Kommunalwahlen in Niedersachsen
am 13. September 2026
In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mitglieder der Räte in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden, die Kreistagsabgeordneten und die Regionsabgeordneten sowie die Mitglieder der Stadtbezirksräte und Ortsräte für die kommunalen Vertretungen gewählt.
Der nächste Wahltag für diese allgemeinen Vertretungswahlen ist der 13. September 2026.
Wahl der Hauptverwaltungsbeamten
Ebenfalls am 13. September 2026 findet in Hansestadt und Landkreis Lüneburg die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten (HVB) statt. Gewählt werden die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg sowie die Landrätin/der Landrat.
Da die Hansestadt Lüneburg kreisangehörig ist, sind die Bürger:innen der Stadt grundsätzlich auch zur Kreiswahl und zur Landratswahl wahlberechtigt.
Falls eine Stichwahl um das Amt der Hauptverwaltungsbeamten notwendig wird, findet diese am 27. September 2026 statt.
Wahlbereiche
Die Stadt ist für die Gemeindewahl in vier Wahlbereiche und für die Kreiswahl in zwei Wahlbereiche eingeteilt.
- Übersicht der Gemeindewahlbereiche (Karte als PDF-Dokument)
- Übersicht der Kreiswahlbereiche (Karte als PDF-Dokument)
Welche Straße in der Hansestadt Lüneburg zu welchem Wahlbereich gehört, können Sie der folgenden Liste entnehmen:
- Wahlbereiche nach Straßen (Liste als PDF-Dokument)
Kontakt zum Wahlamt
Das Wahlamt der Hansestadt Lüneburg ist wie folgt zu erreichen:
Hansestadt Lüneburg
Bürgeramt – Bereich Wahlen –
Bardowicker Straße 23
21335 Lüneburg
E-Mail senden
Telefon
+49 4131 309-3698 (Herr Hellfeuer)
+49 4131 309-3261 (Frau Schmidt)
Die Informationen auf dieser Seite werden fortlaufend ergänzt.
Hansestadt Lüneburg
Wahlen
Markus Hellfeuer
+49 4131 309-3698
E-Mail senden
Hansestadt Lüneburg
Wahlen
Lena Schmidt
+49 4131 309-3261
E-Mail senden
Hansestadt Lüneburg
Wahlen
Philipp Hesebeck
+49 4131 309-3212
E-Mail senden
Wahlvorschläge
Informationen für Kandidierende
Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Am 06.05.2026 ist das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Kraft getreten. Damit endet die Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister in der Hansestadt Lüneburg bereits am 06.07.2026, 18.00 Uhr.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl sowie für die Ortsratswahlen in den Ortschaften Ochtmissen und Oedeme ist von der Gesetzesänderung nicht betroffen. Sie endet weiterhin am 20.07.2026, 18.00 Uhr.
Einen Leitfaden sowie entsprechende Vordrucke finden Sie auf dieser Seite. Die Vordrucke wurden aufgrund der o. g. Gesetzesänderungen angepasst und stellen den aktuellen Stand dar.
Formblätter für Unterstützungsunterschriften erhalten Sie vom Wahlamt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landeswahlleiters.