Hansestadt Lüneburg
Gleichstellungsbeauftragte
Karin Fischer
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Gleichstellungsbeauftragte
der Hansestadt Lüneburg
Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg ist Karin Fischer. Ihre Aufgabe ist es, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Dafür hat sie den verfassungsrechtlichen Auftrag, bei allen kommunalen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mitzuwirken, die Auswirkungen auf die gleichwertige Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben können (vgl. GG Art. 3, Abs. 2 u. 3, AGG §3, NKomVG §9 sowie NGG). Sie übernimmt damit die Rolle einer Wächterin und Impulsgeberin.
Sie ist Ansprechpartnerin für alle Bürger:innen der Hansestadt Lüneburg sowie für alle Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung. Zudem berät sie den Rat der Hansestadt Lüneburg und die politischen Gremien, um Gleichstellungsimpulse zu geben und deren Umsetzung zu begleiten.
Gesellschaftlich setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen von organisationsübergreifenden Netzwerken zur strategischen Umsetzung der inhaltlichen Gleichstellungsziele ein.
Themen der Gleichstellungsarbeit sind unter anderem:
- Gerechte Auswahlverfahren, Stellenbesetzungen und Bezahlung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Einbeziehung unterschiedlicher Lebenssituationen und -modelle bei Entscheidungsverfahren
- Präventionsarbeit (beispielsweise zum Schutz vor Gewalt in der Familie, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung)
- Geschlechterdiversität
Informationen zur Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Lüneburg gibt es hier.
Karin Fischer, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg.
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Aktuelles und Veranstaltungen
Teresa Bücker: „Alle_Zeit. Eine Frage von Macht und Freiheit“
Online-Lesung mit Austausch und Diskussion mit der Autorin Teresa Bücker am 29. Januar 2025 um 19 Uhr
Als Journalistin arbeitet Teresa Bücker seit über fünfzehn Jahren zu gesellschaftspolitischen Fragen der Gegenwart und Zukunft: „Jeder Erwachsene soll pro Tag vier Stunden für Erwerbsarbeit, Sorgearbeit, Selbstfürsorge und gesellschaftspolitisches Engagement haben“, fordert Teresa Bücker. Doch sie steht nicht allen gleichermaßen zur Verfügung. Die Autorin macht konkrete Vorschläge, wie eine neue Zeitkultur aussehen kann, die für mehr Gerechtigkeit, Lebensqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt sorgt.
Veranstalterinnen: Koordinierungsstelle Frau & Wirtschaft in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Lüneburg und dem Gleichstellungsbüro der Leuphana Universität.
Bitte anmelden unter kontakt-lg@feffa.de, dann wird der Einwahllink zugesendet.
„Mehr Stolz, ihr Frauen!“ – Eine Femmage an Hedwig Dohm
Szenisch-kabarettistische Lesung mit dem Hedwig-Dohm-Trio am 20. Februar 2025 um 19:30 Uhr im Forum der Musikschule, St. Ursula Weg 1
Spannend, informativ und immer wieder witzig zelebrieren die Historikerin Nikola Müller, die Germanistin Isabel Rohner und der Schauspieler Gerd Buurmann DIE PIONIERIN der Frauenbewegung. Eine Veranstaltung bei der nicht nur viel gelernt, sondern auch viel gelacht werden kann.
Karten gibt es über das Literaturbüro Lüneburg online www.literaturbuero-lueneburg.de, per-E-Mail: literaturbuero@stadt.lueneburg.de oder Tel. 04131 30 93 687.
Veranstalterinnen: die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt und die Gleichstallungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg, der Lüneburger Club Soroptimist International, das Literaturbüro Lüneburg und die Literarische Gesellschaft Lüneburg.
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Gemeinsam gegen Sexismus
und gegen sexualisierte Belästigung
Es gibt viele Beispiele für Sexismus und sexualisierte Diskriminierung im Alltag – sei es durch Medien und die Werbung oder auch beim Einkaufen oder im beruflichen Kontext.
Sexismus und sexualisierte Diskriminierung äußern sich beispielsweise verbal:
- Erzählen von anstößigen, schlüpfrigen Witzen
- Anzügliche Bemerkungen (beispielsweise über die Figur oder das Aussehen – sei es auch als Kompliment getarnt)
- offensives Thematisieren des sexuellen Verhaltens im Privatleben
- wiederholte, unerwünschte Einladungen
- vulgäre, ordinäre Worte
- sexuelle Forderungen, Nötigung oder Erpressung, z.B. mit dem Versprechen (beruflicher) Vorteile oder Androhung beruflicher Nachteile
oder visuell durch Bilder oder Geschriebenes mit sexuellem Bezug:
- Massenmedien (Fernsehen, Filme, Werbeclips, Plakate, Websites)
- Pinups oder Kalender mit erotischen oder pornografischen Bildern
- persönlich adressierte Botschaften via E-Mails, SMS, WhatsApp, Twitter, Facebook, Snapchat, TikTok, etc.
- Blogs und Foren im Internet
- Videogames, Bildschirmschoner am Computer oder Handy mit eindeutig erotischem oder sexuellem Bezug
oder taktil: Körperliche sexuelle Belästigung
- Begrapschen (beispielsweise Brust, Genitalien, Gesäß, Oberschenkel)
- weitere unerwünschte (auch scheinbar zufällige) Berührungen, Umarmungen oder unangebrachte körperliche Nähe (beispielsweise Nackenmassagen, Aneinanderdrücken)
- erzwungene Küsse
- Zwang zu einer sexuellen Handlung (Nötigung)
- versuchte oder tatsächlich begangene Vergewaltigung
oder nonverbal: weitere Situationen sexueller Belästigung
- Fortwährendes Anstarren oder das „Ausziehen“ mit Blicken
- Mimiken, Gesten oder Bewegungen mit sexuellem Bezug
- unerwünschte Geschenke mit eindeutiger Absicht
- Entblößen beziehungsweise exhibitionistische Handlungen
Gesetzlich ist der Schutz vor Sexismus und sexueller Belästigung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt:
§ 3 (4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (…), wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Im AGG ist der Diskriminierungsbegriff nach Wirkung definiert, nicht nach Motiv!
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat viele Facetten. Ein Kavaliersdelikt ist sie niemals: Jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten.
- Es zählt die Wirkung, nicht die Absicht.
- Arbeitgeber:innen sind verantwortlich, Maßnahmen gegen sexuell belästigendes Verhalten zu ergreifen.
- Die Sicht der Betroffenen soll ernst genommen, Präventionsmaßnahmen sollen ergriffen sowie Sanktionen für Täter:innen aufgezeigt werden.
- Bei strafrechtlich relevanten Formen von sexuellen Übergriffen wie etwa einer sexuellen Nötigung sind darüber hinaus Polizei oder Staatsanwaltschaft zuständig.
Sexismus hat Folgen: Er kann zu ungleicher Chancenverteilung und zu sexueller Belästigung bis hin zu Gewalt führen. Der Übergang von Sexismus zu sexueller Belästigung ist fließend – und ist damit auch ein Nährboden für Gewalt.
Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2019 waren in den vorangegangenen drei Jahren 9 Prozent – und damit jede elfte beschäftigte Person – von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen, Frauen mit 13 Prozent deutlich häufiger als Männer mit 5 Prozent. Gut drei Viertel aller Betroffenen (76 Prozent) waren demnach weiblich, die belästigenden Personen jedoch weit überwiegend männlich.
Mit der Unterzeichnung der Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ wollen wir gemeinsam mit dem Deutschen und dem Niedersächsischem Städtetag, vielen Organisationen und Unternehmen ein Zeichen setzen, Sexismus und sexuelle Belästigung erkennen, hinsehen und zeigen, wie wir hier wirksam entgegentreten können (Handreichung "Gemeinsam gegen Sexismus").
Darüber hinaus setzt sich die Stadt Lüneburg als Arbeitgeberin mit der Dienstvereinbarung „Zum Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung“ für einen wirksamen Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung und Gewalt ein. In der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) soll diese Dienstanweisung den Umgang mit Beschwerden zu Mobbing, Sexismus, sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz konkretisieren, für das Thema sensibilisieren und Betroffene ermutigen, sich Unterstützung zu sichern und ihr Beschwerderecht in Anspruch zu nehmen.
Personen, von denen eine Belästigung ausgeht / welche andere Personen belästigen, sollen die Grenzen und möglichen Folgen ihres Verhaltens deutlich gemacht werden. Die Dienstvereinbarung verfolgt damit auch das Ziel, präventiv zu wirken. Weiterhin werden Wege aufgezeigt, die Belästigte gehen können, wenn sie Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung erlitten haben und an wen sich diese wenden können.
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