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    Wohnraumförderung

    Kommunale Förderung sowie Landes- und Bundesförderungen

    Bei der Wohnraumförderstelle der Hansestadt Lüneburg können Sie Anträge auf soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsens über die NBank stellen. 

    Das kommunale Wohnraumförderprogramm unterstützt die Schaffung von günstigen Mietwohnungen zusätzlich. 

    Unabhängig von der NBank-Förderung wird die Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt gefördert. Auch informiert die Hansestadt über weitere Fördermöglichkeiten.

    Soziale Wohnraumförderung des Landes

    Bezahlbarer Wohnraum in Lüneburg

    Die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen über die NBank soll das Angebot an bezahlbaren Wohnungen ausweiten. So sollen Menschen unterstützt werden, die sich aus eigener Kraft nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. 

    Die NBank fördert über zinslose Darlehen beziehungsweise Zuschüsse. 

    Mögliche Fördermaßnahmen sind:

    • allgemeine Mietwohnraumförderung
    • Modernisierung von Mietwohnraum
    • Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende
    • Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen
    • Eigentumsförderung
    Info

    Symbolfoto: ASPhotography/pexels

    Beratung und Antragstellung

    Die Wohnraumförderstelle der Hansestadt Lüneburg berät zu 

    • Fördermöglichkeiten,
    • Anspruchsvoraussetzungen,
    • Verpflichtungen im Rahmen des Sozialwohnungsbaus (Sozial- und Belegungsbindungen)
    • und sonstigen Formalitäten.
    • Sie kann auch den individuellen Förderanspruch prüfen.

    Die Antragstellung bei der NBank erfolgt über die Wohnraumförderstelle. Vordrucke sowie alle weiteren einzureichenden Nachweise werden entsprechend jeder Maßnahme von der Wohnraumförderstelle gestellt und angefordert.

    Ansprechpersonen

    Mietwohnungsbau
    Nora Hofmann
    Neue Sülze 31, 3. OG, Zimmer 303
    +49 4131 309-3748
    E-Mail senden

    Eigentum
    Jule Päßler
    Neue Sülze 31, 3. OG, Zimmer 304
    +49 4131 309-4686
    E-Mail senden

    Hinweis: Die Wohnraumförderstelle der Hansestadt Lüneburg ist ausschließlich für Maßnahmen im Lüneburger Stadtgebiet zuständig. Für Maßnahmen in den übrigen Landkreis-Gemeinden ist die Wohnraumförderstelle des Landkreises Lüneburg zuständig.

    Kommunale Wohnraumförderung

    Innenstadt und Ergänzung der Landesförderung

    Die Hansestadt Lüneburg unterstützt die Schaffung von günstigem Mietwohnungen zusätzlich zu den Landesfördermitteln der NBank (Allgemeine Mietwohnungsförderung). 

    Unabhängig von der NBank-Förderung wird die Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt gefördert. Das Fördergebiet findet sich der Förderrichtlinie.

    Mehr Informationen zum Thema sozialer Wohnungsbau und Wohnraumförderung in Lüneburg gibt es in dieser Pressemitteilung von 19. Juni 2025.

    Beratung und Antragstellung

    Ansprechperson

    Wohnraumbüro
    Muriel Herrmann
    +49 4131 309-4781
    E-Mail senden 

    Förderrichtlinie und Antragsunterlagen

    Förderrichtlinie
    pdf
    Förderrichtlinie zur Schaffung von Wohnraum im Stadtgebiet (Wohnraumförderprogramm)
    (pdf / 0.61 MB)
    Download
    pdf
    Förderrichtlinie zur Schaffung von Wohnraum im Stadtgebiet – Anlage 1
    (pdf / 1.04 MB)
    Download
    pdf
    Förderrichtlinie zur Schaffung von Wohnraum im Stadtgebiet – Anlage 2
    (pdf / 0.2 MB)
    Download
    pdf
    Informationsblatt zu Erhebung von persönlichen Daten 
    (pdf / 0.12 MB)
    Download
    Antragsunterlagen zum Wohnraumförderprogramm der Hansestadt Lüneburg
    pdf
    Wohnraumförderprogramm der Hansestadt Lüneburg 
    PDF-Antrag zum Ausfüllen
    (pdf / 0.08 MB)
    Download
    pdf
    De-Minimis-Erklärung der antragstellenden Person bzw. Institution
    Im Sinne der EU-Verordnung für De-minimis-Beihilfen
    (pdf / 0.38 MB)
    Download

    Ausgewählte Fördermöglichkeiten

    für Wohnraum und das Umfeld