Namensrecht
Informationen aus dem Standesamt
Seit dem 1. Mai 2025 gilt ein reformiertes Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu hat das Bundesministerium der Justiz eine Infobroschüre herausgegeben. Die Broschüre steht hier zum Download bereit.
Die Beratung und Terminvereinbarung zur Abgabe namensrechtlicher Erklärungen nehmen Sie bitte mit den Mitarbeiter:innen im Geschäftszimmer wie folgt vor:
Telefonisch: 04131 309 3686
per E-Mail: b333@stadt.lueneburg.de
Anträge nach dem Namensänderungsgesetz, Selbstbestimmungsgesetz und namensrechtliche Erklärungen mit Auslandbeteiligung
Buchstabe A-K
Markus Hellfeuer
+49 4131 309-3698
E-Mail senden
Buchstabe L-Z
Lena Schmidt
+49 4131 309-3261
E-Mail senden
Die Telefonsprechzeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag 10 bis 12 Uhr sowie Donnerstag 14 bis 15.30 Uhr.
In Niedersachsen wird die Höhe der Gebühren durch die Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) festgelegt.
In unserem Serviceportal finden Sie Informationen beispielsweise zu den Gebühren für:
- Namensrechtliche Erklärung (z. B. nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens oder Wiederannahme des früheren Namens)
- Personalausweis neu beantragen wegen Namensänderung bei Heirat oder Namensänderung nach Scheidung