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    Pressemitteilung vom 05.06.2023

    Rat entscheidet: Kita-Gebühren werden für viele Eltern deutlich günstiger – Mittagessen etwas teurer

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Die meisten Eltern zahlen für die Kinderbetreuung in Krippen, Horten und anderen Betreuungseinrichtungen ab August 2023 deutlich weniger. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am Donnerstag (1. Juni 2023) neue Benutzungs- und Elternbeitragsordnungen für Kitas beschlossen. Die neuen Satzungen waren zuvor von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe aus der Lüneburger Politik zusammen mit der städtischen Kita-Verwaltung erarbeitet worden, auch einen Austausch mit dem Kita-Stadtelternrat gab es. Die Satzungen umfassen auch noch andere Punkte. So bezahlen Eltern künftig mehr fürs Mittagessen. Außerdem werden die Sommerferienzeiten in den städtischen Kitas angeglichen. Die neuen Elternbeiträge und die höheren Entgelte für das Mittagessen gelten für alle städtischen Einrichtungen und sollen analog von den freien Trägern angewendet werden. 

    Großes Lob zollten alle Redner:innen der Fachbereichsleiterin Familie & Bildung, Jutta Bauer, und ihrem Team für die gute Vorbereitung und Begleitung der Arbeitsgruppe. Ziel war, so steht es auch in der Vorlage, „eine sozialgerechte Staffelung“ sowie „Familien mit niedrigeren Einkommen deutlich zu entlasten und Familien mit hohem Einkommen in einem verträglichen Maße stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen“. Auch Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch dankte für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in der AG sowie zwischen Rat und Verwaltung. „Und ich denke, das Ergebnis ist ein wichtiger, richtiger und mutiger Schritt."

    Ein Überblick 

    • Ab August zahlen Eltern mit einem Bruttojahreseinkommen (immer abzüglich verschiedener Freibeträge) von unter 30.000 Euro keine Gebühren. Bisher liegt die Grenze für Nullzahler bei rund 18.800 Euro im Jahr.
    • Auch wer mehr verdient, wird entlastet. Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp unter 100.000 Euro im Jahr sinken die Beiträge gegenüber dem jetzigen Stand. Erst darüber wird es teurer für Eltern.
    • Neu ist auch, dass die Beiträge prozentual vom Bruttoeinkommen ermittelt werden, es gibt keine starren Beiträge mehr.
    • Es gibt 14 statt bisher zwölf Einkommensstufen. Die Staffel reicht nun bis zur Stufe 110.000 bis 120.000 Euro – ein Krippen-Ganztagsplatz kostet Eltern in dieser Einkommensgruppe zwischen 495 und 540 Euro. Zum Vergleich:  Bisher werden die Höchstbeträge schon ab 60.000 Euro erhoben, der Maximalbeitrag liegt bei 450 Euro.

     

    Ebenso beschlossen wurde:

    Der Beitrag für das Mittagessen in den Kitas / Einrichtungen wird ab August auf monatlich 60 Euro steigen (zuvor 56 // ermäßigt neu 45 Euro, zuvor 42 Euro). Weitere Erhöhungen erfolgen jeweils jährlich um 5 Euro auf max. 70 Euro. 

    Die Sommerschließzeiten werden vereinheitlicht: Alle städtischen Kitas schließen künftig in den letzten drei vollen Wochen der Sommerferien.

    Entgelterstattung für ausgefallene Betreuungstage ist an städtischen Einrichtungen möglich, wenn im Monat an mindestens fünf Betreuungstagen, die nicht aufeinander folgen müssen, die Betreuung aus Gründen (die der Träger zu verantworten hat) ausfällt. Bisher gilt diese Regelung ab drei Betreuungstagen, die aber aufeinander folgen müssen. 

    Die Erhöhung der Fortbildungstage für städtische Erzieher:innen von drei auf vier jährlich fand keine Mehrheit im Rat. Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch hatte dafür auch mit Blick auf die herausfordernde Personalgewinnung noch eigens geworben. Sie sagte anschließend: „Ich bedauere, dass der Rat diesen Schritt nicht mitgegangen ist. Die Erhöhung der Fortbildungstage wäre ein wichtiges Zeichen für unsere Erzieher:innen gewesen und hätte die Attraktivität der Hansestadt Lüneburg als Arbeitgeberin auf diesem engen Markt steigern können.“ 

    Die Kosten der neuen Beitragsordnung für den städtischen Haushalt kalkuliert die Verwaltung mit 46.000 Euro jährlich. Allerdings: Die Mindereinnahmen können aktuell nur geschätzt werden, denn die Verwaltung hat keine Kenntnisse über die Einkommensverhältnisse der Eltern mit mehr als 60.000 Euro, da die jetzige Staffel und damit Nachweispflicht bei dieser Summe endet.