Geschlechtervielfalt
Alle Personen sollen gleich behandelt werden
Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.10.2017 zur Änderung des Personenstandsgesetzes wurde auch formal ein Wandel eingeleitet:
- zunächst mit der „Ehe für Alle“
- seit Januar 2019 muss verbindlich die sog. dritte Option „divers“ neben weiblich und männlich als Geschlechtseintrag möglich sein und entsprechend von den Standesämtern umgesetzt werden
- im November 2024 ist das „Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft getreten, das die Änderung von Geschlecht und Vorname ermöglicht, ohne dass ein psychologisches Gutachten eingeholt werden muss. Damit ist ein wichtiger Schritt vollzogen worden, um Geschlechtervielfalt als eine gleichberechtigte Lebensform anzuerkennen.
Diese Urteile erstritten hat die hiervon insbesondere betroffene Community der LGBTQI*Personen (Lesbian, Gay, Bi (als sexuelle Orientierungen) Trans, Queer, Intersex (als geschlechtliche Identitäten), *und weitere nicht genannte), die sich selbst als „queer“ bezeichnet.
Wichtige Aktionstage für die Akzeptanz von Geschlechtervielfalt sind der 17. Mai als Internationaler Tag gegen Homo-, Bi- Inter- und Transfeindlichkeit sowie der Monat Juni als „PRIDE Month“ mit zahlreichen Veranstaltungen zur Stärkung der Rechte und der Sichtbarkeit von queeren Personen.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt unterstützt Initiativen und Vereine in Lüneburg, die sich für die Sichtbarkeit und die Rechte von LSBTQI*-Personen einsetzen, z.B. durch Veranstaltungen wie „Wahl des schulen Heidekönigs“, „Wahl der queeren Majestät“, Hissen der Regenbogenfahne am Rathaus zum 17. Mai, Dyke March am 26. April oder Spaziergang mit dem Infobauchladen zum Welt-Aids-Tag am 1. Dezember.

Die gehisste Regenbogenfahne am Rathaus zum 17. Mai.
Foto: Karin Fischer