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    Einbürgerung

    Termine telefonisch reservieren

    Bei der Einbürgerungsbehörde können Termine telefonisch unter +49 4131 309-3255 vereinbart werden. Die Behörde ist zu diesen Zeiten erreichbar:

    • Dienstag, 10 bis 11.30 Uhr
    • Mittwoch, 11 bis 12 Uhr
    • Donnerstag: 13.30 bis 15 Uhr

    Oder Sie schicken rund um die Uhr eine Terminanfrage an: eb@stadt.lueneburg.de

    Bitte im Betreff der E-Mail Namen, Anliegen und eine Telefonnummer für Rückrufe angeben.

    Informationen zur Einbürgerung

    Wir möchten Sie möglichst ohne Wartezeiten bedienen und Ihnen ohne Zeitdruck in allen Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten behilflich sein. Daher können wir persönliche Gespräche nur noch nach vorheriger Terminabsprache anbieten.

    Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag. Man unterscheidet nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz zwischen Anspruchseinbürgerung und Ermessenseinbürgerung.

    Anspruch auf Einbürgerung

    Der Anspruch auf Einbürgerung hat folgende wesentliche Voraussetzungen:

    • seit acht Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
    • der Einbürgerungsbewerber ist freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder besitzt eine Niederlassungserlaubnis oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis (nähere Einzelheiten hierzu können Sie bei Ihren Ansprechpartnern erfahren)
    • Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
    • keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
    • in der Regel Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)
    • keine Verurteilung zu einer Straftat, ausgenommen Bagatelldelikte
    • grundsätzlich Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit/en (ausgenommen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz)
    • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
    • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
    Voraussetzungen für die Ermessenseinbürgerung

    Hier kann bei der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Einbürgerung nach Ermessen der Behörde erfolgen, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung festgestellt werden kann. Es gelten für bestimmte Personengruppen (z. B. Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher, anerkannte Flüchtlinge) kürzere Aufenthaltszeiten als bei der Anspruchseinbürgerung.

    Gebühren

    Die Gebühren betragen

    • für Erwachsene: 255 Euro
    • für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit mindestens einem Elternteil eingebürgert werden: 51 Euro
    Erforderliche Unterlagen
    • gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis oder Ähnliches)
    • Lichtbild
    • Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie über eine ausreichende Altersvorsorge
    • Nachweis Sprachzertifikat
    • Nachweis Einbürgerungstest
    • gegebenenfalls Schulabschlusszeugnis
    • gegebenenfalls Heiratsurkunde
    • weitere erforderliche Unterlagen werden Ihnen, falls benötigt, im Beratungsgespräch genannt
    Weitere Informationen

    Informationen zur Einbürgerung: „Make it in Germany“