Beteiligung zum Lüneburger Lärmaktionsplan startet
HANSESTADT LÜNEBURG. – An welchen Straßen ist es in Lüneburg sehr laut und wer ist besonders von dem Verkehrslärm betroffen? Was kann die Stadt tun, um den Lärm dort zu mindern? Das sind die wesentlichen Fragen der kommunalen Lärmaktionsplanung. Die Hansestadt aktualisiert derzeit ihren Lärmaktionsplan. Gutachter haben dazu vorhandene Lärmkarten erweitert und aktualisiert sowie Empfehlungen zur Lärmminderung fortgeführt.
Nachdem diese bereits im Umweltausschuss vorgestellt wurden, startet jetzt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lüneburger Lärmaktionsplan.
Frist für Öffentlichkeitsbeteiligung und Stellungnahmen
In der Zeit vom 19. September bis zum 17. Oktober 2024 können Bürger:innen sowie Träger öffentlicher Belange die vorliegenden Entwurfs- und Planunterlagen einsehen und Hinweise und Anregungen an die Hansestadt geben.
Stellungnahmen können innerhalb der genannten Frist per E-Mail an LAP@stadt.lueneburg.de oder postalisch an das Rathaus geschickt werden.
Hier sind die Unterlagen einzusehen
Die Planungsunterlagen können online eingesehen werden. Mehr Informationen dazu gibt es unter www.hansestadt-lueneburg.de/LAP.
Die Unterlagen liegen während des vierwöchigen Zeitraumes außerdem in gedruckter Form im Bereich Umwelt (Bei der Ratsmühle 17a) aus. Bei Bedarf kann ein Termin zur Einsicht im Bereich Umwelt vereinbart werden unter +49 4131 309-3471.
So geht es nach der Beteiligung weiter
Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Anregungen gesichtet und evaluiert und der Entwurf des Lärmaktionsplanes überarbeitet. Die darauffolgende Beratung in den Gremien und Beschlussfassung ist für Ende des Jahres geplant.
Im Anschluss wird der vom Rat beschlossene Lärmaktionsplan an das niedersächsische Umweltministerium übersandt.
Foto: Hansestadt Lüneburg
Zum Lärmaktionsplan
„Die Lärmaktionsplanung fällt in der 4. Runde mit einer deutlich umfangreicheren Betrachtung als vorher aus, um die Betroffenheit der Anwohnerschaft von Verkehrslärm zu ermitteln und Maßnahmen zur Reduzierung zu entwickeln“, erklärt Markus Moßmann, Lüneburgs Erster Stadtrat, das Ziel der Lärmaktionsplanung.
Das beauftragte Büro hatte die Belastungen im Stadtgebiet auf der Grundlage von Verkehrszählungen rechnerisch ermittelt und die Lärmbelastung in Lärmkarten übersetzt. Anschließend haben die Experten Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten Jahre entwickelt und priorisiert.
Solche Maßnahmen können konkret den baulichen Lärmschutz betreffen, die Verlagerung von Verkehr oder etwa die Sanierung von Straßen. „Die Lärmaktionsplanung liefert keine detaillierten Pläne, sondern Hinweise und Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung“, so Moßmann.
Der Lärmaktionsplan hat zudem keine unmittelbare Rechtswirkung, die enthaltenen Maßnahmen zur Lärmminderung können nicht eingefordert werden. Allerdings sind die Aussagen des Lärmaktionsplanes für die öffentliche Verwaltung insofern verbindlich, als dass sie bei künftigen Planungen und Entscheidungen der Fachämter zur berücksichtigen sind und in die Abwägungsentscheidung mit einfließen müssen.
Für die aktualisierte Version der Lärmaktionsplans haben Gutachter die vorhandenen Lärmkarten überarbeitet.
Quelle: Hansestadt Lüneburg, entnommen aus Anhang 2, Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Stufe
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