Hansestadt erinnert an Anmeldepflicht für Osterfeuer
Hansestadt Lüneburg. – In diesem Jahr sind bei der Hansestadt Lüneburg bislang nur wenige Anmeldungen für Osterfeuer eingegangen. Wer am Gründonnerstag oder Ostersamstag ein Feuer entzünden möchte, sollte die Genehmigung rechtzeitig beantragen – spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin.
Anmeldung und Frist
Osterfeuer im Stadtgebiet müssen beim Bereich Ordnung der Hansestadt angezeigt werden – in der Vergangenheit lief die Anmeldung über den Bereich Umwelt.
Für die Anzeige des Osterfeuers steht ein Formular zur Verfügung. Dieses ist per E-Mail an veranstaltungsanzeigen@stadt.lueneburg.de zu schicken.
Die Genehmigung wird anschließend auch an die Leitstelle der Feuerwehr des Landkreises und die Polizei weitergeleitet.
Informationen für Veranstaltende
Das Abbrennen ist am Gründonnerstag oder am Ostersamstag jeweils zwischen 14 und 23 Uhr erlaubt. Wie groß das Osterfeuer sein darf, richtet sich danach, ob die Feuerstelle innerhalb oder außerhalb der bebauten Ortslage liegt.
Als Brennmaterial darf nur trockenes Holz, Gehölz und Strauchschnitt verwendet werden.
Wichtig: Das Brennmaterial darf zum Schutz von Tieren, die sich in den Haufen verstecken könnten, erst am Tag des Osterfeuers aufgeschichtet werden.
Abgebrannte Reste sind nach dem Abkühlen ordnungsgemäß über die GfA Lüneburg zu entsorgen.
Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden – auch dann nicht, wenn eine Genehmigung vorliegt.

Archiv-Foto: Hansestadt Lüneburg
Hansestadt Lüneburg
Pressestelle
+49 4131 309-3530
E-Mail senden