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    Grundstücksvergabe für Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser

    Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“

    Nach Abschluss des Normenkontrollverfahrens ist der Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ im März 2024 in der 1. geänderten Fassung in Kraft getreten. Inzwischen wurde das Baugebiet erschlossen, die Baustraßen hergestellt und der Kreisverkehr zur verkehrstechnischen Anbindung umgebaut. Die Baureife konnte somit im letzten Quartal 2025 erreicht werden.

    Ab 2026 sollen die ersten Häuser im Neubaugebiet „Am Wienebütteler Weg“ entstehen. Geplant sind Wohneinheiten in Form von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und in Mehrfamilienhäusern. Mindestens 30 Prozent werden als öffentlich-geförderter Wohnungsbau realisiert.

    Auch die Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau) errichtet zwei Mehrfamilienhäuser mit einem überwiegenden Anteil an öffentlichen-gefördertem Wohnraum, deren Baubeginn für 2026 beziehungsweise 2027 vorgesehen ist. 

    Ein weiteres Mehrfamilienhaus plant die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist, mit ebenfalls überwiegend öffentlich-geförderten Wohnungsbau – Baustart soll ebenfalls 2027 sein. 

    Des Weiteren werden Mehrfamilienhäuser von 2 Wohnprojekten gebaut. Eines der Projekte als Wohnungsbaugenossenschaft mit einem hohen Anteil an öffentlich-geförderten Wohnungen und eines als Wohnungseigentümergemeinschaft. Für beide Baugruppen ist der Baubeginn voraussichtlich in 2027 vorgesehen.

    Info

    Luftaufnahme des Baugebiets von 2024 – inzwischen ist die Erschließung abgeschlossen.

    Übersicht der Baufelder

    Die folgende Grafik zeigt die Baufelder im Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“ mit den zugehörigen Stellplätzen. 

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    Übersicht der Baufelder
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    In den Baufeldern 1, 2, 3, 6, 7 und 8 werden freistehende Einfamilienhäuser mit bis zu zwei Wohneinheiten, Doppelhaushälften mit einer Wohneinheit je Haushälfte und Reihenhäuser mit je einer Wohneinheit gebaut werden. In den Baufeldern 2, 3, 6 und 8 werden noch 8 Grundstücke (orange) für Doppelhaushälften vergeben.

    Die Reihenhausgrundstücke in den Baufeldern 2 und 3 (rot) können auch an Interessenten für öffentlich-geförderten Wohnungsbau von Groß-Wohnungen (Mehrgenerationenhaus), altersgerechtes Wohnen, Wohngruppen oder Reihenhausbebauung vergeben werden. Entsprechende Interessenten können sich direkt an die Stabsstelle Bauverwaltung wenden.

    Die Baufelder 5, 10, 11 und 20 (grün) für Reihenhäuser sind für die Bebauung durch Wohnprojekte reserviert.

    Die Baufelder 4, 14a, 14b, 15, 16 und 17 für Mehrfamilienhäuser wurden bereits 2021 an städtische Stiftungen verkauft und für die Bebauung im Erbbaurecht vorgesehen.

    Das Baufeld 15 soll 2027 durch die Stiftung selbst mit öffentlich-gefördertem Wohnungsbau bebaut werden. Die Baufelder 14a und 14b wurden an die Lüneburger Wohnungsbau GmbH verkauft und werden 2026/2027 mit öffentlich-gefördertem Wohnungsbau bebaut.

    In den Baufeldern 9 und 21 (rot) ist eine Reihenhausbebauung vorgegeben.

    Vergabe von Grundstücken für Doppelhaushälften an Privatpersonen

    Nachdem die Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften schon 2021 allesamt vergeben wurden, sind bei den insgesamt 8 zur Verfügung stehenden Doppelhausgrundstücken einige Grundstücke wieder verfügbar. 

    Diese Grundstücke sollen in einem neuen Vergabeverfahren vergeben werden. Nähere Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie unter Vergabe von Grundstücken für Doppelhaushälften.

    Freistehende Einfamilienhäuser stehen nicht mehr zur Verfügung, da diese bereits alle vergeben sind.

    Eine Bewerbung für die unbebauten Baufelder 2 und 3 für Reihenhäuser bzw. eine alternative Bebauung ist für Privatpersonen jederzeit möglich. 

    Die ersten bebauten Reihenhausgrundstücke werden voraussichtlich 2027 zum Verkauf stehen, wobei der/die Bauträger in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lüneburg diese Häuser nach den Vergabekriterien vergeben wird.

    Konzeptvergabe von Baufeldern für Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser an Bauträger

    Die geplante Konzeptvergabe sieht vor, dass Bauträger sich mit einem Baukonzept und Kostenprognosen bewerben. Eine Auswahlkommission entscheidet aufgrund der erreichten Punktzahlen gemäß den Vergabekriterien, wer den Zuschlag bekommt. Die Zusammensetzung der Kommission wurde per Ratsbeschluss im Dezember 2025 festgelegt.

    Nähere Informationen finden Sie im Bürgerinformationssystem und auf den Seiten zu den Vergabeverfahren.

    Baufelder für Reihenhäuser

    Die verfügbaren Baufelder 9 und 21 (rot) für Reihenhäuser werden zunächst an einen oder mehrere Bauträger vergeben und von diesem errichtet. Bei dem anschließenden Verkauf von den mit Reihenhäusern bebauten Grundstücken sind die Bauträger verpflichtet, bei den Interessenten prioritär ebenfalls die vom Rat beschlossenen Kriterien anzuwenden.

    Nähere Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie voraussichtlich ab Anfang April an dieser Stelle.

    Baufelder für Mehrfamilienhäuser

    Voraussichtlich ab April 2026 gehen außerdem die verbliebenen fünf Baufelder 12, 18a, 18b und 19 für Mehrfamilienhäuser sowie das Baufeld 13 (alle hellblau) in die Vergabe. Für Baufeld 13 ist im Konzept der Bau von Wohn-Pflege-Gemeinschaften vorzusehen.

    In den Baufeldern 13 und 19 ist auch Gewerbe für die Stadtteilversorgung gewünscht. Bei Baufeld 13 haben die Wohn-Pflege-Gemeinschaften Vorrang. Der Stellplatznachweis gemäß Bebauungsplan (Punkt 8 und Hinweise 12. bis 14) ist einzuhalten.

    Nähere Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie voraussichtlich ab Anfang April an dieser Stelle.

    Kontakt 

    Hansestadt Lüneburg
    Stabsstelle Bauverwaltung
    Michael Herrmann
    +49 4131 309-4608
    E-Mail senden