Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite
    Pressemitteilung vom 14.07.2025

    Wilder Müll in Lüneburg: Häufige Fragen und Antworten

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Immer häufiger melden sich verärgerte Lüneburger:innen bei der Stadt, weil Müll einfach auf Straßen, Wegen oder Grünflächen abgelegt wurde. 

    Dabei gibt es für die Müllentsorgung im öffentlichen und im privaten Raum in Lüneburg dank der Arbeit der Gemeinsamen Anstalt für Abfallwirtschaft Lüneburg (GfA) und der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) ein gut funktionierendes System. 

    Müll kostenlos entsorgen

    Jede Form von Müll kann kostenlos, zum Beispiel in den öffentlich aufgestellten Mülleimern der AGL oder kostengünstig bei der GfA entsorgt werden. Wer größere Müllmengen hat, die er nicht über den Sperrmüll entsorgen kann, hat die Möglichkeit, diesen Müll gegen Gebühr abholen zu lassen. Und dennoch nimmt das Problem von Wildem Müll im öffentlichen Raum zu – nicht nur in Lüneburg, sondern bundesweit.

    Jürgen Kipke, Fachbereichsleiter für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität sagt. „Es gibt leider einige wenige Menschen, die sich nicht an die Regeln halten – das geht zu Lasten der Allgemeinheit und unserer Umwelt.“ Das heißt auch – die Kosten für die öffentliche Müllentsorgung steigen in Form von Gebühren oder Steuern an. 

    Die Hansestadt fasst die wichtigsten Fragen zu dem Thema zusammen:

    Was ist wilder Müll?

    Wilder Müll ist Abfall, der illegal in der Natur, an Straßenrändern, auf Parkplätzen oder neben Containern abgestellt wird, statt ordnungsgemäß entsorgt zu werden. Typische Beispiele sind:

    • Zu früh herausgestellter Sperrmüll oder Gelbe Säcke, die sich durch Wind, Tiere oder Vandalismus verteilen
    • Abfälle, die kein Sperrmüll sind, werden nicht abgeholt und an der Straße liegen gelassen. Dazu zählen z.B. alte Autoreifen oder Bauabfälle wie alte Toiletten, Türen, Laminat, Teppichboden (mit Kleberesten) und Farbeimer
    • Abfall wird an fremden Orten abgestellt, weil die eigenen Mülltonnen voll sind
    • Müll wird neben Altglas- und Papiercontainern abgestellt
    • Illegale Ablagerungen auf Grünflächen, Parkplätzen oder im Wald

    Häufig sind Bequemlichkeit, Unwissenheit oder Kostenvermeidung die Ursache – in den meisten Fällen ist der Müll durch Privatpersonen verursacht.

    Was tun Stadt, GfA und AGL dagegen?

    Ziel ist es, wildem Müll vorzubeugen. Hier spielen verschiedene Punkte eine Rolle

    • Regelmäßige Reinigung von Parks und Straßen, um Müllansammlungen zu vermeiden
    • Zusätzliche Papierkörbe und Kontrollen in bekannten Problembereichen
    • Kontrollen und Ermittlungen bei Verstößen durch städtische Mitarbeitende
    • Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bei Verstößen
    • Aufklärung zur richtigen Abfallentsorgung – gemeinsam mit der GfA

    Abfälle können je nach Abfallart kostenlos oder kostengünstig beim GfA-Wertstoffhof oder per Sperrmüllabholung entsorgt werden. Was unter Sperrmüll fällt, ist auf der Website der GfA zu finden. 

    Wer räumt den wilden Müll weg?

    Wenn Menschen sich nicht an die Regeln halten und wilden Müll im öffentlichen Raum verursachen, müssen die Hansestadt Lüneburg, die AGL und die GfA aktiv werden. Hier stimmen sich die verschiedenen Stellen eng ab, um Müll möglichst schnell zu beseitigen. Die Stadtreinigung übernimmt viele dieser Aufgaben – finanziert wird die Entfernung des wilden Mülls von allen Bürger:innen über Gebühren und Steuern.

    Die Müllmengen, die die AGL täglich aus dem öffentlichen Raum entsorgt, steigt stetig an und lag vergangenes Jahr mit mehr als 200 Tonnen auf einem Höchststand. „Dazu zählt der Müll aus den öffentlichen Mülleimer sowie zunehmend auch wilder Müll“, erklärt AGL-Geschäftsführer Lars Strehse. „Wir erhalten oftmals auch Beschwerden, wenn Müll auf privaten Grundstücken abgelegt wird. In diesen Fällen sind wir als AGL mit unserer Stadtreinigung nicht zuständig, sondern die Grundstückseigentümer:in selbst“, betont Strehse und bittet um Verständnis.

    Werden Bußgelder verhängt?

    Ja, wenn die Verursachenden ermittelt und ihnen die Ablagerung nachgewiesen werden kann. Die Höhe hängt von der Art und Menge des Mülls ab:

    • Verwarngelder bis 55 Euro
    • Bußgelder ab 50 Euro bis zu mehreren Tausend Euro möglich
    • In schweren Fällen, wenn Gewässer, Luft oder Boden gefährdet werden, kann auch eine Strafanzeige folgen.

    Was können Bürger:innen tun?

    • Illegale Müllablagerungen melden: per E-Mail oder telefonisch unter 04131 309-0
    • Abfall korrekt entsorgen und Infos an Freunde, Bekannte, Nachbarn weitergeben: Informationen unter www.gfa-lueneburg.de
    • Privatleute können Schadstoffe, Elektrogeräte, Metall, Altkleider und Papier kostenfrei zum Betriebshof bringen
    • Verantwortung übernehmen: Jede ordnungsgemäße Entsorgung schützt Natur und Stadtbild.
    Info

    Wilder Müll an der Bleckeder Landstraße.
    Foto: Hansestadt Lüneburg 

    Info

    Wilder Müll im Wald. Foto: GfA