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    Verfügungsfonds „Kultur in der Innenstadt“

    Neue Antragsfristen

    Mit dem Verfügungsfonds „Kultur in der Innenstadt“, gefördert durch das Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren", möchte die Hansestadt Lüneburg von 2022 bis 2025 die Entwicklung der Innenstadt zu einem kulturellen Erlebnis- und Begegnungsraum fördern. 

    Das vorhandene kreative Potential des Lüneburger Kulturbetriebs soll noch sichtbarer gemacht und neue kreative Verbindungen aus Lüneburger Kulturschaffenden und anderen Innenstadt-Akteur:innen, beispielsweise aus Gastronomie und Einzelhandel, angestoßen werden.

    Ob innovative Veranstaltungsformate im öffentlichen Raum, Angebote zum Kreativ-Werden für die Lüneburger:innen; ob einmalige oder sich wiederholende Aktionen, oder nachhaltige, längerfristige Projekte, Konzepte und Maßnahmen zur Strukturentwicklung – in der Hansestadt soll für die nächsten drei Jahre viel Raum zum Ausprobieren von Neuem für eine zukunftsfähige Innenstadt voll Kultur gegeben werden.

    Bei Rückfragen zum Förderprogramm wenden Sie sich gern an: Annette Beer-Kullin, Telefon +49 4131 3093241, E-Mail senden.

    Info

    Mit dem Verfügungsfonds soll es zukünftig mehr kulturelle Angebote in Lüneburgs Innenstadt geben. Foto: Lüneburg Marketing, Mathias Schneider

    Gegenstand der Förderung
    • einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für Projekte und Veranstaltungen in der Lüneburger Innenstadt (siehe Lageplan) und für die Entwicklung eines Erlebnisraums kulturelle Innenstadt
    Förderzeitraum
    • Förderprojekte müssen zwischen dem 7. Dezember 2022 bis 31. August 2025 durchgeführt werden.
    Antragsberechtigt sind
    • gemeinnützige Vereine, freie Initiativen, einzelne natürliche Personen und sonstige juristische Personen, die im kulturellen Sektor tätig sind, beziehungsweise Institutionen, deren Hauptzweck die künstlerische oder kulturelle Tätigkeit ist.
    • Kooperationen verschiedener Akteure über die Kultur- und Kreativszene hinaus, wenn ein:e Hauptakteur:in den oben genannten Kriterien entspricht.
    Beispiele für förderfähige Projekte
    • niederschwellige Angebote der künstlerischen und kulturellen Bildung und zum Kreativwerden
    • kulturelle Veranstaltungen in der Innenstadt
    • Neu- und Weiterentwicklung sowie Umsetzung von Konzepten, die der kulturellen Vielfalt und Belebung in der Lüneburger Innenstadt dienen
    • Zwischennutzung von Leerstandsimmobilien zur Nutzung für kulturelle Zwecke
    Förderumfang 
    • im Regelfall maximal 2.000 Euro pro Förderprojekt beziehungsweise maximal 5.000 Euro bei nachhaltig wirksamen Projekten (beispielsweise Konzeptionen, Strukturentwicklungsprojekten, Entwicklungen von Apps). Abweichungen im Einzelfall möglich
    • Zuschuss bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten möglich
    Antragsfristen und -bewilligungen
    • Projekte, für die eine Förderentscheidung bis zum 21. März 2023 erforderlich war, mussten bis zum 7. März 2023 bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich Kultur, beantragt werden.
    • Projekte, für die eine Förderentscheidung bis zum 27. Juni 2023 erforderlich war, mussten bis zum 13. Juni 2023 bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich Kultur, beantragt werden.
    • Projekte, für die eine Förderentscheidung bis zum 7. November 2023 erforderlich war, mussten bis zum 24. Oktober 2023 bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich Kultur, beantragt werden. Projekte, die im Zeitraum 01.01.-31.01.2024 durchgeführt werden sollten, mussten ebenfalls bis zum 24.10.2023 bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich Kultur, beantragt werden.
    • Projekte, für die eine Förderentscheidung bis zum 27.02.2024 erforderlich ist, mussten bis zum 10.02.2024 bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich Kultur, beantragt werden. 
    • Projekte, für die eine Förderentscheidung bis zum 18.06.2024 erforderlich ist, müssen bis zum 02.06.2024 bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich Kultur, beantragt werden.
    • Projekte, für die eine Förderentscheidung bis zum 26.11.2024 erforderlich ist, müssen bis zum 10.11.2024 bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich Kultur, beantragt werden.
    Förderentscheidung

    Nach formeller Prüfung eingehender Anträge durch die Kulturverwaltung erarbeitet ein temporärer Beirat Förderempfehlungen zum Beschluss im Verwaltungsausschuss der Hansestadt. Der Beirat besteht aus:

    • Vorsitzende:r des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften der Hansestadt Lüneburg
    • Vertreter:in der Stadtgesellschaft, die/der sich für die Verzahnung von Kultur, Einzelhandel und Gastronomie stark macht
    • Geschäftsführer:in der Lüneburg Marketing GmbH
    • zwei Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften aus unterschiedlichen Fraktionen
    • Fachbereichsleitung Kultur
    • Kulturreferent:in
    • bis zu drei beratend tätig werdende Vertreter:innen verschiedenen Kultursparten (Freie Theater, Musik/Kulturelle Bildung, studentische Kultur, Kunst, Stadtgeschichte/Erinnerungskultur und Soziokultur)
    Dokumente (Antragsunterlagen, Richtlinie)
    pdf
    Richtlinie Verfügungsfonds Kultur in der Innenstadt
    (pdf / 1.32 MB)
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    pdf
    Fördermittelantrag
    (pdf / 0.18 MB)
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    pdf
    Empfangsbestätigung und Rechtsbehelfsverzicht
    (pdf / 0.09 MB)
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    pdf
    Formular für den Mittelabruf
    (pdf / 0.06 MB)
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    pdf
    Verwendungsnachweis
    (pdf / 0.17 MB)
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    pdf
    Lageplan des Projektgebiets
    (pdf / 0.92 MB)
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