Hansestadt Lüneburg
Gleichstellungsbeauftragte
Karin Fischer
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Gleichstellungsbeauftrage
der Hansestadt Lüneburg
Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg ist Karin Fischer. Ihre Aufgabe ist es, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Dafür hat sie den verfassungsrechtlichen Auftrag, bei allen kommunalen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mitzuwirken, die Auswirkungen auf die gleichwertige Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben können (vgl. GG Art. 3, Abs. 2 u. 3, AGG §3, NKomVG §9 sowie NGG). Sie übernimmt damit die Rolle einer Wächterin und Impulsgeberin.
Sie ist Ansprechpartnerin für alle Bürger:innen der Hansestadt Lüneburg sowie für alle Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung. Zudem berät sie den Rat der Hansestadt Lüneburg und die politischen Gremien, um Gleichstellungsimpulse zu geben und deren Umsetzung zu begleiten. Gesellschaftlich setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen von organisationsübergreifenden Netzwerken zur strategischen Umsetzung der inhaltlichen Gleichstellungsziele ein.
Themen der Gleichstellungsarbeit sind unter anderem:
- Gerechte Auswahlverfahren, Stellenbesetzungen und Bezahlung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Einbeziehung unterschiedlicher Lebenssituationen und -modelle bei Entscheidungsverfahren
- Präventionsarbeit (beispielsweise zum Schutz vor Gewalt in der Familie, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung)
- Geschlechterdiversität

Karin Fischer, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg. Foto: privat
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Gretchenfragen
feministische Perspektiven für die Zukunft
27. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands in Leipzig ist erfolgreich zu Ende gegangen
Fast 500 Teilnehmende aus ganz Deutschland haben zwei Tage lang über „Gretchenfragen – feministische Perspektiven für die Zukunft“ diskutiert. Gretchenfragen sind als unbequem empfundene Gewissensfragen, die eine Positionierung zu Kernthemen verlangen.
Die 27. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands ist in Leipzig mit einer Demonstration und Forderungen an die Politik zu Ende gegangen, u.a.:
- Paritätische Besetzung im Bundestag und in den Kommunalparlamenten
- Abschaffung des § 218
- Umsetzung der Istanbul-Konvention: Mehr Geld für Täterarbeit und Präventionsprojekte für Jungen, bessere Strukturen für besonders verletzliche Gruppen, wie trans und inter Personen und verlässliche Finanzierung von Frauenschutzhäusern
- Abschaffung der Steuerklasse V und Abschaffung des Ehegattensplittings
- Mehr Unterstützung und Entlastung für Alleinerziehende
Bundesfrauenministerin Lisa Paus dankte in ihrem digitalen Grußwort den kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für ihre beharrliche Arbeit vor Ort und ermutigte sie auch weiterhin unbequeme Fragen zu stellen und so die Politik voranzutreiben: „So lange Vermögen und Möglichkeiten ungleich verteilt sind, so lange sind Gleichstellung und Gerechtigkeit nicht erreicht. Für echte Gleichstellung von Frauen braucht es die drei R: Rechte, Ressourcen und Repräsentanz.“
Die sächsische Staatsministerin für Gleichstellung, Katja Meier: „Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten leisten wertvolle Arbeit für uns alle. Sie sind das Rückgrat der Gleichstellungsarbeit in ihrer ganzen Vielfalt der Gesellschaft. Ihre Arbeit muss weiter gestärkt werden, rechtlich und materiell. Gerade in Zeiten verstärkten Fachkräftemangels sind sie ein Schlüssel für die Verbesserung der Vereinbarkeiten, damit Frauen sich aktiver einbringen können.“
Mit einer Demonstration von fast 300 kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in der Leipziger Innenstadt brachten die Teilnehmenden ihre Gretchenfragen und auch Forderungen lautstark auf die Straße:
#Gretchenfrage häusliche Gewalt: 3,8 Mrd. Euro zahlt die Gesellschaft im Jahr für die Folgen von häuslicher Gewalt. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem(Ex-) Partner ermordet. Deutschland hat die Istanbul-Konvention und muss sie jetzt auf allen Ebenen auch umsetzen. Forderung: Mehr Geld für Täterarbeit und Präventionsprojekte für Jungen! Bessere Strukturen für besonders verletzliche Gruppen, wie trans und inter Personen! Verlässliche Finanzierung von Frauenschutzhäusern!
#Gretchenfrage politische Teilhabe: Nur etwa ein Drittel der Bundestagsabgeordneten sind weiblich, der Anteil der Bürgermeisterinnen beträgt nur 11,7 Prozent. Forderung: Paritätische Besetzung im Bundestag und in den Kommunalparlamenten!
#Gretchenfrage Gesundheit: Immer mehr Geburtsabteilungen werden geschlossen, Frauen müssen gerade in ländlichen Regionen lange Wege in Kauf nehmen, werden abgewiesen, wenn Kreißsäle belegt sind. Forderung: Wohnortnahe Versorgung für Schwangere.
Noch immer kann ein Schwangerschaftsabbruch laut §218 mit Gefängnisstrafe geahndet werden und immer weniger Ärzt:innen können einen Abbruch vornehmen. Forderung: Abschaffung des § 218, das Erlernen von Methoden des Schwangerschaftsabbruch muss verbindlicher Teil des Medizinstudiums werden!
#Gretchenfrage Alleinerziehende: Alleinerziehende sind fünfmal häufiger von Armut betroffen als Zwei-Eltern-Familien. 88 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Forderungen: Verabschiedung eines Steuergesetzes, das die finanzielle Situation Alleinerziehender verbessert.
Auf solche und weitere Gretchenfragen (siehe Flyer) muss die Politik Antworten geben.
Entsprechende Anträge an die Bundesregierung haben wir auf der Bundeskonferenz verabschiedet.

Gruppenfoto der Gleichstellungsbeauftragten bei der 27. Bundeskonferenz in Leipzig, mit dabei: Lüneburgs Gleichstellungsbeauftragte Karin Fischer. Foto: Susanne Hübner/BAG
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Konferenz Nachhaltigkeit plus Gender macht zukunftsfähig
Globale Ansätze und lokale Konzepte für die Metropolregion Hamburg
Eine Veranstaltung des Netzwerks Frauen in der Metropolregion Hamburg
Klimaschutz und lokale Nachhaltigkeitsstrategien sind mittlerweile in aller Munde und für die Zukunftsorientierung der Kommunen von besonderer Bedeutung. Eine echte Querschnittsaufgabe, die uns alle angeht. Die diesjährige Konferenz des Netzwerks Frauen in der Metropolregion Hamburg geht den Fragen nach, im welchen Verhältnis Gleichstellung und Nachhaltigkeit zueinanderstehen: Wie können – oder müssen – diese Querschnittsthemen zusammen gedacht und miteinander verknüpft werden? Wie lassen sich die Nachhaltigkeitsziele der UN mit der Arbeit für Geschlechtergerechtigkeit vor Ort verbinden?
- Zeit: 22. Juni 2023 von 10 bis 16 Uhr
- Ort: Lüneburg, Forum des Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg
- Veranstaltende: Netzwerk Frauen in der Metropolregion Hamburg
- Zielgruppe: im Nachhaltigkeits- und Klimaschutz Tätige, Gleichstellungsbeauftragte sowie alle am Themenfeld Interessierten.

Keynotes
- Women Engage for a Common Future (WECF e.V.) für die internationale Perspektive,
- Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) für die Perspektive der norddeutschen Bundesländer
- Hansestadt Lüneburg für die kommunale Perspektive.
Podiumsdiskussion
Austausch und Vernetzung
Gallery Walk mit lokalen Praxisbeispiele aus der Metropolregion Hamburg
Aktuelle Informationen zur Konferenz
Nachhaltigkeit plus Gender macht zukunftsfähig
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Gemeinsam gegen Sexismus!
und gegen sexualisierte Belästigung!
Beispiele von Sexismus und sexualisierter Diskriminierung gibt es viele im Alltag – sei es durch Medien und die Werbung oder auch beim Einkaufen oder im beruflichen Kontext.
Sie äußern sich beispielsweise verbal:
- Erzählen von anstößigen, schlüpfrigen Witzen
- Anzügliche Bemerkungen (beispielsweise über die Figur oder das Aussehen – sei es auch als Kompliment getarnt)
- offensives Thematisieren des sexuellen Verhaltens im Privatleben
- wiederholte, unerwünschte Einladungen
- vulgäre, ordinäre Worte
- sexuelle Forderungen, Nötigung oder Erpressung, z.B. mit dem Versprechen (beruflicher) Vorteile oder Androhung beruflicher Nachteile
oder visuell durch Bilder oder Geschriebenes mit sexuellem Bezug:
- Massenmedien (Fernsehen, Filme, Werbeclips, Plakate, Websites)
- Pinups oder Kalender mit erotischen oder pornografischen Bildern
- persönlich adressierte Botschaften via E-Mails, SMS, WhatsApp, Twitter, Facebook, Snapchat, TikTok, etc.
- Blogs und Foren im Internet
- Videogames, Bildschirmschoner am Computer oder Handy mit eindeutig erotischem oder sexuellem Bezug
oder taktil: Körperliche sexuelle Belästigung
- Begrapschen (beispielsweise Brust, Genitalien, Gesäß, Oberschenkel)
- weitere unerwünschte (auch scheinbar zufällige) Berührungen, Umarmungen oder unangebrachte körperliche Nähe (beispielsweise Nackenmassagen, Aneinanderdrücken)
- erzwungene Küsse
- Zwang zu einer sexuellen Handlung (Nötigung)
- versuchte oder tatsächlich begangene Vergewaltigung
oder nonverbal: weitere Situationen sexueller Belästigung
- Fortwährendes Anstarren oder das „Ausziehen“ mit Blicken
- Mimiken, Gesten oder Bewegungen mit sexuellem Bezug
- unerwünschte Geschenke mit eindeutiger Absicht
- Entblößen beziehungsweise exhibitionistische Handlungen
Gesetzlich ist der Schutz vor Sexismus und sexueller Belästigung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt:
§ 3 (4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (…), wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Im AGG ist der Diskriminierungsbegriff nach Wirkung definiert, nicht nach Motiv!
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat viele Facetten. Ein Kavaliersdelikt ist sie niemals! Jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten!
- Es zählt die Wirkung, nicht die Absicht!
- Arbeitgeber:innen sind verantwortlich, Maßnahmen gegen sexuell belästigendes Verhalten zu ergreifen.
- Die Sicht der Betroffenen soll ernst genommen, Präventionsmaßnahmen sollen ergriffen sowie Sanktionen für Täter:innen aufgezeigt werden.
- Bei strafrechtlich relevanten Formen von sexuellen Übergriffen wie etwa einer sexuellen Nötigung sind darüber hinaus Polizei oder Staatsanwaltschaft zuständig.
Sexismus hat Folgen: Er kann zu ungleicher Chancenverteilung und zu sexueller Belästigung bis hin zu Gewalt führen. Der Übergang von Sexismus zu sexueller Belästigung ist fließend – und ist damit auch ein Nährboden für Gewalt.
9 Prozent und damit jede elfte beschäftigte Person war in den vergangenen drei Jahren von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen, Frauen mit 13 Prozent deutlich häufiger als Männer mit 5 Prozent (vgl. Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2019). Gut drei Viertel aller Betroffenen (76 Prozent) waren demnach weiblich, die belästigenden Personen jedoch weit überwiegend männlich.
Mit der Unterzeichnung der Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ wollen wir gemeinsam mit dem Deutschen und dem Niedersächsischem Städtetag, vielen Organisationen und Unternehmen ein Zeichen setzen, Sexismus und sexuelle Belästigung erkennen, hinsehen und zeigen, wie wir hier wirksam entgegentreten können (Handreichung "Gemeinsam gegen Sexismus").
Darüber hinaus setzt sich die Stadtverwaltung Lüneburg als Arbeitgeberin mit der Dienstvereinbarung „Zum Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung“ für einen wirksamen Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung und Gewalt ein. In der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) soll diese Dienstanweisung den Umgang mit Beschwerden zu Mobbing, Sexismus, sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz konkretisieren, für das Thema sensibilisieren und Betroffene ermutigen, sich Unterstützung zu sichern und ihr Beschwerderecht in Anspruch zu nehmen. Personen, von denen eine Belästigung ausgeht / welche andere Personen belästigen, sollen die Grenzen und möglichen Folgen ihres Verhaltens deutlich gemacht werden. Die Dienstvereinbarung verfolgt damit auch das Ziel, präventiv zu wirken. Weiterhin werden Wege aufgezeigt, die Belästigte gehen können, wenn sie Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung erlitten haben und an wen sich diese wenden können.
Weitere Veranstaltungen
„Frauen-Stadtrundgang“
mit Petra Schnelle, Anmeldung unter stadtguide-lueneburg@web.de.
Buchung und Preis auf Anfrage: Einzelpersonen und Gruppen, Dauer etwa zwei Stunden.

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