nicht zur Anzeige kommen, etwa aus Angst oder Scham. 133 Frauen sind im Jahr 2022 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden.

     

    Lüneburg setzt mit vielfältigen Aktionen ein Zeichen

    In Lüneburg gibt es ein starkes Bündnis gegen Gewalt an Frauen, das sich auf vielen Ebenen für größeren Schutz und umfassende Prävention einsetzt. Insbesondere während der Orange Days gibt es vielfältige Aktionen, um dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen und gleichzeitig die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, genauer hinzuschauen und aktiv gegen Gewalt an Frauen vorzugehen.

    Das Lüneburger Rathaus wird im Sinne von "Orange the World" orange angestrahlt. 

    Darüber hinaus setzen die Stadt, die Polizei und die Leuphana Universität ein deutliches Zeichen mit den Fahnen „Nein zu Gewalt an Frauen“. Der Landkreis und das Museum Lüneburg hissen die Fahnen bis zum Ende der Orange Days am 10. Dezember 2023. 

     

    Die Demo wird auch von einer Sprühkreideaktion in der Innenstadt mit der Aufschrift „Gewalt hinterlässt Spuren“ durch die Frauenpolitische Initiative begleitet.

    Info

    Sprühkreideaktion in der Innenstadt mit der Aufschrift „Gewalt hinterlässt Spuren“. Foto: Hansestadt Lüneburg

    Die Mitglieder des Runden Tisches gegen Gewalt in der Familie verteilen:

    - Baumwolltaschen mit der Aufschrift „Gewalt ist nicht tragbar“

    - die Lüneburger Hilfeliste bei Gewalterfahrung und

    - Visitenkarten „Du darfst es sagen“ für Jugendliche.

     

    ProBeweis – in jedem Fall Beweise sichern

    Die Lüneburger Soroptimistinnen werden auch in diesem Jahr wieder Lesezeichen, Flyer und – mit Unterstützung der Bäckerei Harms – Brötchentüten in Stadt und Landkreis verteilen, die über Hilfseinrichtungen informieren. Unter dem Motto „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ wird auf den Brötchentüten dieses Mal insbesondere auch auf das Netzwerk „ProBeweis“ und seine Untersuchungsstelle am Lüneburger Klinikum hingewiesen. Diese niedersachsenweite Initiative des Instituts für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover bietet Hilfe und Unterstützung für Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt, indem Beweise von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten fachkundig dokumentiert und aufbewahrt werden, ohne dass gleich eine Anzeige bei der Polizei nötig ist.

    So können sich Betroffene auch zu einem späteren Zeitpunkt noch entscheiden, die Tat zur Anzeige zu bringen. Die ärztliche Schweigepflicht bleibt jederzeit gewahrt.

    Das Klinikum Lüneburg ist eine der rund 45 über ganz Niedersachsen verteilten ProBeweis-Untersuchungsstellen. Um auf dieses besondere Hilfsangebot für Gewaltopfer auch über die Orange Days hinaus aufmerksam zu machen, hat Soroptimist International Club Lüneburg Flyer an verschiedenen Stellen in Stadt und Landkreis ausgelegt (vgl. https://clublueneburg.soroptimist.de/home).

     

    Frauen stärken

    Frauen sollen darin gestärkt werden, sich vor Gewalt zu schützen. 

    Deshalb finden zwei WenDo Kursangebote zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen statt. Der Grundkurs findet am 17. und 18. November 2023 im Behördenzentrum auf der Hude statt. Um Anmeldung wird gebeten unter re.bergmann@web.de. Die Kursgebühr beläuft sich auf 80 Euro. Es soll jedoch keine Frau aufgrund des Teilnahmebeitrages ausgeschlossen werden.

    Des Weiteren bietet Kathrin Richter aus dem Präventionsteam der Polizei wieder Vorträge zum Thema "Wie Frauen sich schützen" an. Die Termine dafür sind am 26. November von 12 bis 14 Uhr; 28. November von 19 bis 21 Uhr und 30. November von 10 bis 12 Uhr. Auch hier wird um eine Anmeldung gebeten über die Polizei Lüneburg bei Frau Springer unter der Telefonnummer 04131 - 8306 2224. 

    Solidarität der Marktleute

    Neu in diesem Jahr ist, dass sich auch Lüneburger Marktleute am internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen beteiligen. In Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Landkreis Lüneburg packen sie am 25. November ihre Waren in Markttüten mit der Aufschrift von UN Women "Stopp! Gewalt gegen Frauen". 

    Info

    Tüten der Marktleute von UN WOMEN Deutschland. Foto: Hansestadt Lüneburg

    „She said“ aus der Filmreihe „Frauen drehen auf

    Am Montag, 27. November, wird im Scala Programmkino in Kooperation mit der Frauenpolitischen Initiative der Film „She Said“ gezeigt. Er erzählt die packende Geschichte der beiden New York Times-Journalistinnen, die allen Widerständen zum Trotz den Belästigungsvorwürfen gegen den mächtigen Filmproduzenten Harvey Weinstein nachgehen und mit ihrem Artikel den Grundstein der #MeToo-Bewegung legen. Der Filmabend beginnt um 19:30 Uhr. Nähere Infos unter https://www.scala-kino.net/filme/she-said-frauen-drehen-auf 

     

    Gemeinsam ein Zeichen setzen!

    Wenn auch Sie Ihre Unterstützung für weibliche Gewaltopfer zeigen wollen, beteiligen Sie sich gerne am 25. November an der Demonstration, nutzen Sie die verschiedenen Tüten und Taschen, um ein Zeichen zu setzen und verbreiten Sie die Hilfeliste bei Gewalterfahrung. Im Sinne der Orange Days nehmen Sie gerne auch in orangefarbener Kleidung und/oder mit orangen Warnwesten teil.

    Gemeinsam gegen Sexismus!

    und gegen sexualisierte Belästigung!

    Beispiele von Sexismus und sexualisierter Diskriminierung gibt es viele im Alltag – sei es durch Medien und die Werbung oder auch beim Einkaufen oder im beruflichen Kontext.

    Sie äußern sich beispielsweise verbal:

    • Erzählen von anstößigen, schlüpfrigen Witzen
    • Anzügliche Bemerkungen (beispielsweise über die Figur oder das Aussehen – sei es auch als Kompliment getarnt)
    • offensives Thematisieren des sexuellen Verhaltens im Privatleben
    • wiederholte, unerwünschte Einladungen
    • vulgäre, ordinäre Worte
    • sexuelle Forderungen, Nötigung oder Erpressung, z.B. mit dem Versprechen (beruflicher) Vorteile oder Androhung beruflicher Nachteile

    oder visuell durch Bilder oder Geschriebenes mit sexuellem Bezug:

    • Massenmedien (Fernsehen, Filme, Werbeclips, Plakate, Websites)
    • Pinups oder Kalender mit erotischen oder pornografischen Bildern
    • persönlich adressierte Botschaften via E-Mails, SMS, WhatsApp, Twitter, Facebook, Snapchat, TikTok, etc.
    • Blogs und Foren im Internet
    • Videogames, Bildschirmschoner am Computer oder Handy mit eindeutig erotischem oder sexuellem Bezug

    oder taktil: Körperliche sexuelle Belästigung

    • Begrapschen (beispielsweise Brust, Genitalien, Gesäß, Oberschenkel)
    • weitere unerwünschte (auch scheinbar zufällige) Berührungen, Umarmungen oder unangebrachte körperliche Nähe (beispielsweise Nackenmassagen, Aneinanderdrücken)
    • erzwungene Küsse
    • Zwang zu einer sexuellen Handlung (Nötigung)
    • versuchte oder tatsächlich begangene Vergewaltigung

    oder nonverbal: weitere Situationen sexueller Belästigung

    • Fortwährendes Anstarren oder das „Ausziehen“ mit Blicken
    • Mimiken, Gesten oder Bewegungen mit sexuellem Bezug
    • unerwünschte Geschenke mit eindeutiger Absicht
    • Entblößen beziehungsweise exhibitionistische Handlungen

    Gesetzlich ist der Schutz vor Sexismus und sexueller Belästigung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt:

    § 3 (4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (…), wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

    Im AGG ist der Diskriminierungsbegriff nach Wirkung definiert, nicht nach Motiv!

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat viele Facetten. Ein Kavaliersdelikt ist sie niemals! Jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten!

    • Es zählt die Wirkung, nicht die Absicht!
    • Arbeitgeber:innen sind verantwortlich, Maßnahmen gegen sexuell belästigendes Verhalten zu ergreifen.
    • Die Sicht der Betroffenen soll ernst genommen, Präventionsmaßnahmen sollen ergriffen sowie Sanktionen für Täter:innen aufgezeigt werden.
    • Bei strafrechtlich relevanten Formen von sexuellen Übergriffen wie etwa einer sexuellen Nötigung sind darüber hinaus Polizei oder Staatsanwaltschaft zuständig.

    Sexismus hat Folgen: Er kann zu ungleicher Chancenverteilung und zu sexueller Belästigung bis hin zu Gewalt führen. Der Übergang von Sexismus zu sexueller Belästigung ist fließend – und ist damit auch ein Nährboden für Gewalt.

    9 Prozent und damit jede elfte beschäftigte Person war in den vergangenen drei Jahren von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen, Frauen mit 13 Prozent deutlich häufiger als Männer mit 5 Prozent (vgl. Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2019). Gut drei Viertel aller Betroffenen (76 Prozent) waren demnach weiblich, die belästigenden Personen jedoch weit überwiegend männlich.

    Mit der Unterzeichnung der Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ wollen wir gemeinsam mit dem Deutschen und dem Niedersächsischem Städtetag, vielen Organisationen und Unternehmen ein Zeichen setzen, Sexismus und sexuelle Belästigung erkennen, hinsehen und zeigen, wie wir hier wirksam entgegentreten können (Handreichung "Gemeinsam gegen Sexismus").

    Darüber hinaus setzt sich die Stadtverwaltung Lüneburg als Arbeitgeberin mit der Dienstvereinbarung „Zum Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung“ für einen wirksamen Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung und Gewalt ein. In der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) soll diese Dienstanweisung den Umgang mit Beschwerden zu Mobbing, Sexismus, sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz konkretisieren, für das Thema sensibilisieren und Betroffene ermutigen, sich Unterstützung zu sichern und ihr Beschwerderecht in Anspruch zu nehmen. Personen, von denen eine Belästigung ausgeht / welche andere Personen belästigen, sollen die Grenzen und möglichen Folgen ihres Verhaltens deutlich gemacht werden. Die Dienstvereinbarung verfolgt damit auch das Ziel, präventiv zu wirken. Weiterhin werden Wege aufgezeigt, die Belästigte gehen können, wenn sie Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung erlitten haben und an wen sich diese wenden können.

    Weitere Veranstaltungen

    Frauen-Stadtrundgang“ 
    mit Petra Schnelle, Anmeldung unter stadtguide-lueneburg@web.de.

    Buchung und Preis auf Anfrage: Einzelpersonen und Gruppen, Dauer etwa zwei Stunden.

    Info