Umweltverwaltung
Vielfältige Aufgaben zum Schutz der Umwelt
Der Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg befasst sich mit dem Schutz der Ressourcen Boden, Luft und Wasser. Er übernimmt und vollzieht vielfältige Aufgaben:
- Untere Abfallbehörde,
- Untere Bodenschutzbehörde,
- Untere Immissionsschutzbehörde,
- Untere Wasserbehörde,
- Hochwasser und Starkregen,
- Grundstücksentwässerung,
- Beprobung von Abwasser,
- Abwassergebühren (Regenwasser),
- Gewässerunterhaltung,
- Förderanträge zum Bau von Zisternen,
- Überprüfung von Kraftstoffen,
- Schornsteinfegerwesen,
- Brenngenehmigungen,
- Stellungnahmen zu Bauanträgen,
- Mitwirkung bei der Bauleitplanung,
- Umweltinformationen,
- Betreuung des städtischen Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
Artenschutz und Naturschutz obliegen dem Landkreis Lüneburg. Dieser ist Untere Naturschutzbehörde.
Regenwasserförderrichtlinie
Nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
Seit August 2021 fördert die Hansestadt Lüneburg die Einrichtung von Regenwasserzisternen für Privatpersonen.
Dies ist ein nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz und spart die Verwendung von Grundwasser für die Bewässerung von Gartenflächen ein.
Die Fördermittel werden als einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Nutzinhalt des Speichers und wurde Mitte April 2023 erhöht.
Nutzinhalt:
- kleiner als 2,5 m³ - keine Förderung
- für Zisternen zwischen 2,5 m³ bis 5 m³ - 600 Euro
- für Zisternen mit mehr als 5 m³ - 1.000 Euro.
Weitere Informationen sowie den Förderantrag finden Sie hier.

Regenwasserzisterne
Foto: Hansestadt Lüneburg
Abbruch (Abriss) von baulichen Anlagen
Umweltrechtliche Pflichten
Der (Teil-)Abbruch oder die Beseitigung von baulichen Anlagen erfordert in manchen Fällen eine Anzeige an die Bauaufsichtsbehörde.
Unabhängig von den Vorgaben aus dem Baurecht muss der Bauherr sicherstellen, dass auch alle Vorgaben aus anderen Rechtsgebieten eingehalten werden.
Hier haben wir Ihnen eine Übersicht über die umweltrechtlichen Pflichten bei einem Abriss von baulichen Anlagen zusammengestellt. Weitere Anforderungen können sich z. B. aus dem Denkmalschutz- oder Naturschutzrecht ergeben. Zusätzlich sind beim Umgang mit Gefahrstoffen – wie Asbest – die Arbeitssicherheit und ggf. Vorgaben des Gewerbeaufsichtsamtes (GAA) zu beachten.
Ist für die Beseitigung einer Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung oder Voruntersuchungen erforderlich, so müssen diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.
