Einbürgerung: Antragstellung
Informationen der Hansestadt Lüneburg
Vor der Antragstellung können Sie anhand der Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen bereits selbst überprüfen, ob Sie diese erfüllen.
Online:
Sie können Ihren Einbürgerungsantrag jetzt auch online stellen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Einbürgerungsantrag damit gebührenpflichtig stellen. Das bedeutet, dass Sie die zur Antragstellung nötigen Unterlagen bei der Einbürgerungsbehörde einreichen und die anfallenden Bearbeitungsgebühren bezahlen müssen.
Zunächst werden Ihnen beim sogenannten „Quick-Check“ einige Fragen gestellt, hiermit soll vorgeprüft werden, ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen bereits erfüllen. Wenn Sie den Quick-Check abgeschlossen haben, gelangen sie über den Button „Weiter“ zur Seite „bundID“. Um den Online-Antrag stellen zu können, ist ein BundID-Konto erforderlich. Wir empfehlen Ihnen die Registrierung mit „Benutzername und Passwort“, sofern Sie nicht über ein Dokument verfügen, mit den Sie ein BundID-Konto anlegen können (siehe BundID Konto erstellen). Sollten Sie bereits ein Konto angelegt haben, können Sie sich mit diesem Konto anmelden und müssen sich nicht erneut registrieren.
Nach der Registrierung/Anmeldung werden Sie automatisch zum Online-Einbürgerungsantrag geleitet. Folgen Sie dort bitte den Anweisungen und füllen Ihren Antrag aus. Zum Schluss laden Sie bitte alle eingescannten Nachweise hoch, bezahlen die Gebühr und senden Ihren Antrag ab.
Schriftlich:
Alternativ können Sie Ihren Einbürgerungsantrag auch schriftlich stellen.
Bitte nutzen Sie dazu unser unten abrufbares Antragsformular.
Den eigenständig ausgefüllten Antrag sowie alle für das Einbürgerungsverfahren erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte per Post an folgende Adresse:
Hansestadt Lüneburg
Bürgeramt – Einbürgerung
Bardowicker Straße 23
21335 Lüneburg
Sie können Ihren Antrag stattdessen auch mitsamt den Kopien in einem verschlossenen Umschlag in einen Briefkasten der Stadtverwaltung Lüneburg (zum Beispiel im Rathaus oder Bürgeramt) einwerfen. Ihr Antrag erhält so direkt einen Eingangstempel über unsere Poststelle und die Verfahrensdauer beginnt somit verbindlich.
Um die Bearbeitungszeit Ihres Antrags zu verkürzen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt ist und alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Die Checkliste finden Sie hier.
Vor der Antragstellung können Sie anhand der Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen bereits selbst überprüfen, ob Sie diese erfüllen.
Einbürgerung von Kindern
Jede Person, die 16 Jahre oder älter ist, muss einen eigenen Antrag ausfüllen.
Minderjährige Kinder unter 16 Jahren werden mit mindestens einem Elternteil zusammen eingebürgert. Bei der Beantragung der Einbürgerung von Kindern unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Personen (in der Regel die Eltern) zustimmen.
Hinweise zu Ausfüllen des Antrags
Wenn ein Kind unter 16 Jahren mit eingebürgert werden soll, muss auf Seite 4 des Antragsformulars eines Elternteils die Frage „Mit einzubürgern?“ mit Ja angekreuzt werden.
Das Antragsformular muss auf der Seite 9 unterschrieben werden. Auch müssen die sorgeberechtigten Personen (zum Beispiel die Eltern) den Antrag gegenseitig auf Seite 9 unterschreiben.
Die notwendigen Nachweise sollen dem Antrag möglichst vollständig in Kopie beigefügt werden. Wichtig: Senden Sie keine Originaldokumente ein.
Die Gebühr wird vor Ort gezahlt. Sie müssen sie erst dann zahlen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Bitte senden Sie kein Bargeld im Einbürgerungsantrag mit.
Loyalitätserklärung deutsch (PDF)
Informationsblatt für Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber (PDF)
Die Stadt Münster hat die Loyalitätserklärung für Sie in 19 Sprachen übersetzen lassen, damit ein besseres Verständnis des Inhalts möglich ist.
Hansestadt Lüneburg
Bürgeramt
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