Hansestadt aktualisiert Klimaschutz-Förderprogramme – Anschubberatung wird fortgeführt
HANSESTADT LÜNEBURG. – Ab dem 1. Januar 2026 stehen wieder Fördermittel für energetische Sanierungen von privatem Wohneigentum zur Verfügung. Auch Förderprogramme zur Nutzung regenerativer Energien, für Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Regenwassernutzung können ab dem kommenden Jahr wieder beantragt werden. Die überarbeiteten Förderrichtlinien wurden in der jüngsten Ratssitzung am 13. November 2025 beschlossen.
Neu ist dabei unter anderem, dass Handwerksbetriebe bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt werden dürfen – vorausgesetzt, die unabhängige Energieberatung hat zuvor stattgefunden. Für Balkonkraftwerke gibt es künftig eine Förderung in Form eines Festbetrags von 350 Euro, auch Anlagen mit Schuko-Stecker sind eingeschlossen. Nicht mehr förderfähig sind künftig PV-Dachanlagen. Für alle Förderungen gilt: Die Umsetzung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen. Anträge können ab dem 1. Januar 2026 gestellt werden.
Doch bevor konkrete Maßnahmen gestartet werden, stellt sich oft die Frage, welche Fördermöglichkeiten bestehen und welche Investition an erster Stelle stehen sollte. Ob neue Fenster, eine bessere Dämmung oder der Einbau einer Wärmepumpe – es gibt viele Wege, das eigene Zuhause energetisch zu optimieren. Genau hier setzt die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“ von Hansestadt und Landkreis Lüneburg als Orientierungshilfe an. Für dieses Jahr stehen noch zehn Beratungen zur Verfügung.
Dabei kommen Fachleute direkt zu den Interessierten nach Hause und zeigen konkrete Maßnahmen auf, die das Klima und den Geldbeutel schonen. Die Beratung geht jeweils eine Stunde. Der Eigenanteil beträgt 50 Euro, den Rest der Kosten (150 Euro) tragen Hansestadt und Landkreis. Da das Kontingent fast ausgeschöpft ist, sollten Interessierte sich zeitnah unter foerderung-klimaschutz@stadt.lueneburg.de oder telefonisch unter 04131 309 4747 melden.
Eine unabhängige Energieberatung ist eine wichtige Grundlage für erfolgreiche Sanierungsprojekte und Voraussetzung für Förderungen von Stadt und Landkreis im privaten Wohneigentum. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und zur Anschubberatung finden sich unter www.lueneburg-klimaschutz.de
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