Befüllung von Streugutboxen im Stadtgebiet – AGL erklärt die Regeln
HANSESTADT LÜNEBURG. – Es ist ein Ärgernis, das die AGL in diesem Jahr erstmals in diesem Ausmaß erlebt. „Sobald wir unsere Streugutboxen aufgefüllt haben, werden sie innerhalb kürzester Zeit wieder leergeräumt“, sagt Lars Strehse, Geschäftsführer der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL).
Die Boxen mit dem Sand-Salz-Gemisch sind ausschließlich für Privatleute gedacht, die kleine Mengen entnehmen können, um öffentliche Wege vor ihrer Haustür zu streuen. „Wir haben aktuell den begründeten Verdacht, dass sich sowohl kommerzielle Räumdienste, als auch Eigentümer und Eigentümerinnen gewerblicher Grundstücke, Häuser, Läden usw. an unseren Streugutboxen bedienen“, so Strehse.
Diese Nutzung sei nicht zulässig. „Die Boxen sind ein freiwilliger und kostenfreier Service der AGL, den wir ausschließlich Bürgerinnen und Bürgern anbieten, die ihren Bedarf nicht anders decken konnten“, betont Strehse. Denn natürlich benötige die AGL das verfügbare Material an Streugut hauptsächlich für ihren eigenen Winterdienst.
Streugut in kleinen Mengen auch beim Betriebshof erhältlich
Die AGL ist bemüht, die Streugutboxen regelmäßig nachzufüllen. Wann und in welchem Umfang das passiert, dazu will sich Strehse vor dem genannten Hintergrund nicht äußern. Er bietet Bürger:innen an: „Wer dringend Streugut benötigt, kann sich auch bei uns am Betriebshof an der Bockelmannstraße einen Eimer abholen.“
Ein Anspruch an kostenfreiem Streugut besteht derweil nicht. Strehse macht deutlich: „Der Winter kommt nicht plötzlich und unerwartet, so dass jeder Räumpflichtige sich selbstverständlich selber entsprechend wappnen muss.“

Streugutbox der AGL im Stadtgebiet
Foto: AGL
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