Bebauungsplan Nr. 172 „Bleckeder Landstraße/Schützenplatz“
Nachhaltige Entwicklung und Nachverdichtung
Mit dem Bebauungsplan Nr. 172 soll die städtebauliche Entwicklung des Bereichs an der Bleckeder Landstraße und Am Schützenplatz neu geordnet werden. Anlass der Planung sind insbesondere die geplante Erweiterung des Roy-Robson-Fabrikverkaufs sowie die Verlagerung des Aldi-Marktes in das neue Nahversorgungszentrum Am Schützenplatz.
Künftig soll sich der Bereich als Urbanes Gebiet mit einer Mischung aus Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen und Einzelhandel weiterentwickeln. Die vorhandenen Nutzungen werden dabei planungsrechtlich gesichert und zugleich Möglichkeiten für eine städtebaulich geordnete Weiterentwicklung geschaffen.
Ein Schwerpunkt der Planung ist die Neuordnung der Einzelhandelsstruktur. Gemeinsam mit dem neuen Nahversorgungszentrum am Schützenplatz soll ein erweitertes Nahversorgungszentrum „Am Schützenplatz / Bleckeder Landstraße“ entstehen. Der Standort an der Bleckeder Landstraße soll das Zentrum insbesondere durch seine bestehenden kleinteiligen Handels-, Gastronomie- und Dienstleistungsangebote ergänzen.
Für den bestehenden Roy-Robson-Fabrikverkauf wird ein erweiterter Bestandsschutz festgesetzt. Damit kann die Verkaufsfläche zunächst auf 2.830 m² und frühestens zehn Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans auf insgesamt 3.100 m² erweitert werden. Gleichzeitig werden die hoch zentrenrelevanten Sortimente im übrigen Plangebiet eingeschränkt, um insbesondere die Lüneburger Innenstadt zu schützen.
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen werden nicht getroffen. Insoweit bleibt die bestehende planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB maßgeblich. Damit soll insbesondere eine flexible Weiterentwicklung des bereits bebauten Quartiers ermöglicht werden.
Mit der Bekanntmachung vom 24.04.2026 im Amtsblatt des Landkreises ist der Bebauungsplan Nr. 172 „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ in Kraft getreten.

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