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    Pressemitteilung vom 20.06.2023

    Anwohnerschutz hat Vorrang – Hansestadt plant eigene Infoveranstaltungen zur Rückkehr des LSK

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Die Nachricht, dass der Lüneburger SK in der kommenden Saison seine Heimspiele wieder auf der Anlage des VfL Lüneburg austragen möchte, hat bei vielen Anwohnenden in der Nachbarschaft Verunsicherung und Sorgen ausgelöst. Auch die Hansestadt Lüneburg war von den Verlautbarungen der beiden Vereine überrascht worden. Insbesondere, da die Stadt einer Weitergabe an andere Vereine zustimmen muss – so ist es im Pachtvertrag zwischen Hansestadt und VfL geregelt. 

    „Wir befinden uns mittlerweile in konstruktiven Gesprächen mit den Sportvereinen“, sagt Lüneburgs Ordnungsdezernent Markus Moßmann. So habe man den Vereinen deutlich gemacht, dass zusätzlicher Spielbetrieb nur erfolgen könne, wenn Anwohnerschutz und damit verbundene Lärmschutzvorgaben beachtet werden. Hierzu sind weitere Gespräche geplant – mit den beteiligten Vereinen, aber vor allem auch mit der Anwohnerschaft. „Wir kennen und verstehen die Sorgen der Anwohnerschaft und nehmen die Bedenken ernst“, betont Moßmann. Der Lüneburger SK hatte 2017 bis 2019 zwei Saisons beim VfL gespielt – mit zum Teil hochklassigen Gegnermannschaften und vielen Besucher:innen. Unter welchen Bedingungen künftige Spiele dort stattfinden können und welche Lärmschutzmaßnahmen dafür ergriffen werden müssen, dazu wird die Hansestadt eine gesonderte Veranstaltung für die Anwohner:innen durchführen. „Klar ist aber auch, dass wir unsere Vereine dort unterstützen wollen, wo wir können“, ergänzt Sportdezernent Florian Forster. 

    Nicht um den Spielbetrieb beim VfL, sondern um Kultur- und Freizeitveranstaltungen auf den Sülzwiesen geht es bei der jetzt anstehenden Infoveranstaltung am Donnerstag, 22. Juni, um 18 Uhr Hörsaal des Klinikums. Hier stellt die Verwaltung die neue Satzung für den Bereich der Sülzwiesen vor und erläutert, welche Vorgaben zum Lärmschutz auf den Sülzwiesen gelten und wie diese von den Veranstaltern technisch eingehalten sowie von der Stadt überprüft werden. Der Satzungsentwurf wird im Anschluss in den politischen Gremien beraten.