Ganztagsbetreuung
an den Grundschulen in Lüneburg
Ab dem Schuljahr 2026/2027 sind alle Lüneburger Grundschulen Ganztagsschulen. Sechs Lüneburger Grundschulen waren bereits zuvor Ganztagsschulen.
Mit dem Beschluss der Ganztagsbetreuung durch den Rat setzt die Hansestadt den Rechtsanspruch für alle neuen 1. Klassen um und geht noch einen Schritt weiter: Auch die Kinder der künftigen 2. bis 4. Klassen profitieren bereits ab Sommer 2026 vom Ganztagsangebot.
Informationen zum Ganztag sind im Bildungsportal des Landes Niedersachsen zu finden. Die Schulen (siehe Übersichtskarte) und die Hansestadt Lüneburg stehen bei Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Informationen auf dieser Seite werden laufend ergänzt.
Stand: 16. Juli 2026
Fragen und Antworten zur Ganztagsbetreuung
Allgemeines und Organisation
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird in der Hansestadt Lüneburg flächendeckend über Ganztagsschulen erfüllt.
Am 13.11.2025 hat der Rat einstimmig der flächendeckenden Einführung der Ganztagsschule in Lüneburg zugestimmt. Die notwendigen Anträge wurden am 28.11.2025 gestellt. Die Genehmigungen wurden im Frühjahr 2026 erteilt.
Der Rechtsanspruch wird an allen elf städtischen Grundschulen in Lüneburg umgesetzt.
Die Anne-Frank-Schule, die Igelschule, die St.-Ursula-Schule und die Grundschulen Im Roten Felde, Häcklingen und Hasenburger Berg waren bereits vor dem Schuljahr 2026/2027 Ganztagsschulen.
Zum Schuljahr 2026/2027 werden auch die Heiligengeistschule, die Hermann-Löns-Schule und die Grundschulen Lüne, Kreideberg und Am Sandberg in Ochtmissen in Ganztagsgrundschulen umgewandelt.
Nur durch die Ganztagsgrundschule kann allen Grundschulkindern gleichzeitig ein kostenfreies und bedarfsgerechtes Angebot gemacht werden. Das Betreuungsangebot hängt damit nicht mehr mit dem Wohnort der Eltern und dem Schulbezirk zusammen.
Ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Schulkinder ab der ersten Jahrgangsstufe.
Die Hansestadt Lüneburg geht jedoch darüber hinaus und bietet zusätzlich den Jahrgängen 2 bis 4 einen Betreuungsplatz im Ganztag.
Der Rechtsanspruch umfasst je acht Stunden von Montag bis Freitag. Die acht Zeitstunden beginnen mit dem Unterrichtsbeginn an der jeweiligen Schule.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Ganztagsschulen auch die Angebote am Nachmittag mit Lehrkräften abdecken. Die Schulen können jedoch auch Lehrerstunden in Geld umwandeln und davon beispielsweise Kooperationen mit Betreuungseinrichtungen in städtischer oder freier Trägerschaft finanzieren.
Ja, die Anmeldung hat immer für ein Schulhalbjahr zu erfolgen und ist dann verbindlich.
Nein, die Betreuung in der Ganztagsschule ist kostenfrei.
Das Mittagessen ist weiterhin kostenpflichtig. Die Preise verändern sich durch die Ganztagsschule nicht.
Seit den Herbstferien 2025 laufen Bestellung und Abrechnung des Mittagessens an sechs Lüneburger Grundschulen bereits über ein einheitliches und benutzerfreundliches System. Nach den Sommerferien werden auch die Grundschulen Am Sandberg in Ochtmissen, Kreideberg, Hermann-Löns-Schule, Lüne und Heiligengeistschule dieses System nutzen. Mehr Informationen
Die Teilnahme an der Ganztagsschule ist zunächst bis zum Ende der Betreuungszeit verbindlich. Die Schulen haben jedoch die Möglichkeit, eine zweite Abholzeit festzulegen. Dies ist von Schule zu Schule individuell.
Nein, ein solcher Anspruch besteht nicht.
Dies unterscheidet sich von Schule zu Schule individuell und liegt in Verantwortung der Schulleitung. Die Schulen haben ein pädagogisches Ganztagskonzept, welches im Ganztag umgesetzt wird.
Entscheidend ist das räumliche Konzept, das die jeweilige Grundschule im Rahmen des pädagogischen Ganztagskonzeptes erarbeitet hat. In einzelnen Schulen wird es zum Schuljahr 2026/2027 zunächst räumliche Übergangslösungen geben, bis das bestehende räumliche Konzept umgesetzt werden kann.
Die Angebotsauswahl und -vielfalt liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule und ist daher nicht an allen Schulen gleich. Informationen hierzu erhalten Sie von der zuständigen Grundschule.
Diese können als Kooperationspartner in den Ganztagsschulbetrieb integriert werden, sofern sich die Schulen für eine Kooperation entscheiden. Aktuell ist die Stadt dabei, Kooperationsverträge zu schließen, um die freien Träger in den Ganztag einzubinden.
Die rechtlichen Vorgaben (Räume, Personal etc.) für Horte nach dem Kindertagesstättengesetz ermöglichen es nicht, allen Kindern einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Die städtischen Horte können, sofern von den jeweiligen Schulen gewünscht, als Kooperationspartner im Ganztag mitarbeiten, aber nicht mehr als klassischer Hort.
Betreuung in den Schulferien und Randzeiten
Zum Rechtsanspruch gehört auch eine Ferienbetreuung.
Vier Wochen im Jahr findet keine Ferienbetreuung statt. Die Ferienbetreuung ist in der zweiten Hälfte der Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Ja, die Ferienbetreuung ist weiterhin kostenpflichtig.
Die Kosten richten sich nach der am 1. Juli 2026 vom Rat beschlossenen neuen Benutzungs- und Elternbeitragsordnung.
Zum Schuljahr 2026/2027 wird an jeder Grundschule eine Ferienbetreuung angeboten. Die Ferienbetreuung erfolgt in der Regel durch den Träger, der auch im Ganztag als Kooperationspartner mitwirkt.
Die Kooperationsverträge mit den Trägern der Ferien- und Randzeiten befinden sich derzeit in der finalen Abstimmung.
Der Rechtsanspruch auf eine Ferienbetreuung greift erstmalig ab dem Schuljahr 2026/2027 – und damit ab den Herbstferien 2026. Die Betreuung in den Sommerferien 2026 erfolgt daher noch wie in den Vorjahren.
Eine Randzeitenbetreuung wird angeboten, wenn mindestens drei Kinder an einem Schulstandort diesen Bedarf haben. An den meisten Schulen gibt es aktuell schon eine solche Randzeitenbetreuung. Es ist geplant, diese Früh- und Spätbetreuung fortzusetzen.
Ja, die Betreuung in den Randzeiten ist weiterhin kostenpflichtig.
Die Kosten richten sich nach der am 1. Juli 2026 vom Rat beschlossenen neuen Benutzungs- und Elternbeitragsordnung.
Hansestadt Lüneburg
Bereichsleiter Schulen
Marvin Miekautsch
+49 4131 309-3767
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