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    Wahl zum 10. Europäischen Parlament (Europawahl)

    am 9. Juni 2024 

    Vom 6. bis 9 Juni 2024 wählen die Bürger:innen der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024, gewählt.

    In der Hansestadt Lüneburg sind rund 60.000 Personen wahlberechtigt. Mit dem sechsten Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 11. Januar 2023 wurde das Wahlalter gesenkt. Danach sind nunmehr auch Personen wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden werden.

    1. Wer ist zur Europawahl wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt sind alle,

    • die die Voraussetzungen nach § 6 Europawahlgesetz (EuWG) erfüllen (u.a. Deutsche, Deutsche im Ausland sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger)),
       
    • die nicht nach § 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
       
    • die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
    2. Wer steht automatisch im Wählerverzeichnis?

    Grundsätzlich werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag = Sonntag, 28.04.2024) bei der Meldebehörde mit Hauptwohnung gemeldet sind. Davon ausgenommen sind die Wahlberechtigten, die zwecks Wahlteilnahme einen gesonderten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen müssen (siehe Punkt 3).

    3. Wer kann/muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen?

    Deutsche im Ausland (§ 6 Abs. 2 EuWG i. V. m. § 12 Abs. 2 BWG i. V. m. § 17 EuWO)

    Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche und werden bei der Europawahl nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Um an der Europawahl in Form der Briefwahl teilnehmen zu können, ist bei jeder Europawahl erneut ein gesonderter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche“ zu stellen. Die Antragstellung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, bei der die wahlberechtigte Person zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet war, unabhängig davon, wie lange der Fortzug zurück liegt. Auslandsdeutsche, die nie in Deutschland gemeldet waren, müssen Ihren Antrag beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, stellen. Nähere Informationen zur Wahlteilnahme sowie ein Antragsformular zum Download erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-Ausland.html.

    Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (§ 6 Abs. 3 EuWG i. V. m. § 17a EuWO)

    Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an der Europawahl teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Jede:r darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich Unionsbürger:innen in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. 

    Hierfür ist ein gesonderter Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl erforderlich. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch von der Wohnsitzgemeinde die Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Nähere Informationen zur Wahlteilnahme sowie ein Antragsformular erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html. Darüber hinaus  stehen die Informationen auch in sämtlichen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany zur Verfügung.

    Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024

    Wichtiger Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde in Deutschland eingehen muss. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss handschriftlich unterzeichnet sein und im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie daher entsprechende Postlaufzeiten.

    Auslandsdeutsche, die Ihren Hauptwohnsitz zuletzt in Lüneburg hatten und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der Hansestadt Lüneburg richten Ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bitte an:

    Hansestadt Lüneburg
    Bürger- und Migrationsservice
    Bereich Wahlen
    Bardowicker Straße 23
    21335 Lüneburg

    Bei Bedarf stehen Ihnen die o. g. Antragsformulare auch beim Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg (Bardowicker Str. 23, 21335 Lüneburg) zur Verfügung.

    Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

    Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis zum 17. Mai bei den Wahlberechtigten im Briefkasten liegen. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Briefwahlbüro melden. 

    Ein Antrag auf Briefwahl kann online sowie postalisch gestellt werden. Ebenso ist es möglich, direkt vor Ort im Briefwahlbüro zu wählen. 

    Mehr Informationen

    Kontakt zum Briefwahlbüro im Rathaus

    Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) ist über die Waagestraße und den Rathausgarten erreichbar und barrierefrei zugänglich.

    Telefon: +49 4131 309-3200

    Öffnungszeiten: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, am Freitag vor der Wahl (7. Juni) von 8 bis 18 Uhr. 

    EUROPE DIRECT

    Lüneburg ist Teil des EUROPE-DIRECT-Netzwerks in Deutschland, das einem europaweiten Verband von Zentren angehört. Ziel ist es, Europa für die Menschen vor Ort greifbar zu machen und sie zu ermuntern, sich in die Debatte über die Zukunft der EU einzubringen. Verwaltet wird das Netzwerk von der Europäischen Kommission.