Ganztagsbetreuung
an den Grundschulen in Lüneburg
Ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Schulkinder ab der ersten Jahrgangsstufe.
Der Rechtsanspruch umfasst je acht Stunden von Montag bis Freitag. Er wird an allen elf städtischen Grundschulen in Lüneburg umgesetzt. Es ist geplant, diesen Rechtsanspruch über die Ganztagsschule umzusetzen.
Am 13. November 2025 entscheidet der Rat über die Umsetzung und die Antragstellung auf Ganztagsschule. Anträge auf Umwandlung in eine Ganztagsschule sind bis zum 30. November 2025 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg zu stellen.
Fragen und Antworten zur Ganztagsbetreuung
Allgemeines und Organisation
Folgende Lüneburger Grundschulen sind schon eine Ganztagsschule:
- Anne-Frank-Schule
- Igelschule
- St.-Ursula-Schule
- Grundschule Im Roten Felde
- Grundschule Häcklingen
- Grundschule Hasenburger Berg
Folgende Lüneburger Grundschulen sind aktuell noch Halbtagsschulen:
- Heiligengeistschule
- Hermann-Löns-Schule
- Grundschule Lüne
- Grundschule Kreideberg
- Grundschule Am Sandberg
Diese Schulen werden auf Antrag der Schule oder der Hansestadt Lüneburg zum kommenden Schuljahr in Ganztagsgrundschulen umgewandelt.
Das Betreuungsangebot wird so ausgeweitet, dass von Montags bei Freitags eine Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Stunden am Tag stattfindet.
Diese werden in den Ganztagsschulbetrieb integriert, sofern dies durch die Schulen gewünscht ist.
Nein, die Betreuung in der Ganztagsschule ist kostenfrei.
Das Mittagessen ist weiterhin kostenpflichtig. Die Preise verändern sich durch die Ganztagsschule nicht.
Ja, die Anmeldung muss immer für ein Schulhalbjahr erfolgen und ist dann verbindlich.
Dies unterscheidet sich von Schule zu Schule individuell und liegt in Verantwortung der Schulleitung. Die Schulen haben ein pädagogisches Ganztagskonzept, welches im Ganztag umgesetzt wird.
Die Teilnahme an der Ganztagsschule ist zunächst bis zum Ende der Betreuungszeit verbindlich. Die Schulen haben jedoch die Möglichkeit, eine zweite Abholzeit festzulegen. Dies ist von Schule zu Schule individuell.
Nein, ein solcher Anspruch besteht nicht.
Betreuung in den Schulferien und Randzeiten
Hansestadt Lüneburg
Bereichsleiter Schulen
Marvin Miekautsch
+49 4131 309-3767
E-Mail senden
Zum Rechtsanspruch gehört auch eine Ferienbetreuung. Vier Wochen im Jahr findet aber keine Ferienbetreuung statt.
Die Ferienbetreuung ist in der zweiten Hälfte der Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Ja, die Ferienbetreuung ist weiterhin kostenpflichtig.
Dies hängt vom Bedarf ab und wird gerade geprüft.
Dies hängt vom Bedarf ab und wird gerade geprüft. An den meisten Schulen gibt es aktuell schon eine solche Randzeitenbetreuung und es ist geplant, dies so fortzusetzen.
Ja, die Betreuung in den Randzeiten ist weiterhin kostenpflichtig.
Informationen zum Ganztag sind im Bildungsportal des Landes Niedersachsen zu finden. Die Schulen und die Hansestadt Lüneburg stehen bei Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
– Stand der Informationen auf dieser Seite: 10. November 2025