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    Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

    am 23. Februar 2025 

    In Deutschland findet die Wahl zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat im Dezember 2024 diesen Tag für die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag offiziell festgelegt.

    Wer ist zur Bundestagswahl wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt nach § 12 Bundeswahlgesetz (BWG) sind grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben
    • seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 23. November 2024 – Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
    • nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
    Wer steht automatisch im Wählerverzeichnis?

    Grundsätzlich werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag = Sonntag, 12.01.2025) bei der Meldebehörde mit Hauptwohnung gemeldet sind. Davon ausgenommen sind u. a. die im Ausland lebenden Deutschen, die zwecks Wahlteilnahme einen gesonderten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen müssen (siehe Punkt 3).

    Wer kann/muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen?

    Deutsche im Ausland (§ 12 Abs. 2 BWG i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 2 BWO)

    Bei einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann ebenso eine Wahlberechtigung vorliegen, wenn nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestand und dieser nicht länger als 25 Jahre zurück liegt (Variante 1).

    Bestand ein solcher Aufenthalt nicht, kann eine Wahlberechtigung aufgrund persönlicher und unmittelbarer Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und entsprechender Betroffenheit bestehen (Variante 2).

    In den beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Bei Variante 1 ist Anlage 2 der BWO zu benutzen, die auch elektronisch an die zuständige Gemeinde übermittelt werden kann; bei Variante 2 ist Anlage 2a BWO zu verwenden, die unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeinde vorliegen muss.

    Nähere Informationen zur Wahlteilnahme sowie das jeweilige Antragsformular zum Download erhalten Auslandsdeutsche auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

    Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 02. Februar 2025) bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde in Deutschland eingehen muss.

    Auslandsdeutsche, die Ihren Hauptwohnsitz zuletzt in Lüneburg hatten richten Ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bitte an:

    Hansestadt Lüneburg
    Bürger- und Migrationsservice
    Bereich Wahlen
    Bardowicker Straße 23
    21335 Lüneburg

    Im Regelfall der Variante 1 kann der Antrag auch per Mail an wahlbuero@stadt.lueneburg.de übermittelt werden.

    Im Ausnahmefall der Variante 2 ist der Antrag ausschließlich im Original postalisch zuzusenden. Bitte beachten Sie entsprechende Postlaufzeiten.

    Deutsche (ohne Wohnsitz im Wahlgebiet),

    • die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten (§ 16 Abs. 2 Nr. 1. b) BWO) oder
    • die sich in einer Justizvollzugsanstalt oder entsprechenden Einrichtung befinden und mangels gemeldeten Wohnsitz nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind (§ 16 Abs. 2 Nr. 1. c) BWO),

    müssen ebenfalls einen gesonderten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Anderenfalls ist eine Teilnahme an der Bundestagswahl nicht möglich. Auch für diesen Antrag gilt die Einreichungsfrist bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 02. Februar 2025).

    Der Antrag muss unterschrieben im Original bei der Hansestadt Lüneburg (Bürger- und Migrationsservice, Bereich Wahlen, Bardowicker Straße 23, 21335 Lüneburg) eingehen.

    Info

    Foto: Hansestadt Lüneburg

    Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

    Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 17. Januar versendet und sollten bis Ende Januar bei den Wahlberechtigten im Briefkasten liegen.

    Briefwahlunterlagen können entweder mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder vorzugsweise online u. a. durch Nutzung des bereitgestellten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. 

    Über diesen Link können Sie in der Zeit vom 21. Januar bis zum 18. Februar 2025 die Briefwahlunterlagen online beantragen. 

    Darüber hinaus kann ein Briefwahlantrag auch formlos per E-Mail (wahlbuero@stadt.lueneburg.de) oder postalisch unter Angabe von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnsitzadresse gestellt werden. 

    Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift versendet werden sollen, ist zusätzlich diese Adresse genau anzugeben; bei Versand in das Ausland ist auch der entsprechende Staat mitzuteilen.

    Weitere nützliche Informationen können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.

    Grundsätzliche Informationen zur Briefwahl bietet die Bundesregierung auf dieser Internetseite an: „Wahlwissen 2025 – So funktioniert die Briefwahl“

    Wichtige Hinweise zur Briefwahl

    Bitte beachten Sie, dass zur Bundestagswahl 2025 die Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens Ende der 6. Kalenderwoche ausgegeben beziehungsweise versendet werden können, wenn die Stimmzettel gedruckt sind und vorliegen. Der Antrag kann aber schon vorher gestellt werden.

    Der Zeitraum für die Briefwahl wird sich bei der vorgezogenen Bundestagswahl somit von regulär 4 auf ca. 2 Wochen halbieren. Hierauf hat die Hansestadt Lüneburg leider keinen Einfluss.

    Wer bei der Briefwahl entsprechende Postrisiken vermeiden will, der sollte zu gegebener Zeit das Briefwahlbüro persönlich aufsuchen, um direkt vor Ort zu wählen. Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Briefwahl bitten wir jetzt schon um Verständnis für etwaige Bearbeitungs- und Wartezeiten.

    Empfehlung: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nach Möglichkeit keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, sondern am Wahlsonntag im Wahllokal von seinem Urnenwahlrecht Gebrauch machen.

    Hinweis: Wer bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann ohne den Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen.

    Wahlhelfer:innen

    Für die Bundestagswahl 2025 benötigt die Hansestadt Lüneburg derzeit keine weiteren Wahlhelfer:innen, da sich genügend Freiwillige gemeldet haben. 

    Kontakt zum Briefwahlbüro im Rathaus

    Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) ist über die Waagestraße und den Rathausgarten erreichbar und barrierefrei zugänglich.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausgabe von Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens ab dem 7. Februar möglich sein wird. Lediglich der Antrag kann schon vorher gestellt werden.

    Telefon: +49 4131 309-3200

    E-Mail senden

    Öffnungszeiten Briefwahlbüro

    Montag, Dienstag und Mittwoch: jeweils 10 bis 13 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr

    Donnerstag: 10 bis 13 Uhr sowie 14 bis 17 Uhr

    Freitag: 10 bis 15 Uhr