Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite
    Pressemitteilung vom 19.06.2025

    Sozialer Wohnungsbau, Förderungen der NBank und die 30-Prozent-Quote – Wichtige Fakten zum Thema bezahlbarer Wohnraum

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Das Thema ist komplex und die Debatten kontrovers – entsprechend groß ist die Verunsicherung beim Thema bezahlbarer Wohnraum. Anlass für die aktuelle Diskussion ist eine geplante Novelle der Verwaltung zur kommunalen Wohnraumförderung

    Die Hansestadt Lüneburg stellt in diesem Kontext klar: 

    • Die kommunale Wohnraumförderung in Lüneburg bleibt natürlich bestehen. 
    • Auch die Förderhöhe bleibt unverändert bei 200.000 Euro pro Jahr. Die Höhe beschließt der Rat jeweils im Rahmen der Haushaltsverhandlungen – sie liegt seit 2019 unverändert bei 200.000 Euro (mit Ausnahme von 2021, da waren es nur 100.000 Euro).

    Es ist nun erforderlich, diese kommunale Wohnraumförderung an die aktuellen Förderbedingungen der N-Bank anzupassen. Bauausschuss und Verwaltungsausschuss haben der Novelle bereits mehrheitlich zugestimmt. Die finale Entscheidung liegt beim Rat. 

    Demnach würden die Fördersummen pro Wohnung steigen. Die Förderung würde künftig auf mehrere Projekte verteilt – maximal 4 Wohnungen pro Bauprojekt würden gefördert, um auch Anreize für Bauherr:innen von kleinen oder mittleren Bauprojekten zu bieten.

    Millionen-Förderung durch NBank in Lüneburg

    Die kommunale Wohnraumförderung ist nur eine kleine Ergänzung zur Landesförderung (NBank), welches über die Wohnraumförderstelle der Hansestadt verwaltet wird. Die jährlichen Fördersummen bei der NBank lagen 2023 bei 2,5 Millionen Euro, 2024 bei knapp 14 Millionen Euro. Für 2025 liegen bereits jetzt Anträge über 16,6 Mio. Euro vor.

    30 Prozent mietpreisgebundener Wohnraum

    Die Stadt fordert immer, wenn es rechtlich möglich ist, von Investor:innen ein, dass sie 30 Prozent ihrer Neubauten im mietpreisgebundenen Wohnungsbau erstellen. Das wird in städtebaulichen Verträgen geregelt. 

    Diese 30-Prozent-Quote wurde vom Rat festgelegt. Sie wird z. B. im Hanseviertel und in Wienebüttel umgesetzt.

    Kommunaler Wohnungsbau

    Die städtische Tochter LüWoBau baut mietpreis- und belegungsgebundene Sozialwohnungen in Lüneburg. In den vergangenen zehn Jahren sind so 307 Wohnungen entstanden. Weitere 20 werden im Herbst 2025 dazu kommen.

    Neues Wohnraumbüro

    Das neue Wohnraumbüro ist die zentrale Anlaufstelle für alle Bereiche der Stadtverwaltung sowie für Bürger:innen. Dort werden Konzepte erarbeitet, die sich an Erfolgsrezepten aus anderen Kommunen anlehnen.

    Was ist eine Sozialwohnung bzw. wohngeldfähige Wohnung?

    Sogenannte „Sozialwohnungen“ dürfen nur an Menschen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein haben und damit nachgewiesen haben, dass sie geringe oder mittlere Einkommensgrenzen nicht überschreiten. 

    Sozialwohnungen sind mietpreisgebunden, dürfen also nur zu begrenzten Quadratmeter-Preisen vermietet werden. 

    Auch erwirbt die Hansestadt über die Förderung der NBank das Belegrecht, darf also mitbestimmen, wer in diese Wohnungen einziehen darf.

    Ein Großteil der LüWoBau-Wohnungen ist wohngeldfähig. Das bedeutet, dass die Miete so niedrig ist, dass eine Wohngeldbezuschussung erfolgen kann. Auch Menschen ohne Wohnberechtigungsschein können in diese Wohnungen einziehen.

    Auch die 30 Prozent mietpreisgebundene Wohnungen von Investor:innen, die zum Beispiel im Hanseviertel und in Wienebüttel gebaut werden (sollen), sind wohngeldfähig. Zum Teil haben Investor:innen für diese eine Förderung durch die NBank in Anspruch genommen, so dass diese nur mit Wohnberechtigungsschein bezogen werden können und sie somit ebenfalls zu den „Sozialwohnungen“ zählen. 

    Info


    Foto: Hansestadt Lüneburg