Vereinbarkeit
Familie und Beruf in Einklang bringen zu können, ist ein wichtiges Ziel der Gleichstellungsarbeit
Fürsorgende Aufgaben im privaten Umfeld mit beruflichen Zielen vereinbaren und verknüpfen zu können, ist ein wichtiges Ziel der Gleichstellungsarbeit und wird umgesetzt durch:
- Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an allen Personalangelegenheiten der Stadtverwaltung der Hansestadt Lüneburg; bei Bedarf Empfehlungen für Teilzeitmodelle (z.B. von Männern), flexible Arbeitszeitmodelle für die Vollzeittätigkeit von Müttern oder dem Teilen eines Arbeitsplatzes; Beratung zur Qualifikation der Stadtverwaltung für das für das FaMi-Siegel etc.
- Beratung von Kolleg:innen sowie Bürger:innen der Hansestadt Lüneburg zu Vereinbarkeitsfragen oder wenn sie sich benachteiligt fühlen
- Sensibilisierung für die Komplexität des Themenfeldes und Beratung der politischen Gremien des Stadtrates durch Vorträge und Empfehlungen sowie Stellungnahmen zu politischen Anträgen
- Öffentlichkeitsarbeit zum Themenfeld (Homepage, Flyer, Social Media, Demonstrationen, Kundgebungen etc.)
- Öffentliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Aktionstagen (Equal Care Day, Equal Pay Day, Internationaler Frauentag), welche Maßnahmen zu Verbesserungen bezüglich Vereinbarkeit beitragen können.
Hierzu zählen:
- Geschlechterrollenvielfalt vom Kleinkindalter an vermitteln (Teilung Sorgearbeit, unterschiedliche Bezugspersonen bereits in Kinderbüchern etc.);
- Flexibilitätsbedürfnisse der Beschäftigten als ein wesentlicher Faktor für Gleichstellung
- Begleitende Maßnahmen zur sozialen Absicherung, Arbeitsvolumenverteilung, Prioritäten, Regeln für Ausgleichsnotwendigkeiten und weitere
Gender Gaps
Die gesetzlichen Regelungen zu Elternzeit, Elterngeld, Teilzeitmöglichkeiten und dem Verbot unterschiedlicher Bezahlung bei gleicher Arbeit haben Gleichberechtigung zum Ziel.
Die gesellschaftliche Realität ist jedoch eine andere: Gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter und die zahlreichen Modelle der Lebensgestaltung sind nicht gesichert.
Diese Gender Gaps bilden die Indikatoren für strukturelle Diskriminierungen insbesondere der Personen, die überwiegend fürsorgende Aufgaben übernehmen. Diese unverzichtbare, aber dennoch oft unsichtbare Arbeit leisten nach wie vor deutlich mehr Frauen als Männer.
Durch die geschlechtsspezifischen Unterschiede ergibt sich dieser Aufgabenschwerpunkt für die Gleichstellungsbeauftragte.

Das Bild zeigt die bestehenden geschlechtsspezifischen Hürden, die sog. Gender Gaps.
Abbildung: Kia Schmitz 2023 für den Deutschen Juristinnenbund e.V. in Kooperation mit der Bundestiftung Gleichstellung
Weiterführende Informationen
Wissenswertes zum Thema gibt es auf der Seite www.equalpayday.de.