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    Bebauungsplan Nr. 172 „Bleckeder Landstraße/Schützenplatz“

    Nachhaltige Entwicklung und Nachverdichtung

    Im Bereich Bleckeder Landstraße/Am Schützenplatz befinden sich mehrere Einzelhandelsflächen (Aldi, Hol ab, Lorenz), eine Spielhalle sowie ein Bekleidungshersteller mit Werksverkauf (Roy Robson).

    Der Aldi-Markt wird demnächst in den Bereich des ehemaligen Lucia-Geländes umziehen. Die weiteren Einzelhändler werden voraussichtlich ebenfalls den Standort verlassen. Die Verlagerung des bisherigen Nahversorgungsstandortes wurde im Zuge der Planungen für das ehemalige Lucia-Gelände im Einzelhandelskonzept der Hansestadt Lüneburg berücksichtigt und war Voraussetzung für die Ermöglichung des neuen Nahversorgungszentrums am Lucia-Gelände.

    Im Bereich der Kreuzung Bleckeder Landstraße/Am Schützenplatz wird der Neubau eines Bürogebäudes geprüft.

    Der Bekleidungshersteller verlagert große Teile der Werkstatt- und Lagerflächen an andere Standorte und hat eine weitere Erhöhung der Verkaufsflächen beantragt. Bekleidung gilt als innenstadtrelevantes Sortiment. Zum Schutz des Einkaufszentrums der Lüneburger Innenstadt mit oberzentralen Funktionen soll eine weitere Erhöhung der Verkaufsflächen reglementiert werden. Zugleich werden in Lüneburg dringend Wohnungen benötigt. Auf dem von großen Stellplatzflächen mitgeprägten und nahe des Bahnhofs und der Innenstadt liegenden Bereich soll daher verdichtete Wohnbebauung entstehen und die verträgliche Entwicklung von Gewerbe- und Verkaufsflächen am Standort gesichert werden. Es soll ein urbanes Gebiet entstehen, das neben dem dringend benötigten Wohnraum durchaus auch gemischte Strukturen oder Nahversorgung beherbergen kann, aber die Innenstadt Lüneburgs als Einkaufszentrum mit oberzentraler Bedeutung und die weiteren zentralen Standorte und Nahversorgungszentren nicht beeinträchtigt.

    Vor dem Hintergrund absehbaren Verlagerung des Aldi Markts von der Bleckeder Landstraße ins neu geplante Lucia-Quartier und des daraus folgenden Veränderungsdrucks im Plangebiet soll mithilfe des Bebauungsplans eine zentrenverträgliche und an die Ziele der Raumordnung angepasste Bestandsentwicklung des im Plangebiet verbleibenden Roy Robson Fabrikverkaufs ermöglicht sowie eine städtebaulich geordnete Nachnutzung der zu verlagernden Einzelhandelsflächen gewährleistet werden.

    Es soll sich ein urbanes Gebiet entwickeln, das neben zusätzlichem Wohnraum auch gemischte Strukturen aus Geschäfts- und Bürogebäuden, sonstigen Gewerbebetrieben und Anlagen für Verwaltungen, aber auch weiterhin gebietsverträgliche Einzelhandelsbetriebe beherbergen kann.

    Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.05.2022 gefasst (VO/09988/22).