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    Pressemitteilung vom 17.12.2025

    Urteil gegen Fernwärme-Preisklausel: Avacon-Kunden können sich an Mieterberatung oder Verbraucherzentrale wenden

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Sind die Preisgleitklauseln der Avacon Natur bei der Berechnung der Fernwärmepreise zulässig? Dazu hat das Oberlandesgericht Celle jetzt ein Urteil gefällt und der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentrale Recht gegeben (Akztenzeichen: 13 UKl 3/24). 

    Demnach hält das Gericht die erfolgten Preiserhöhungen – mit wenigen Ausnahmen – für unzulässig. Was das für Fernwärmekunden auch in Lüneburg bedeutet, ist noch nicht absehbar. Die Verbraucherzentrale prüft aktuell eine Sammelklage. Die Avacon hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

    In der jüngsten Ratssitzung berichtete dazu Lüneburgs Erster Stadtrat Markus Moßmann: „Aus städtischer Sicht gebietet es die Transparenz, dass die Preisanpassungsklausel ohne Rücksicht auf eingelegte Rechtsmittel zügig angepasst wird und die Avacon hierzu klar und offen in Richtung der betroffenen Verbraucher kommuniziert, wie es weitergeht.“ 

    Dies habe die Stadt gegenüber der Avacon Natur deutlich gemacht. „Uns wurde zugesagt, dass wir hier unmittelbar über weitere Entscheidungen in Kenntnis gesetzt werden, um dann Betroffene sowie den Arbeitskreis Fernwärme informieren zu können.“

    Beratung für Verbraucher:innen

    Verbraucher:innen, die Fernwärme von der Avacon Natur beziehen, können sich bei der Mieterberatung der AWO oder bei der Verbraucherzentrale über eventuelle rechtliche Schritte informieren. 

    Die Stadt selbst darf nicht rechtlich beraten.