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    Informationen und Verhaltensregeln für Friedhofsbesucher

     

    Wir bitten alle Friedhofsbesucher, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.

     

    Insbesondere gehört dazu:

    • auf dem Friedhof nicht mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu fahren,
    • den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten nicht zu verunreinigen oder zu beschädigen,
    • Abraum und Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Behältern und getrennt zu entsorgen,
    • Hunde an der Leine zu führen,
    • vorhandene Gießkannen und Harken an ihren Platz zurückbringen.

    Beachten Sie bitte,

    • dass Sie bei einem Wohnungswechsel der Friedhofsverwaltung ihre neue Anschrift mitteilen und bei Nutzungsrechtverlängerungen die Originalverleihungsurkunde vorlegen müssen.
    • dass die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln sowie künstlicher Grabschmuck nicht gestattet sind.
    • dass alle Grabmale und sonstige bauliche Anlagen genehmigungspflichtig sind.
    • dass Sie für die Standsicherheit ihres Grabmals verantwortlich sind.


    Für Fragen stehen Ihnen die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.