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    Kommunalwahlen in Niedersachsen

    am 13. September 2026 

    In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mitglieder der Räte in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden, die Kreistagsabgeordneten und die Regionsabgeordneten sowie die Mitglieder der Stadtbezirksräte und Ortsräte für die kommunalen Vertretungen gewählt.

    Der nächste Wahltag für diese allgemeinen Vertretungswahlen ist der 13. September 2026

    Wahlberechtigte in der Hansestadt Lüneburg können dann bei folgenden Wahlen ihre Stimme abgeben:

    • Wahl des Rates der Hansestadt und Wahl des Kreistages (sog. allgemeine Vertretungswahlen)
    • Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Hansestadt Lüneburg und Wahl des Landrats des Landkreises Lüneburg (sog. Direktwahlen)
    • In Oedeme und Ochtmissen wählen Einwohnende den Ortsrat (ebenfalls allgemeine Vertretungswahlen)

    Die Informationen auf dieser Seite werden fortlaufend ergänzt. 

    Wahl der Hauptverwaltungsbeamten

    Am 13. September 2026 findet in Hansestadt und Landkreis Lüneburg die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten (HVB) statt. Gewählt werden die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg sowie die Landrätin/der Landrat.

    Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister in der Hansestadt Lüneburg in der Reihenfolge, wie sie auch auf dem Stimmzettel zu finden sein werden:

    1. Kalisch, Claudia (Einzelwahlvorschlag Kalisch)
    2. Schröder-Ehlers, Andrea (SPD)
    3. Pietruck, Patrick (CDU)
    4. Soldan, Frank (FDP)
    5. Peters, Thorben (Die Linke)
    6. Dedow, Mats (Die PARTEI)
    7. Meyer, Heiko (Die Unabhängigen)
    8. Pauly, Michèl (Volt)

    Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge sowie weitere Informationen finden Sie unter Bekanntmachungen.

    Falls eine Stichwahl um das Amt der Hauptverwaltungsbeamten notwendig wird, findet diese am 27. September 2026 statt.

    Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie auf der Website des Landeswahlleiters. 

    Wahlhelfer:in werden

    Möchten Sie bei der Durchführung der Wahl unterstützen und Wahlhelfer:in werden? 

    Nutzen Sie dieses Formular, um sich dafür zu melden.

    Organisatorische Hinweise für Wahlberechtigte

    Kommunalwahlen 2026

    Wer darf wählen?

    Wählen dürfen Deutsche und EU-Staatsangehörige, die am Wahltag...

    • das 16. Lebensjahr vollendet haben
    • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet (z. B. Lüneburg für die HVB-Wahlen, Gemeindewahl und Kreiswahl; Oedeme oder Ochtmissen für die jeweilige Ortsratswahl) wohnen
    • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
    • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

    Wahlbenachrichtigung

    Sofern Sie für die Kommunalwahlen in der Hansestadt Lüneburg wahlberechtigt sind, sollte Ihnen spätestens bis zum 21.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung mit weiteren Informationen zur Ausübung Ihres Wahlrechts postalisch zugestellt worden sein.

    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Briefwahlbüro melden und erkundigen. 

    Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann spätestens bis zum 28.08.2026 schriftlich einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Sofern die Notwendigkeit der Berichtigung nicht offenkundig ist, sind beweiskräftige Unterlagen zur Begründung beizubringen. 

    Wahlbereiche

    Die Stadt ist für die Gemeindewahl in vier Wahlbereiche und für die Kreiswahl in zwei Wahlbereiche eingeteilt.

    Welche Straße in der Hansestadt Lüneburg zu welchem Wahlbereich gehört, können Sie der folgenden Liste entnehmen:

    Wie können Sie wählen?

    Persönlich: Sie können Ihre Stimme am Wahltag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr persönlich in Ihrem Wahlraum abgeben. Informationen zu Ihrem Wahlraum können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.

    Briefwahl: Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Sie können Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen grundsätzlich bis Freitag, 11. September, bis 13 Uhr per E-Mail, schriftlich oder vor Ort im Briefwahlbüro beantragen. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr ausgestellt werden.

    Kontakt zum Wahlamt

    Hansestadt Lüneburg
    Bürgeramt – Bereich Wahlen –
    Bardowicker Straße 23
    21335 Lüneburg
    E-Mail senden

    Telefon
    +49 4131 309-3698 (Herr Hellfeuer)
    +49 4131 309-3261 (Frau Schmidt)

    Fragen rund um die Wahlhelfer:innen:
    +49 4131 309-3212 (Herr Hesebeck)

    Briefwahl

    Kommunalwahlen 2026

    Info

    Foto: Hansestadt Lüneburg

    Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) ist über die Waagestraße und den Rathausgarten erreichbar und barrierefrei zugänglich.

    Im Briefwahlbüro kann direkt vor Ort gewählt werden und auch der Antrag auf Briefwahl gestellt werden.

    Telefon: +49 4131 309-3200

    E-Mail senden

    Öffnungszeiten:

    • Montag und Dienstag: jeweils 10 – 13 Uhr und 14 –16 Uhr
    • Mittwoch: 7 – 13 Uhr
    • Donnerstag: 10 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr
    • Freitag: 10 – 15 Uhr

    Sonderöffnungszeiten:

    • Freitag, 11. September: 10 – 13 Uhr
    • Samstag, 12. September: 8 – 12 Uhr für Ausnahmefälle
    • Sonntag, 13. September (Wahltag): 8 – 15 Uhr für Ausnahmefälle

    Briefwahl beantragen

    Online

    Auf den Wahlbenachrichtigungen findet sich ein QR-Code, der direkt zum Online-Wahlscheinantrag auf der städtischen Homepage führt. Die Seite kann bis zum 06.09.2026 auch direkt aufgerufen werden unter: www.hansestadtlueneburg.de/wahlen2026

    Für den Online-Wahlscheinantrag werden zwingend Angaben (Nr. im Wählerverzeichnis/Wahlbezirksnummer) aus der Wahlbenachrichtigung benötigt. Bei Nutzung des QR-Codes sind diese Daten bereits hinterlegt.

    Postalisch oder persönlich

    Ein Antrag auf Briefwahl kann auch postalisch gestellt werden (nähere Hinweise auf der Wahlbenachrichtigung) oder persönlich im Briefwahlbüro. 

    Nach Möglichkeit sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung (mit dem ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite) sowie Personalausweis – als Unionsbürgerin oder Unionsbürger einen Identitätsausweis – oder Reisepass dabeihaben. Das erleichtert die Antragsbearbeitung und vermeidet ggf. die Wartezeit im Briefwahlbüro.

    Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl

    Briefwahlunterlagen können gleichzeitig für die Wahlen am 13.09.2026 und für eine evtl. Stichwahl am 27.09.2026 beantragt werden. Beantragte Briefwahlunterlagen für eine Stichwahl könnten allerdings erst ausgestellt und versendet werden, wenn auch die Stimmzettel dafür gedruckt sind. Dies wird im Fall einer Stichwahl voraussichtlich Ende der 38. Kalenderwoche möglich sein.

    Aufgrund des kurzen Zeitfensters für eine evtl. Stichwahl kann es zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten kommen. Entsprechende Postlaufzeiten sollten bereits bei Antragstellung berücksichtigt werden. 

    Wer Postrisiken vermeiden möchte, sollte für die Stichwahl im Zweifelsfall keine Briefwahlunterlagen beantragen und möglichst von seinem Wahlrecht per Urnenwahl im Wahllokal Gebrauch machen.

    Weitere Informationen

    zu den Kommunalwahlen 2026

    Kommunalwahlsystem

    Der Niedersächsische Landeswahlleiter stellt Informationen zu den Kommunalwahlen 2026 und den Grundzügen des niedersächsischen Kommunalwahlsystems bereit. Diese finden Sie hier als Download.

    pdf
    Grundzüge Kommunalwahlsystem
    (pdf / 0.09 MB)
    Download

    Datenschutz im Kommunalwahlkampf

    Im Wahlkampf verarbeiten Parteien, Wählergruppen und andere politische Akteure häufig personenbezogene Daten – etwa, um ihre Mitglieder zu informieren oder Wahlwerbung gezielt an bestimmte Wählergruppen zu richten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Daten ist entscheidend für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und die Integrität des demokratischen Prozesses.

    Weitere Informationen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen zu diesem Thema finden Sie hier.