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    Beurkundung von Sterbefällen

    Informationen aus dem Standesamt

    Wenn ein Mensch verstorben ist, muss dies spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt mitgeteilt werden. Genaueres ist dazu im Personenstandsgesetz (PStG) §28 ff. nachzulesen.

    Ansprechpersonen

    Die Beurkundung von Sterbefällen erfolgt im Standesamt der Hansestadt Lüneburg durch folgende Mitarbeiterinnen:

    Buchstaben A – G
    Michaela Schmidt
    +49 4131 309-3627
    E-Mail senden

    Buchstaben H – O
    Christina Huske
    +49 4131 309-3684
    E-Mail senden

    Buchstaben P – Z
    Mira Grote
    +49 4131 309-3857
    E-Mail senden

    Die Telefonsprechzeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag 10 bis 12 Uhr sowie Donnerstag 14 bis 15.30 Uhr.