Finanzlage der Stadt: Oberbürgermeisterin ergreift Maßnahmen
HANSESTADT LÜNEBURG. – Lüneburgs Haushaltslage ist nicht gut, das ist allen bekannt. Der aktuelle Controllingbericht aus dem Fachbereich Finanzen zeigt nun, dass die Finanzlage sich weiter verschlechtert. Hauptgrund dafür sind wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen sowie deutlich gestiegene Pensionsrückstellungen.
Wie stark diese zusätzlichen Aufwendungen und fehlenden Steuereinnahmen am Ende wirklich zu Buche schlagen, lässt sich erst zu einem späteren Zeitpunkt verlässlich beziffern. Schon jetzt aber ist klar: Lüneburg muss weiter gegensteuern, um handlungsfähig zu bleiben.
Freiwillige Leistungen bleiben bestehen – keine Steuererhöhungen
Eines macht Lüneburgs Oberbürgermeisterin in diesem Kontext ganz deutlich: „Die jetzt ergriffenen haushalterischen Maßnahmen haben keine spürbaren Auswirkungen auf die Menschen in Lüneburg. Freiwillige Leistungen, das heißt Unterstützungen von Vereinen, Organisationen, Sozialträgern etc., welche vom Rat beschlossen sind oder zu denen die Hansestadt vertraglich verpflichtet sind, werden dadurch nicht in Frage gestellt. Auch eine Erhöhung von Steuern ist aktuell weder angedacht noch möglich.“
Neue bzw. zusätzliche freiwillige Leistungen wird die Verwaltung dem Rat allerdings derzeit nicht empfehlen.
Einhaltung der Haushaltssperre durch Personalmaßnahmen
Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch hatte sich vergangene Woche an Verwaltung und Rat gewandt, um erneut auf die Einhaltung der vorhandenen Haushaltssperre zu drängen. Diese wurde im Rahmen der Haushaltsplanung vom Rat beschlossen und sieht vor, dass die Stadt in diesem Jahr 6,5 Millionen Euro durch eine restriktive Haushaltsführung einspart und für das Jahr 2026 weitere 9,2 Millionen Euro. Die Einhaltung der haushaltswirtschaftliche Sperre ist fester Bestandteil des städtischen Haushaltssicherungskonzept.
Kalisch erläutert: „Es ist meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die vom Rat beschlossene Sperre eingehalten wird. Über die bereits im Haushalt verankerte Sperre hinaus habe ich auf Vorschlag von Kämmerer Matthias Rink zusätzliche Maßnahmen ergriffen.“
Dies sind übliche Personalmaßnahmen. Diese sehen vor, dass vakante Stellen für die Dauer von sechs Monaten nicht wiederbesetzt werden sowie befristete Arbeitsverträge vorerst nicht weiter verlängert werden. Ausnahmen von diesen Regelungen können in begründeten Einzelfällen durch die Rathauschefin oder den Kämmerer getroffen werden.
Maßnahmen werden bewertet und bei Bedarf angepasst
Die finanzielle Entwicklung der Hansestadt sowie das Instrument der Haushaltssperre wurden während der letzten Haushaltsberatung in allen Fachausschüssen skizziert. Im jüngsten Finanzausschuss wurde das Jahresergebnis 2024 sowie die aktuelle Entwicklung in 2025 aufgezeigt. Ergebnisse zur Gesamtlage der Hansestadt liegen erst jetzt mit dem aktuellen Controllingbericht vor. „Die Ergebnisse können sich am Jahresende auch wieder ganz anders darstellen“, betont Kalisch.
Die finanzielle Situation werde durchgehend bewertet und ergriffene Maßnahmen überprüft. „Wenn sich die finanzielle Situation im Rahmen der Haushaltsplanung verbessert, können einzelne Maßnahmen auch aufgehoben werden“, so Kalisch. Hierzu wird die Stadtverwaltung regelmäßig an den Verwaltungsvorstand und im Rahmen des Haushaltsberichts an den Ausschuss für Finanzen berichten.
Was ist ein Controllingbericht?
Nach § 32 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHKVO) muss die Stadt ihre Finanzen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und den örtlichen Bedürfnissen steuern und überwachen. Dafür nutzt die Stadt Lüneburg seit Jahren ein unterjähriges Controlling mit regelmäßigen Berichten. Diese Berichte befassen sich mit dem Ergebnishaushalt und den einzelnen Investitionen.
Dreimal im Jahr müssen alle Bereiche der Stadtverwaltung melden, welche Einnahmen und Ausgaben sie bis zum Jahresende erwarten, wie der aktuelle Stand ist und welche Risiken es möglicherweise gibt. Diese Rückmeldungen, auch Budgetberichte genannt, werden ausgewertet und dem Verwaltungsvorstand vorgelegt. Sie dienen als Grundlage, um die Finanzen der Stadt gezielt steuern zu können und die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu beurteilen.
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