Parken
Parkmöglichkeiten und Bewohnerparken in Lüneburg
Neben verschiedenen zentral gelegenen Parkplätzen gibt es in Lüneburg vier städtische Parkhäuser für Pkw.
Die städtischen Parkhäuser
- Parkhaus am Rathaus, Bastionstraße
- Parkhaus im Lünepark, Bockelmannstraße
- Parkhaus am Bahnhof, Am Altenbrücker Ziegehof
- Parkhaus am Klinikum, Bögelstraße
Informationen zu Kapazität und Ausstattung der vier Parkhäuser sowie zu den Parkgebühren und Parkhaustarifen finden sich jeweils auf der Website der Lüneparken GmbH.
In der Lüneburger Innenstadt befindet sich außerdem das City-Parkhaus (Neue Sülze 9), das von einem privaten Dienstleister betrieben wird.
Behindertenparkplätze
Eine Übersicht aller Behindertenparkplätze in Lüneburg ist als PDF-Download verfügbar.
Wohnmobilstellplätze
Wohnmobilstellplätze befinden sich auf den Sülzwiesen sowie in Adendorf. Nähere Informationen zu den Stellplätzen bietet die Website der Lüneparken GmbH.
Die Parkmöglichkeiten rund um die Innenstadt sind auf der folgenden Übersichtskarte eingezeichnet, die auch als PDF-Download zur Verfügung steht.

Grafik: Lüneburg Marketing GmbH
Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH (Lüneparken)
+49 4131 309-8099
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Bewohnerparken
Antrag und Voraussetzungen
Im Lüneburger Stadtgebiet gibt es insgesamt acht Bewohnerparkbereiche. Wer in der Innenstadt oder in anderen ausgewiesenen Bereich wohnt, kann bei der Hansestadt Lüneburg einen Ausweis beantragen, der zum Parken in den angegebenen Straßen berechtigt.
Der Antrag kann online über das Serviceportal der Hansestadt Lüneburg gestellt werden. Der Bewohnerparkausweis kostet monatlich 10 Euro und kann für ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr beantragt werden.
Über die Parkgebietssuche im Serviceportal können Interessierte den für sie geltenden Bewohnerparkbereich finden.
Die Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis sind:
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in Lüneburg und Wohnsitz innerhalb eines Bewohnerparkbereiches
- Weder eine Garage noch einen Einstellplatz steht zur Verfügung
- Anwohner:in ist Halter:in des Fahrzeugs oder nutzt dieses nachweislich dauerhaft
- Pro Fahrzeug kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgegeben werden.

Karte der Bewohnerparkbereiche
Grafik: Hansestadt Lüneburg
Häufige Fragen zum Bewohnerparken
Wer in der Lüneburger Innenstadt beziehungsweise in einem der ausgewiesenen Parkbereiche wohnt, kann den Bewohnerparkausweis beantragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Adresse in einem Bewohnerparkbereich liegt, können Sie die Parkgebietssuche im Serviceportal nutzen.
Der Bewohnerparkausweis gilt jeweils für ein bestimmtes Fahrzeug, das im Antrag angegeben werden muss. Das Fahrzeug muss dauerhaft vom Antragsteller beziehungsweise der Antragstellerin genutzt werden.
Für das im Antrag genannte Fahrzeug darf weder eine Garage noch ein Stellplatz vorhanden sein. Ist eine Garage oder ein Stellplatz vorhanden, dann besteht kein Anspruch auf den Bewohnerparkausweis.
Den Antrag können Sie online über das Serviceportal der Hansestadt Lüneburg stellen. Sie brauchen dazu folgende Unterlagen:
- Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Bescheinigung darüber, dass keine Garage oder Stellplatz vorhanden ist – das entsprechende Formular kann im Serviceportal heruntergeladen werden –
und sofern das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen ist, einen Nutzungsnachweis.
Sie können den Ausweis auch persönlich im Bürgeramt beantragen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Die Verlängerung des Parkausweises ist über das Serviceportal der Hansestadt Lüneburg oder persönlich nach Terminvereinbarung im Bürgeramt, Bardowicker Straße 23, möglich.
Ja. Antragsberechtigt sind Personen, die mit einer Haupt- bzw. Nebenwohnung in einem Bewohnerparkgebiet in Lüneburg gemeldet sind.
Ob und wie Ihr Besuch in Ihrer Straße parken kann, hängt von der konkreten Beschilderung vor Ort, dem Wochentag und der Uhrzeit ab.
Bei der Gestaltung der Bewohnerparkbereiche wurden unterschiedliche Regelungen kombiniert, um sowohl Bewohnern als auch dem Besuchs- und Geschäftsverkehr gerecht zu werden.
Folgende Parkregelungen wurden berücksichtigt:
- exklusive Parkmöglichkeiten für berechtigte Bewohner mit Bewohnerparkausweis,
- Parkmöglichkeiten mit einer Parkzeitbeschränkung auf zwei Stunden mittels Parkscheibe oder Parkschein an den auf den Zusatzzeichen aufgeführten Tagen und Zeiten (mit oder ohne Befreiung für Bewohner mit Bewohnerparkausweis) sowie
- freie Parkmöglichkeiten ohne Beschränkungen, die jederzeit kostenfrei genutzt werde können.
Ihr Besuch kann im Bewohnerparkbereich alle freien Parkmöglichkeiten sowie die ausgewiesenen Parkmöglichkeiten unter Beachtung der Parkzeitbeschränkungen nutzen.
An bestimmten Wochentagen oder zu bestimmten Zeiten entfallen darüber hinaus auch angeordnete Parkzeitbeschränkungen und Ihr Besuch kann diese Parkmöglichkeiten bis zur nächsten Gültigkeit ebenfalls ohne Einschränkungen nutzen.
Sie können in diesen Bereichen parken, müssen jedoch auf die Beschilderung achten. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Parken mit Parkscheibe oder Parkschein
In vielen Abschnitten dürfen Sie Ihr Fahrzeug für eine begrenzte Zeit abstellen. Achten Sie auf die Verkehrszeichen vor Ort – dort steht genau, in welchem Zeitraum (Wochentage und Uhrzeiten) Sie eine Parkscheibe oder einen Parkschein benötigen.
Parken ohne Einschränkung
Außerhalb der auf den Verkehrszeichen angegebenen Zeiten (z. B. abends oder am Wochenende) ist das Parken auf diesen Flächen oft unbegrenzt und für alle erlaubt.
Plätze, die ausschließlich für Bewohner mit einem entsprechenden Parkausweis reserviert sind, dürfen Sie nicht nutzen.
In den Bereichen wurde ein hoher Parkdruck nachgewiesen. Durch das Bewohnerparken soll sichergestellt werden, dass die Menschen, die in den Quartieren leben, auch einen Parkplatz in der Nähe ihres Zuhauses finden.
Zugleich will die Hansestadt damit den Verkehr lenken – unter anderem in die Parkhäuser, wo noch viele Kapazitäten ungenutzt sind. Für die Wohnquartiere bedeutet das im besten Fall: Weniger Suchverkehr und damit auch weniger Lärm und Abgase.