Erbbaurecht: „Realitätscheck“ für den Lüneburger Modell-Entwurf – Drei Termine im Dialograum
HANSESTADT LÜNEBURG. – Fair, transparent und gemeinwohlorientiert – so soll das Lüneburger Erbbaurecht-Modell sein, das die Arbeitsgemeinschaft Erbbau des Rates der Hansestadt Lüneburg gegenwärtig entwickelt.
Bundesweit hat sich der zu zahlende Erbbauzins vielerorts nach Ablauf der bisherigen Verträge deutlich erhöht – auch in Lüneburg. „Das kann zu erheblichen Belastungen für die Erbbauberechtigten führen“, sagt Lüneburgs Stadtkämmerer Matthias Rink. „Das Ziel der Arbeitsgemeinschaft liegt daher in einem für alle Seiten fairen und transparenten neuen Modell, das das Wohnen im Erbbaurecht in Lüneburg perspektivisch sicherstellen soll“, erläutert Rink.
Erbbau in Lüneburg: Das sieht der Entwurf vor
Der aktuell vorliegende Entwurf für das Lüneburger Modell sieht unter anderem eine deutliche Senkung des Erbbauzinses für Grundstücke mit Wohnbebauung und eine Vielzahl von zinsmindernden Sondertatbeständen vor.
Bestimmte Gruppen wie Senior:innen oder Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind können im gegenwärtigen Modellentwurf mit einer weiteren Vergünstigung rechnen.
Erbbauberechtigte können im Dialograum Feedback geben
Dieser Entwurf soll nun einem „Realitätscheck“ unterzogen werden: „Wir haben den jetzt vorliegenden Entwurf in der Arbeitsgemeinschaft intensiv diskutiert. Wir möchten erklären, ein Echo von konkret Betroffenen einholen und Hinweise aufnehmen“, so Stadtkämmerer Rink.
An drei Terminen lädt das Team der Lüneburger Erbbaurechtsverwaltung in den Dialograum in der Innenstadt (Grapengießerstraße 47) ein:
- Mittwoch, 20. August 2025, 9 bis 13 Uhr
- Dienstag, 26. August 2025, 13 bis 16.30 Uhr
- Samstag, 6. September 2025, 10 bis 14 Uhr
Vor Ort vergleichen die Verwaltungsmitarbeitenden die Rechnungen nach dem aktuell gültigen Modell und nach dem Entwurf für das neue Lüneburger Modell miteinander und nehmen das Feedback der Betroffenen für die weitere Diskussion auf.
Organisatorischer Hinweis: Erbbauberechtigte, die an einem der Termine teilnehmen möchten, bringen bitte ihren Personalausweis sowie ihren aktuellen Erbbaurechtsvertrag mit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Zum Hintergrund
Die Hansestadt Lüneburg bewirtschaftet insgesamt rund 2000 Erbbaurechte. Davon entfallen circa 1200 auf die Stiftungen Hospital Zum Graal, Hospital Zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof.
Weitere Details dazu sind hier zu finden: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Erbbaurecht in Lüneburg
Das Ziel der Arbeitsgemeinschaft Erbbau ist es, unter Berücksichtigung der gestiegenen Bodenrichtwerte die zukünftigen Preissprünge im Zuge der Erneuerungen von Erbbaurechten nachvollziehbar und fair zu halten.
Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus Stadtkämmerer Matthias Rink und je einer vertretenden Person je Fraktion beziehungsweise Gruppe im Rat der Hansestadt Lüneburg.
Hansestadt Lüneburg
Pressestelle
+49 4131 309-3113
E-Mail senden