Standesamt
der Hansestadt Lüneburg
Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet Sie das Standesamt Ihr ganzes Leben lang. Von der Geburt über die Eheschließung bis zum Sterbefall. Durch die Corona-Pandemie wird unsere Arbeit jedoch bis auf weiteres beeinträchtigt. Auch für uns als Standesbeamtinnen und Standesbeamte ist diese Zeit sowohl organisatorisch, als auch emotional belastend. Trotz aller Widrigkeiten versuchen wir Sie bei Ihren wichtigen persönlichen Ereignissen so gut wie möglich zu begleiten.
Über die aktuellen Corona-Bedingungen (Personenzahl, Abstand, Maske) informieren wir Sie rechtzeitig vor der Eheschließung.
Das Standesamt bietet wieder die Möglichkeit an, einen Vorsprachetermin zu vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Einlasskontrolle stattfindet, damit im Standesamt Ihre Anliegen ungestört und ohne unnötige Verzögerung bearbeitet werden können. Achten Sie auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Wir wollen alles tun, damit Sie und wir gesund bleiben.
Die Beantragung von Personenstandsurkunden erfolgt weiterhin nur schriftlich oder online.
Die Übersendung erfolgt ausschließlich postalisch.
Termine im Standesamt vereinbaren Sie online unter Standesamt: Terminvergabe
Alternativ können Termine telefonisch unter 309-3686 oder per E-Mail: b333@stadt.lueneburg.de vereinbart werden.
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | keine telefonische Erreichbarkeit |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Offene Sprechzeiten können derzeit nicht angeboten werden.
Dienstleistungen
Standesamt
Das Standesamt bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, diese Urkunden online anzufordern:
- Anforderung Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift Geburtenregister
- Anforderung Eheurkunde / beglaubigte Abschrift Eheregister
- Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde
- Anforderung Sterbeurkunde
Es stehen Ihnen die Online-Bezahlverfahren giropay, Lastschrift, Kreditkarte, PayPal und paydirect zur Verfügung.
Für alle Fragen rund um die Themen Eheschließung und Beurkundung von Neugeborenen sind die zuständigen Standesbeamtinnen bzw. Standesbeamten.
Zuständigkeiten für Geburtsbeurkundungen (nach Familiennamen der Frau) und für die Anmeldung zur Eheschließung/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (nach Familiennamen des Mannes)
- Buchstaben A-D
N.N.
E-Mail senden - Buchstaben E-J
Melanie Ritter
+49 4131 309-3625
E-Mail senden - Buchstaben K-O
Carsten Meyer
+49 4131 309-3626
E-Mail senden - Buchstaben P-S
Florian Arndt
+49 4131 309-3629
E-Mail senden - Buchstaben Sch, St, T-Z
Lutz Michaelis
+49 4131 309-3624
E-Mail senden
Zuständigkeit für die Abgabe namensrechtlicher Erklärungen
- Buchstaben A-L
Michaela Schmidt
+49 4131 309-3627
E-Mail senden - Buchstaben M-Z
Annika Beissert
+49 4131 309-3684
E-Mail senden
Zuständigkeit für Anträge nach dem Namensänderungsgesetz
- Markus Hellfeuer
+49 4131 309-3698
E-Mail senden
Zuständigkeiten für die Beurkundung von Sterbefällen
- Buchstaben A-G
Michaela Schmidt
+49 4131 309-3627
E-Mail senden - Buchstaben H-O
Annika Beissert
+49 4131 309-3684
E-Mail senden - Buchstaben P-Z
Mira Grote
+49 4131 309-3857
E-Mail senden
Gebühren für die am häufigsten nachgefragten Leistungen des Standesamtes
Die vom Standesbeamten zu erhebenden Gebühren sind seit dem 01.10.2021 nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts zu erheben und somit von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In Niedersachsen wird die Gebührenhöhe durch die Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO-) festgelegt.
Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Gebührenordnung - AllGO - finden Sie hier.
Eheschließung
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 50,00 Euro
- Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung: 30,00 Euro
- Anmeldung zur Eheschließung, wenn die Beteiligten deutsche Staatsangehörige sind: 50,00 Euro
- wenn ausländisches (Personenstands-)Recht zu beachten ist: 90,00/130,00 Euro
- Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen: 40,00 Euro
Für die eigentliche Beurkundung der Eheschließung durch die Standesbeamtin wird keine Gebühr erhoben. Es sei denn:
- Lüneburg ist nicht Ihr Wohnsitz, die Anmeldung erfolgte in einem anderen Standesamt (von außerhalb): 40,00 Euro
- Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 100,00 Euro
- Eheschließungen außerhalb der Diensträume des Standesamtes: 36,00 Euro
Namensangelegenheiten
- Erklärung über die Hinzufügung oder den Widerruf eines Namens zum Ehenamen; 30,00 Euro
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens bzw. Lebenspartnerschaftsnamens: 30,00 Euro
- Wiederannahme eines früher geführten Namens (z. B. Geburtsname): 30,00 Euro
- Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen: 30,00 Euro
- Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung über die Angleichung von Familien- und Vornamen vom ausländischen Heimatrecht an das deutsche Namensrecht (z.B. nach Einbürgerung): 45,00 Euro
- Einbenennung, Namensbestimmung oder Namenserteilungen zu einem Kind; 30,00 Euro
- Ggf. jeweils zusätzlich für eine Bescheinigung über die Namensänderung: 15,00 Euro
Kirchenaustritt
Kirchenaustritt: 30,00 Euro
Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages/-registers (beinhaltet auch die Geburtszeit): 15,00 Euro
- Eheurkunde (bisher: Heiratsurkunde) bzw. beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages/Eheregisters: 15,00 Euro
- Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrages/ -registers: 15,00 Euro
- Sterbeurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Sterbeeintrages/-registers: 15,00 Euro
- Jedes weitere Exemplar einer Urkunde, bei gleichzeitiger Beantragung: 7,50 Euro
- Auskunft aus einem Personenstandsregistereintrag: 15,00 Euro
- Erweiterte Meldebescheinigung zum Zwecke der Eheschließung: 9,00 Euro
Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen
- Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: 70,00 Euro
- Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe/begründeten Lebenspartnerschaft: 50,00 Euro
- Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls: 40,00 Euro