Ausländerbehörde
der Hansestadt Lüneburg
+++Aktuelle Informationen für die vom Erdbeben betroffenen Menschen in der Türkei und in Syrien+++
Mit Bedauern und Betroffenheit verfolgen wir die Situation in den vom Erdbeben zerstörten Gebieten. Verständlicherweise wollen viele Menschen ihren betroffenen Angehörigen helfen, z.B. direkt vor Ort in der Krisenregion oder auch durch vorübergehende Aufnahme in Deutschland. Für die Einreise ins Bundesgebiet gilt dabei weiterhin die Visumspflicht, der Antrag muss bei den zuständigen Auslandsvertretungen gestellt werden. Aktuelle Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen können Sie dieser Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen.
Personen, die sich in Deutschland aufhalten, können unter erleichterten Voraussetzungen zunächst eine Verlängerung des Schengenvisums erhalten. Betroffene sollten sich an die für den Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde wenden.
Weiterhin wird das Bürgeramt seine Serviceleistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung anbieten. Es wird daher gebeten, von einem spontanen Besuch abzusehen.
Wer einen Termin vereinbart hat wird darum gebeten, möglichst genau zur Uhrzeit des Termin zu kommen, da kein Wartebereich vorgehalten werden kann.
Dienstleistungen
Ausländerbehörde
Bei der Ausländerbehörde können Termine telefonisch unter +49 4131 309-3252 vereinbart werden. Die Behörde ist zu diesen Zeiten erreichbar:
dienstags: 10 bis 11.30 Uhr
mittwochs: 11 bis 12 Uhr
donnerstags: 13.30 bis 15 Uhr
Oder Sie schicken rund um die Uhr eine Terminanfrage an: termin-abh@stadt.lueneburg.de
Bitte im Betreff der E-Mail Namen, Anliegen und eine Telefonnummer für Rückrufe angeben.
Weiterhin an allen Tagen zu nutzen, sind die bestehenden Online-Angebote.
Fragen rund um das Thema „Visum“ beantworten wir in diesem Merkblatt.
Fachkraft im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 1. März 2020 sind neben Hochschulabsolvent:innen auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie als Arbeitgeber Personen mit Migrationshintergrund beschäftigen möchten, unterstützt Sie darüber hinaus der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit in Lüneburg.
Ferner stehen wir Ihnen für Ihre Fragen gerne unter abh@stadt.lueneburg.de zur Verfügung.
Alle Informationen zur Einbürgerung finden Sie auf dieser Internetseite.