Informationen und Verhaltensregeln für Friedhofsbesucher
Wir bitten alle Friedhofsbesucher, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
Insbesondere gehört dazu:
- auf dem Friedhof nicht mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu fahren,
- den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten nicht zu verunreinigen oder zu beschädigen,
- Abraum und Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Behältern und getrennt zu entsorgen,
- Hunde an der Leine zu führen,
- vorhandene Gießkannen und Harken an ihren Platz zurückbringen.
Beachten Sie bitte,
- dass Sie bei einem Wohnungswechsel der Friedhofsverwaltung ihre neue Anschrift mitteilen und bei Nutzungsrechtverlängerungen die Originalverleihungsurkunde vorlegen müssen.
- dass die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln sowie künstlicher Grabschmuck nicht gestattet sind.
- dass alle Grabmale und sonstige bauliche Anlagen genehmigungspflichtig sind.
- dass Sie für die Standsicherheit ihres Grabmals verantwortlich sind.
Für Fragen stehen Ihnen die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.