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    Pressemitteilung vom 19.10.2023

    Markierungen statt Schilder – Hansestadt ändert die Kennzeichnung der Parkplätze an der Uelzener Straße

    HANSESTADT LÜNEBURG – Vor rund einem halben Jahr wurde die Uelzener Straße nach ihrer umfangreichen Sanierung und Umgestaltung wieder freigegeben. Die Stadt hatte unmittelbar danach einen Großteil der neuen Parkflächen mit entsprechenden Verkehrsschildern gekennzeichnet, um allen Verkehrsteilnehmenden die Neuordnung des Verkehrsraums dort deutlich zu machen. Jetzt sollen die Schilder weichen und durch Markierungen ersetzt werden. 

    „Es ging uns darum, eine deutliche und sichtbare Anordnung zu treffen, um den vielen Parkverstößen vor Ort entgegenzuwirken“, erklärt Ordnungsamtsleiter Mathias Dorn. Immer wieder hatten zu Anfang Autofahrende u. a. auf dem Radweg geparkt. Mittlerweile sei ein deutlicher Gewöhnungseffekt eingetreten. „Die meisten Menschen wissen jetzt, wo sie dort parken dürfen und wo nicht“, so Dorn.

    Die Stadt habe sich daher nun dafür entschieden, die Parkplätze durch Markierungen auf dem Boden kenntlich zu machen. „Sobald die Markierungsarbeiten an der Uelzener Straße erfolgen können, werden wir die Schilder entfernen und bei Bedarf anderweitig nutzen“, erklärt Dorn. 

    Bestehen bleiben die Schilder lediglich bei den beiden Schwerbehindertenparkplätzen (Uelzener Straße 26 und 38). Hier ist die Beschilderung zusätzlich zu den Markierungen und dem Piktogramm „Rollstuhlfahrer“ laut Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben. „Das ist auch sinnvoll, damit sich diese Parkplätze deutlich von den restlichen Parkflächen unterscheiden und Nutzende diese schnell erkennen“, so Dorn.

    Dass anders als zuvor eine Kennzeichnung der Parkflächen auf der Ostseite der Uelzener Straße überhaupt zwingend notwendig ist, hängt mit den baulichen Gegebenheiten nach dem Umbau zusammen. Denn die Parkflächen liegen zwischen Gehweg und Radweg. Demnach handelt es sich bei diesen Flächen nach der Straßenverkehrsordnung ebenfalls rein formal um einen Gehweg. „Um das Parken in dem Bereich zu erlauben, ist die Ausweisung als Parkfläche notwendig“, stellt Dorn klar.

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