Wohnraumförderung
Kommunale Förderung sowie Landes- und Bundesförderungen
Bei der Wohnraumförderstelle der Hansestadt Lüneburg können Sie Anträge auf soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsens über die NBank stellen.
Das kommunale Wohnraumförderprogramm unterstützt die Schaffung von günstigen Mietwohnungen zusätzlich.
Unabhängig von der NBank-Förderung wird die Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt gefördert. Auch informiert die Hansestadt über weitere Fördermöglichkeiten.
Soziale Wohnraumförderung des Landes
Bezahlbarer Wohnraum in Lüneburg
Die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen über die NBank soll das Angebot an bezahlbaren Wohnungen ausweiten. So sollen Menschen unterstützt werden, die sich aus eigener Kraft nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können.
Die NBank fördert über zinslose Darlehen beziehungsweise Zuschüsse.
Mögliche Fördermaßnahmen sind:
- allgemeine Mietwohnraumförderung
- Modernisierung von Mietwohnraum
- Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende
- Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen
- Eigentumsförderung

Symbolfoto: ASPhotography/pexels
Beratung und Antragstellung
Die Wohnraumförderstelle der Hansestadt Lüneburg berät zu
- Fördermöglichkeiten,
- Anspruchsvoraussetzungen,
- Verpflichtungen im Rahmen des Sozialwohnungsbaus (Sozial- und Belegungsbindungen)
- und sonstigen Formalitäten.
- Sie kann auch den individuellen Förderanspruch prüfen.
Die Antragstellung bei der NBank erfolgt über die Wohnraumförderstelle. Vordrucke sowie alle weiteren einzureichenden Nachweise werden entsprechend jeder Maßnahme von der Wohnraumförderstelle gestellt und angefordert.
Ansprechpersonen
Mietwohnungsbau
Nora Hofmann
Neue Sülze 31, 3. OG, Zimmer 303
+49 4131 309-3748
E-Mail senden
Eigentum
Jule Päßler
Neue Sülze 31, 3. OG, Zimmer 304
+49 4131 309-4686
E-Mail senden
Hinweis: Die Wohnraumförderstelle der Hansestadt Lüneburg ist ausschließlich für Maßnahmen im Lüneburger Stadtgebiet zuständig. Für Maßnahmen in den übrigen Landkreis-Gemeinden ist die Wohnraumförderstelle des Landkreises Lüneburg zuständig.
Kommunale Wohnraumförderung
Innenstadt und Ergänzung der Landesförderung
Die Hansestadt Lüneburg unterstützt die Schaffung von günstigem Mietwohnungen zusätzlich zu den Landesfördermitteln der NBank (Allgemeine Mietwohnungsförderung).
Unabhängig von der NBank-Förderung wird die Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt gefördert. Das Fördergebiet findet sich der Förderrichtlinie.
Mehr Informationen zum Thema sozialer Wohnungsbau und Wohnraumförderung in Lüneburg gibt es in dieser Pressemitteilung von 19. Juni 2025.
Beratung und Antragstellung
Ansprechperson
Wohnraumbüro
Muriel Herrmann
+49 4131 309-4781
E-Mail senden
Förderrichtlinie und Antragsunterlagen
Ausgewählte Fördermöglichkeiten
für Wohnraum und das Umfeld
Die Förderlandschaft ist vielfältig. Hier der Hinweis auf ausgewählte Förderprogramme. Gerne nehmen wir weitere Hinweise auf.
- Förderprogramm „Energetische Sanierung“ des kommunalen Klimafonds
- Sanierungsgebiet Westliches Wasserviertel, insbesondere Denkmalpflege
- EFRE-Förderung „Resiliente Innenstädte“, innenstädtisches Wohnumfeld
- Zuschuss und steuerliche Vergünstigen für Denkmäler nach §3 NDSchG
- Förderung des Umbaus von Gewerberäumen zu Wohnungen (BMWSB) ab 01.07.2026